Liebe Lehrerinnen und Lehrer,
Ich recherchiere für eine wissenschaftliche Arbeit zu den sogenannten "Qualifikationserweiterungen (für Lehrkräfte, die schon fest im Schuldienst sind), mit denen man eine weitere Unterrichtserlaubnis erwirbt.
In NRW heißen sie zum Beispiel Zertifikatskurse. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir aus euren Bundesländern Infos geben könntet, damit ich 1) die Begrifflichkeit und 2) die Bedingungen kennen lerne, als Grundlage für die weitere Recherche. Auch gerne mit einem Link, wenn ihr einen habt, aber schon alleine die Infos helfen mir sehr!
Beispiel:
NRW
- Erwerb einer weiteren Unterrichtserlaubnis
- Kurse sowohl für Sek I als auch für 2
- für Mangelfächer, zur Abdeckung des Bedarfs
- Lehrkräfte unterrichten zum Teil schon parallel zum Kurs
- Angebot durch die jeweilige Bezirksregierung, eine Lehrkraft ist der Moderator (KEIN universitäres Angebot)
- einmal wöchentlich (9-16 Uhr) ein Schuljahr lang
- keine Abschlussprüfung (ggf. einzelne Hausaufgaben abzugeben)
- mindestens 80% Teilnahme
Mir ist noch nicht klar, ob der Abschluss weniger Rechte mit sich bringt wie ein universitär erworbener Abschluss (zum Beispiel im Hinblick auf die zukünftige Laufbahn bzw. bei einem Länderwechsel)
Vielen Dank im Voraus!
NeuesFach