Erwerb einer weiteren Unterrichtserlaubnis für Kolleg*innen im Schuldienst: Zertifikatskurse und co.

    • Offizieller Beitrag

    Die Begrifflichkeit finde ich im Übrigen auch interessant.
    Ich habe nämlich letztens auch gesehen, dass man bei einem (regulär studierten und abgeschlossenen) Erweiterungsfach "nur" die Unterrichtserlaubnis erhält. Woher weiß man, was man eigentlich hat und was man ggf. nachbeantragen kann? (Ich habe ein Erweiterungsfach aus einem anderen Bundesland und überhaupt in diesem Erweiterungsfach mein 2. Staatsexamen gemacht...) und ich werde dieses Jahr nicht zum ersten Mal in meinem anderen Erweiterungsfach im Abitur prüfen. Bisher hatte ich mir nie Gedanken darüber gemacht, dass ich nicht die volle Fakultas hätte...


    Ich habe 2004 die Erweiterungsprüfung zwei Wochen vor meinem 2. StEx. bestanden und auf dem Examenszeugnis die Lehrbefähigung (sic!) für das Erweiterungsfach bescheinigt bekommen. Damit bin ich in diesem Fach uneingeschränkt einsetzbar. Ob das daran lag, dass man das vor dem 2. StEx. gemacht hat oder ob sich die Regelung seitdem geändert hat, weiß ich nicht (und bin gerade zu faul zum recherchieren.)

    Dass Du in Deinem Erweiterungsfach prüfst, kann ja theoretisch auch mit regelmäßig beantragter Ausnahmegenehmigung sein, wenn Du "nur" die Unterrichtserlaubnis hast. Vom formalen Prozedere des Beantragens und der Genehmigung bekommst Du dann ja nichts mit.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht lagere ich die Diskussion später mal aus:

    1. Ist die Schule nicht die freie Wirtschaft. :)

    2. Bringen die Qualifizierungsmaßnahmem nicht nur den Vertretungskräften etwas.

    3. macht es einen Unterschied, ob man das Geld für die Qualifizierung in eine Person investiert, die vielleicht ausfällt oder die auf jeden Fall ausfallen wird.

    Das erste wird logischerweise riskiert. Das zweite logischerweise nicht.



    Kl.gr.Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Okay, ich habe beide Erweiterungsfächer vor dem Zweiten Staatsexamen abgelegt. Aber auf beiden Urkunden steht nur "Erweiterungsprüfung und nichts von Unterrichtsbefähigung oder -Erlaubnis.
    Ich frage mal bei Gelegenheit bei meiner Schulleitung, sie wird es ja wissen (müssen), so wichtig ist es mir nicht. Wäre ja aber lustig zu erfahren, dass dadurch eine Menge Prüfungen "illegal" waren :D

  • In Bayern kann man stets ein drittes Fach als Erweiterungsach nachstudieren, Stichwort "nachträgliche Erweitreung", steht in der LPO (Lehramtsprüfungsordnung) für Bayern. Damit hat man dann eine vollwertige Qualifikation für ein weiteres Fach. Ansonsten gibt es recht gelegentlich verschiedene Maßnahmen unter verschiedenen Namen, die lediglich zu Unterricht in bestimmten Jahrgangsstufen qualifizieren. (Was formal nicht nötig ist, da man ohnehin fast immer fachfremd eingesetzt werden kann in Sek I.)


    Im Moment wird die nachträgliche Erweiterung im Fach Informatik (Gym) bzw. IT (Realschule) auch durch Anrechnungsstunden (=weniger Unterricht, technisch: voll bezahlte Teilzeit) und eigene Veranstaltungen an den Universitäten unterstützt, weil man im Zug des G9 wieder einen Schwung Lehrkräfte dafür braucht - so war das vor fünfzehn Jahren auch, als das Fach eingeführt wurde.


    Nachtrag: Details z.B. von hier aus: https://ddi.ifi.lmu.de/Nachqualifizierung

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    Einmal editiert, zuletzt von Herr Rau ()

  • Weiterbildung kostet IMMER Geld. In der freien Wirtschaft gehört es zum unternehmerischen Risiko, ob sich eine Weiterbildung langfristig bezahlt macht. Schließlich kann jeder unbefristet Beschäftigte nach einer Weiterbildung plötzlich kündigen. Pech dann halt für den AG.

