Hallo zusammen,
nach meiner OBAS Ausbildung wurde ich kürzlich verbeamtet. Das Schreiben zur Festlegung der Erfahrungsstufe besagt, dass Zeiten der OBAS nicht anrechnungsfähig sind.
§ 28 Abs.1. Satz 4 ÜBesG NRW besagt, anrechnungsfähig sind: "4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,..."
Das Schreiben der BezReg zitiert diesen Abschnitt als Satz 2, in dem allerdings Regelungen zur Pflege von Angehörigen stehen.
Zeiten als Vertretungslehrkraft wurden mir angerechnet.
Meiner Meinung nach besagt schon der Name "berufsbegleitend" in der Abkürzung "OBAS", dass man hauptberuflich eben arbeitet und nicht hauptberuflich ausgebildet wird.
Kennt dazu jemand Vorgehensweisen oder Urteile zu Klagen? Ich konnte dazu nichts im Netz finden.
Zudem: wie ich §28 verstehe, könnten anrechnungsfähige Zeiten auch Zeiten als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni sein? Studentische Hilfskraft vor Uniabschluss wohl nicht?
Danke für Tipps!
VG