Die Begrifflichkeit finde ich im Übrigen auch interessant.
Ich habe nämlich letztens auch gesehen, dass man bei einem (regulär studierten und abgeschlossenen) Erweiterungsfach "nur" die Unterrichtserlaubnis erhält. Woher weiß man, was man eigentlich hat und was man ggf. nachbeantragen kann? (Ich habe ein Erweiterungsfach aus einem anderen Bundesland und überhaupt in diesem Erweiterungsfach mein 2. Staatsexamen gemacht...) und ich werde dieses Jahr nicht zum ersten Mal in meinem anderen Erweiterungsfach im Abitur prüfen. Bisher hatte ich mir nie Gedanken darüber gemacht, dass ich nicht die volle Fakultas hätte...
Ich habe 2004 die Erweiterungsprüfung zwei Wochen vor meinem 2. StEx. bestanden und auf dem Examenszeugnis die Lehrbefähigung (sic!) für das Erweiterungsfach bescheinigt bekommen. Damit bin ich in diesem Fach uneingeschränkt einsetzbar. Ob das daran lag, dass man das vor dem 2. StEx. gemacht hat oder ob sich die Regelung seitdem geändert hat, weiß ich nicht (und bin gerade zu faul zum recherchieren.)
Dass Du in Deinem Erweiterungsfach prüfst, kann ja theoretisch auch mit regelmäßig beantragter Ausnahmegenehmigung sein, wenn Du "nur" die Unterrichtserlaubnis hast. Vom formalen Prozedere des Beantragens und der Genehmigung bekommst Du dann ja nichts mit.