    In der Wirtschaft wird das dadurch geregelt, dass vertraglich eine Sperrfrist für Kündigungen bei Kostenübernahme des AG von längeren Fortbildungen vereinbart wird. Kündigt der AN vor Ablauf dieser Frist, ist er bzgl. der Fortbildungskosten schadensersatzpflichtig. So etwas ist im öffentlichen Dienst nicht so einfach möglich und damit fallen konsequenterweise Vertretungslehrkräfte aus diesen Qualifizierungsmaßnahmen heraus.

  • Danke Herr Rau :aufgepasst:
    Wie sieht es denn in den anderen Bundesländern mit den Anrechnungsstunden aus? Ich kann diesbezüglich nichts finden. Wird man "nur" an den Tagen freigestellt / vertreten, oder bekommt man auch eine Deputatsentlastung? :?:

  • In NRW gibt es 5 Entlastungsstunden (GS,RS,HS) bzw. 4 Entlastungsstunden (GYM,GES) für den Z-Kurs. Der Unterschied liegt im unterschiedlichen Stundendeputat der Schulformen begründet. Entlastungsstunden sind dabei "45min-Stunden". Die Entlastung ist eine Deputatsentlastung. Für den Tag des Z-Kurs bist du natürlich freigestellt bzw. dein Unterricht so verteilt, dass er an allen anderen Tagen liegt. Die restlichen Unterrichtstage sind dadurch sehr anstrengend, da ziemlich verdichtet.


    Die Entlastung trägt übrigens die Schule. Das heißt die 5 Entlastungsstunden für den Kollegen beim Z-Kurs werden der Schule nicht ersetzt!


    Z-Kurse dauern je nach Schulform und Zielunterrichtserlaubnis in der Regel zwischen 1/2 Jahr (160h, meist GS-Kurse) und 1 Jahr (320h).

    Früher gingen sie auch mal länger. Heute sind sie meistens inhaltlich gesplittet.


    Beispiel:

    Mathe S1 320h

    Mathe EF 320h

    Mathe Q1/Q2 320h


    Ein fachfremder Kollege müßte, also 3 Z-Kurse belegen, um die Unterrichtserlaubnis Mathe Q1/Q2 zu erwerben.

  • Die Fragen kann man im Internet recherchieren. Ist es nicht Inhalt einer wissenschaftlichen Arbeit, dies (selbst) zu tun?!

    Erstaunlich, dass die TE diesen Beitrag witzig findet. Und schon sinkt meine Lust, für mein Bundesland rumzugoogeln.

    wenn ich einen Abschluss für nur diese Zusammenstellung bekäme, wäre es natürlich cool. Es ist bei weitem nicht so...

    Sondern, wofür bekommst du deinen Abschluss? Du hast dein Thema nicht erwähnt.

  • Hallo!

    Ich erwarte selbstverständlich nicht, dass irgendjemand für mich googelt.

    Wenn man in seinem Kollegium solche Fälle kennt, dann kennt man den Namen. Und schon DAS würde mir helfen. :aufgepasst: weil ich sonst gar nicht an Infos komme.


    ich komme aus NRW und kenne mich mit dem System im großen Ganzen aus. Ich versuche gerade zu schauen, ob es in anderen Bundesländern vergleichbare Wege gibt.


    das Thema der Arbeit existiert noch nicht. Ich bin ja noch am Recherchieren... grundsätzlich kam ich von der Lehrkräftefortbildungsforschung (da schon in eine bestimmte Richtung relativ fortgeschritten), stoss aber auf das Feld ‚Qualifikationserweiterung‘ :autsch:.Das Thema scheint gänzlich unbearbeitet zu sein, interessiert den Prof, weswegen ich ja gucke, ob ich mich auf NRW beschränke oder ein systematischer Vergleich interessant sein könnte.

  • Dann rufe doch in den Ministerien bei den geeigneten Stellen an und lass Dir die jeweiligen Verordnungen zuschicken. Da das Thema einigermaßen stark eingegrenzt ist, ist das gut machbar.

