Regelung Abendunterricht am BK

  • Mache das daran fest, dass ich mit allen betroffenen Kollegen gesprochen habe. Die meisten haben die Sorge, dass ein Einspruch gegen zu viele Einsätze von der Schulleitung negativ aufgenommen werden könnte, besonders bezüglich künftiger Beförderungen.


    Außerdem sind halt die meisten Kollegen nur morgens in der er Schule und von zusätzlichen Anreisen nicht betroffen.

  • Mache das daran fest, dass ich mit allen betroffenen Kollegen gesprochen habe. Die meisten haben die Sorge, dass ein Einspruch gegen zu viele Einsätze von der Schulleitung negativ aufgenommen werden könnte, besonders bezüglich künftiger Beförderungen.


    Außerdem sind halt die meisten Kollegen nur morgens in der er Schule und von zusätzlichen Anreisen nicht betroffen.

    Das klingt, als hättest du das Anliegen einen Beschluss zu fassen nie in die GLK eingebracht. Vielleicht solltest du genau das, unterstützt durch den PR einfach machen, um Nägel mit Köpfen zu machen. Das stößt die Debatte an und wen das gar nicht betrifft und sich trotz der Debatte nicht einfühlen kann in die Belastung für KuK, der enthält sich im Regelfall bei so einer Abstimmung, stimmt aber nicht dagegen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpannen korrigiert

  • Ein Antrag, der sich auf Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz bezieht, kann von der Schulleitung nicht einfach so kassiert werden, weil er "nicht praktikabel" ist. Ein Antrag ist ein Antrag, der zur Abstimmung kommen muss. Da kann es kein Diktat vom Abteilungsleiter geben, das wäre ein massives Dienstvergehen und ein Fall für die Schulaufsicht

  • Ich zitiere mich in dem Zusammenhang mal selber, aus dem anderen Thread:

    Zitat

    EDIT: Es lohnt sich wirklich, sich mit Entscheidungsbefugnissen der Konferenzen zu beschäftigen. Wenn man mal begriffen hat, wie weitreichend hier die Partizipationsmöglichkeiten des Kollegiums gehen, empfindet man sie weit weniger als Zeitverschwendung. Im Einzelfall können sie sogar zum Machtinstrument eines gut organisierten Kollegiums werden. Stichwort: Selbstwirksamkeit

    RE: Fernbleiben von Dienstbesprechung

  • Das stimmt, der "Chef" sagt, das ist nicht praktikabel. 3 Kollegen von 20 mucken auf und der Rest ist desinteressiert. Also keine Abstimmung, sondern Diktat vom Abteilungsleiter

    Ergo drei, die dafür stimmen und das auch entsprechend vertreten werden in der GLK, 17, denen es nicht so wichtig ist, die aber ihren KuK sicherlich nicht in den Rücken fallen würden, sprich sich im Zweifelsfall enthalten plus die vielen KuK aus anderen Abteilungen die dann ebenfalls mit abstimmen werden und das Thema vielleicht selbst schon auf der Agenda haben. Bringt das Thema in die GLK ein, das kann euer SL nicht verhindern und erzwingt damit Debatte und Abstimmung. Lest euch vorher ein in eurer Konferenzrecht um ggf. gewappnet zu sein gegen Hinhaltetaktiken eurer SL, um eine Abstimmung zu verhindern. Wer seine Rechte kennt, kann manches bewirken bei solchen GLK auch gegen den Willen der SL oder auch Abteilungsleiter.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Jetzt habe ich wieder einen Plan bekommen, wo ich 5x morgens und einen Abend unterrichten darf.


    Hatte auch der Stundenplanung einen Vorschlag gemacht, einen Vormittag frei zu machen. Dazu hätte aber ein Kollege mit nur 4 Vormittagen ohne Abendschule und voller Stundenzahl einen Vormittag zusätzlich kommen müssen. Das wurde von der Stundenplanung abgelehnt.


    Also habe ich 6 Einsätze während der 4 Einsätze hat. Ich frage mich, wie willkürlich die Schulleitung arbeiten darf.

    Irgendwie bin ich zurzeit voll auf Opposition gebürstet.

  • Vormittags und Abends eingesetzt und trotzdem eine 5-Tage-Woche? Das ist einfach nur schäbig. Das würde ich den Stundenplaner, die Schulleitung, und mindestens den Lehrer- möglicherweise auch den Personalrat wissen lassen.


    Ich kenne es von Kollegen an Berufskollegs eigentlich immer so, dass Abendeinsätze dafür einen anderen Vormittag "frei räumen".

  • Ich kenne es von Kollegen an Berufskollegs eigentlich immer so, dass Abendeinsätze dafür einen anderen Vormittag "frei räumen".


    So ist es bei uns auch. Gibt verschiedene Vereinbarungen. Morgens und abends nur nach Absprache, KuK, die nah an der Schule wohnen, haben damit weniger ein Problem.

    Am Abend nach dem Abendunterricht frühestens ab der 5. Stunde wieder, außer nach eigener Freigabe.

  • Gespräch mit dem Lehrerrat gesucht? Oder ansonsten nächste Stufe Personalrat.
    Bei uns schaut der Lehrerrat sowieso über die Stundenpläne drüber.

  • Dann solltet ihr überdenken, wer bei euch so im Lehrerrat sitzt. Natürlich können sie nicht vorgehen, aber klar ihre Meinung äußern und beraten. Ich sage ja, bei uns läuft das automatisch.

    Dann würde ich mich an deiner Stelle an den Personalrat wenden.

  • Es ist bei uns wie auch anderswo, dass die Abendschule nur von wenigen Kollegen und Kolleginnen gehalten wird. Eine kleine Minderheit ist daher auch nur eine kleine Minderheit bei der LK.

    Dann sind diejenigen im Abendbereich auch eher die, die sich um Labore kümmern und weniger um die sichtbaren Bereiche wie Förderverein, Zeugnisschreibung und Stundenplanung und daher auch nur für die LK nominiert.

  • Äh, bei der Frage von Abend- und anschließendem Morgenunterricht geht es nicht um Hoffnung, Gefälligkeiten und “praktikabel”. Die Arbeitszeitverordnung für Beamte in NRW ist klar:

    Zitat

    5 (Fn 7)

    Ruhezeit

    Nach Beendigung des täglichen Dienstes soll eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. In besonderen Tätigkeitsbereichen, insbesondere für Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten beim Justizvollzugsdienst, Vollzugsdienst bei Abschiebungshafteinrichtungen und Justizwachtmeisterdienst, kann die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen, wenn zwingende dienstliche Belange es erfordern und ein angemessener Schutz der Gesundheit gewährleistet wird.

    Das ist eine Soll-Vorschrift. “Soll” ist sehr hoch aufgehängt und heißt in Verwaltungszusammenhängen “muss, außer es kann nicht”, was dann einer Einzelfallbegründung bedarf. Der Stundenplan ist nicht rechtskonform, einen Konferenzbeschluss braucht man nicht einmal.


    Ich empfehle, die SL daran zu erinnern, dass Recht und Gesetz auch für sie gelten, und der Praxis mit Hilfe des Personalrats einen Riegel vorzuschieben.

    • Offizieller Beitrag

    Nele, siehe $1 der Verordnung. Da steht

Werbung