Bleibt auch die Frage, warum herabfallende Ziegel und umstürzende Bäume für Lehrer offensichtlich ungefährlich sein sollen....
In dem Erlass, den der TE zitiert, steht ja Lehrkräfte müssen ihrer Unterrichtsverpflichtung soweit zumutbar nachkommen.
Wenn es jetzt also morgen früh so sehr stürmt, dass man damit rechnen muss, das mir Dachziegel, Äste, Bäume etc. auf die Rübe fliegen, dann bleibt man halt daheim mit Hinweis auf "nicht zumutbar"