  • Ja, das würde ich natürlich machen, wenn ich weiter in der Richtung arbeite.
    Aber: das ist durchaus ein weiterer Punkt, es gibt ganz oft gar keine Verordnung / Ordnung. Es scheint auch tatsächlich eine NRW-Besonderheit zu sein, mal sehen, ob es mich genug reizt, um eine Arbeit darüber zu schreiben. Ich brauche dafür eine Problematik. und es müsste schon mehr sein als eine Mischung aus "finde ich doof" und "bin neidisch" :engel:

  • Ich kann Dein Vorgehen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Alle hier haben mehrere wissenschaftliche Arbeiten geschrieben und alle mind. 1 Abschlussarbeit. In manchen Studiengängen mögen die Themen für diese Arbeiten vorgegeben sein. Ich komme aus einem Bereich, wo sich eigentlich alle Studenten die Themen und auch die Aufgabenstellungen SELBST gesucht haben. Später im Rahmen der Promotion sowieso (eigentlich besteht ein Großteil der Promotionszeit u.U. aus der Themenfindung... ;) ). Und die Recherche auch für die THEMENSUCHE gehört zum Abschluss dazu. Auch unter der Gefahr, dass ein Thema sich als ein Fall für die Tonne herausstellt. Das ist das Risiko einer wissenschaftlichen Arbeit. Dann sucht man halt nach dem nächsten Thema oder zumindest nach einer anderen Richtung des Themas und passt die Fragestellung an.

  • Ich kann Dein Vorgehen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Alle hier haben mehrere wissenschaftliche Arbeiten geschrieben und alle mind. 1 Abschlussarbeit. In manchen Studiengängen mögen die Themen für diese Arbeiten vorgegeben sein. Ich komme aus einem Bereich, wo sich eigentlich alle Studenten die Themen und auch die Aufgabenstellungen SELBST gesucht haben. Später im Rahmen der Promotion sowieso (eigentlich besteht ein Großteil der Promotionszeit u.U. aus der Themenfindung... ;) ). Und die Recherche auch für die THEMENSUCHE gehört zum Abschluss dazu. Auch unter der Gefahr, dass ein Thema sich als ein Fall für die Tonne herausstellt. Das ist das Risiko einer wissenschaftlichen Arbeit. Dann sucht man halt nach dem nächsten Thema oder zumindest nach einer anderen Richtung des Themas und passt die Fragestellung an.

    Ich glaube, du missverstehst einiges und ich verstehe nicht, warum du dich gerade auf mich einschießt.
    Ich habe von einer wissenschaftlichen Arbeit gesprochen und nicht von einer Hausarbeit im Bachelor. Ich habe schon zwei Abschlussarbeiten hinter mir (und davon war keine eine Bachelorarbeit...) und bin schon lange fertig ausgebildete Lehrerin im Schuldienst.
    Es mag sein, dass du glaubst, ich würde hier auf die Fragestellung auf einem Silbertablet warten, es ist nicht der Fall. Ich wurde in einem Beratungsgespräch darauf aufmerksam gemacht, dass es ein interessantes Gebiet sein könnte, ich lese mich weiter ein und versuche eben von Betroffenen (!) (zu denen du scheinbar nicht direkt gehörst) Erfahrungen und Infos zu bekommen. Dass ich mehr lese, ist doch logisch. Dass durch das Lesen und durch Gespräche Ideen entstehen, ist für mich der normale Weg. Zum Beispiel hier: "Warum sind bestimmte Fortbildungen nur für bestimmte Personengruppen offen?" (-> Wollen wir es ändern? Gibt es bestimmte Gründe?). Da würde ich tatsächlich sehr gerne von deinen Gedanken profitieren (Danke für den Beitrag oben), falls es eben in diese Richtung irgendwann geht. Zur Zeit erweitere ich einfach ziemlich viele Mindmaps zu diesem (und anderen!) Thema
    Und so weiter...

    Und dass ein Thema ein Fall für die Tonne sein kann, damit arbeite ich schon seit Wochen und voraussichtlich auch noch ein paar Wochen. Dafür lese ich viel (glaub mir, ich lese nicht nur Beiträge in einem Online-Forum), spreche mit Menschen (die eine solche Qualifikation gemacht haben oder eben mit denjenigen, die es nicht gemacht haben) und versuche, unterschiedliche Perspektiven zu sehen.

  • Zitat

    Ich habe schon zwei Abschlussarbeiten hinter mir (und davon war keine eine Bachelorarbeit...) und bin schon lange fertig ausgebildete Lehrerin im Schuldienst.


    Um was geht es denn dann hier? Um eine Promotion?

    Klär uns doch mal auf. Ich bin davon ausgegangen, dass Du eine Master- oder Bachelorarbeit schreiben willst, oder vielleicht sogar nur eine Studien-/Hausarbeit.


