Als Lehrer auf einer Klassenfahrt ist man mehrere Tage lang 24h entweder im Dienst oder in Bereitschaft. Dafür gibt es keine Entlastung oder Bezahlung. Wie kommt man auf die Idee, dass das keine unbezahlte Mehrarbeit darstellt?
Ich wiederhole mich: Weil der Begriff der Mehrarbeit genau definiert ist, siehe oben. Man beachte auch die gängige Rechtsprechung zum Thema Klassenfahrten und Arbeitszeit. Und weil diese Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in der Klassenfahrtswoche durch Unterschreitung in anderen Wochen selbständig auszugleichen ist.
Ergänzung: Weil das für TZ-Lehrkräfte naturgemäß schwieriger als für VZ-Lehrkräfte ist, muss damit entsprechend umgegangen werden. In Niedersachsen werden TZ-Lehrkräften für die Klassenfahrtswoche z.B. Stunden entsprechend eines VZ-Deputats angerechnet, um sie hier mit VZ-Lehrkräften gleichzustellen. Eine andere Steuermöglichkeit besteht darin, dass TZ-Lehrkräfte mit einer niedrigeren Frequenz (z.B. nur alle 3 statt alle 2 Jahre) auf Fahrt gehen.