    Zitat


    wenn ich einen Abschluss für nur diese Zusammenstellung bekäme, wäre es natürlich cool.


    Verstehe ich jetzt in diesem Zusammenhang auch nicht. Für eine Promotion braucht es Innovation (für Master-/Diplomarbeiten auch, allerdings in kleinerem Maßstab; Bachelor weiß ich nicht, das war nach meiner Zeit). Innovation findet sich nicht durch eine Auflistung bereits bekannter Möglichkeiten.


    Was soll denn das Ziel der Arbeit sein?

  • Liebe Catania,


    ich bin dir dankbar für dein Interesse, werde hier aber nicht alles offenbaren:stumm:. Es ist eine Abschlussarbeit, aber glaub mir, ich bin erfahren in Abschlüssen... :grimmig:

    Das Zitat mit dem Abschluss für eine Zusammenstellung war selbstverständlich ironisch ... Natürlich bekommt man sowas nicht.


    Mögliche Fragestellungen sollen nicht "innovativ" sein in dem Sinne, dass ich die Welt neu erfinde, aber auch nicht rezeptiv.
    Mir fallen spontan sehr viele Fragen zu diesen Zertifikatskursen (siehe oben) ein, unklar ist, ob ich mich allgemein auf solche Qualifikationsmöglichkeiten beziehe oder nur auf NRW, und dann zB vergleiche.

    und ob sich aus einer dieser Fragen eine Arbeit schreiben lässt, denn schließlich ist eine wissenschaftliche Arbeit keine Ansammlung von Anekdoten und Gefühlen. Auch wenn ausgerechnet diese Anekdoten hier (auch) interessant für mich sind.

  • Ich persönlich finde es gut, dass sich mal damit beschäftigt wird, wie die Qualifikation eines weiteren Faches in den unterschiedlichen Bundesländern gehandhabt wird, da ich es schon seltsam finde, dass der Aufwand sehr unterschiedlich ist - ich spreche hier aus Erfahrung, da ich schon in drei unterschiedlichen Ländern gearbeitet habe und mich das Thema betrifft. Von daher finde ich die Neugierde bezüglich der Handhabung / Vergleichbarkeit gar nicht schlecht.


    Ach so, zum Thema Lehrbefähigung: in Nrw war es so, dass man - wenn man einen Zertifikatskurs gemacht hatte, den entweder für Sek1 oder Sek2 gemacht hat. Im Abi oder in der Oberstufe wurden die Leute mit dem Sek1 Zertifikatskurs nicht eingesetzt. Aber es gab zB einen Mathematik ZK für die Sek1 und einen für die Sek2.

  • Moin!


    Ich finde sehr interessant, dass höchstwahrscheinlich im Juli die neuen Lehrpläne in NRW abgesegnet werden und von den Schulen ab August durchgeführt werden sollen. Dazu gehört z.B. bei uns auch verbindlicher Informatikunterricht in Klasse 5 und 6 und ab 7 als Wahlpflichtfach. Wir haben 6 Züge und einen Informatiklehrer.


    Frage: Wie viele Z-Kurse bietet die BezReg wohl für Informatik an und wie viele Kollegen können diese wohl bis August stemmen? Antwort: 0 (bei meiner BezReg wird nicht mal ein Kurs angeboten)

    Neue Kollegen dürfen wir nicht einstellen, da wir "voll" sind.


    Das fände ich wirklich mal interessant. Was verändern die Obrigkeiten für uns Schulen und wie können wir dem (nicht) gerecht werden, da die Rahmenbedingungen (Z-Kurse) nicht vorhanden sind.


    Es ist doch kein neuer Gedanke, dass z.B. Informatik eingeführt werden soll. Wieso kann man da nicht langfristig drauf hinarbeiten und erst wenn die Rahmenbedingungen stimmen (ausgebildete Lehrkräfte/technische Ausstattung), wird die Änderung in den Schulen übernommen?

  • ...kann man da nicht langfristig drauf hinarbeiten und erst wenn die Rahmenbedingungen stimmen (ausgebildete Lehrkräfte/technische Ausstattung), wird die Änderung in den Schulen übernommen?

    Bei uns wird manchmal Sorbisch angeboten, wenn gerade Sorbischlehrer*innen gebraucht werden. Vermutlich ist es der billigste Weg, nur dann nur die auszubilden, die man akut braucht...

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