Guten Morgen!
Entschuldigt, es wird lang.
Mich treiben seit einiger Zeit Gedanken zur Inklusion und der beruflichen Perspektive insbesondere von Kindern mit Lernschwierigkeiten um, die den Förderschulabschluss erlangen werden. Wie handhabt ihr das?
Anfangs hatten wir eine gute Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur. Es gab einen Rehaberater, der sich dieser Schüler angenommen hat. Wir konnten Schüler in eine durch die Agentur finanzierte 2jährige Ausbildung vermitteln (in Kombination mit einem vorangegangenem Langzeitpraktikum) inklusive kostenloser Nachhilfe. Seit einiger Zeit ist das nun nicht mehr der Fall. Stellenkürzung. Keine Ansprechpartner mehr. Die vorhandene Ansprechpartner sind bis zum abgesprochenen Termin wieder versetzt und nicht mehr zuständig... Die Organisation ist schwierig...
Ich frage mich aktuell, ob es überhaupt sinnvoll ist, alle Lerner in der Klasse 10 noch in dem "normalen" Schulsystem zu behalten. Teilweise wurde bei uns bereits versucht, im letzten Schuljahr (Klasse 10) irgendwie inklusiv auf den HA 9 zu kommen. Es klappte bisher nicht. Sie gehen dann nach der 10 mit dem Förderabschluss ans BK in die Berufsvorbereitung (BV).
In der Regel sollen dort nur Kids hin, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Doch in Ausnahmefällen darf man bereit die 10 dort verbringen. Nun stellt sich mir wirklich die Frage, ob die Kids dann nicht bereits nach der 9 (je nach Reife) in dieser Maßnahme besser aufgehoben sind.
Auf der Seite des Schulministeriums finde ich folgende Ausnahmeregelung:
Aufnahmevoraussetzungen
Schulpflichtige, die von der zuletzt besuchten Schule abgemeldet worden sind, dürfen in die außerunterrichtliche Einrichtung aufgenommen werden, wenn
1. nach dem Schulbesuch keine Versetzung in Klasse 9 erfolgt,
2. bei Schülerinnen und Schülern von Förderschulen mit elfjähriger Schulpflicht nach zehn Schulbesuchsjahren keine Versetzung in Klasse 9 erfolgt,
3. nach neun Schulbesuchsjahren keine Versetzung in Klasse 10 erfolgt und die Versetzungskonferenz auf Antrag der Eltern die Überzeugung gewinnt, dass sie dort besser gefördert werden können,
4. bei Schülerinnen und Schülern von Förderschulen mit elfjähriger Schulpflicht nach zehn Schulbesuchsjahren keine Versetzung in Klasse 10 erfolgt und die Versetzungskonferenz auf Antrag der Eltern die Überzeugung gewinnt, dass sie dort besser gefördert werden können,
5.nach neun Schulbesuchsjahren eine Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, verlassen wird und die Versetzungskonferenz auf Antrag der Eltern die Überzeugung gewinnt, dass sie dort besser gefördert werden können.
https://www.schulministerium.n…oraussetzungen/index.html
Auf Inklusion für Lerner geht das meiner Ansicht nach überhaupt nicht ein. Punkt 3 betrifft immerhin die anderen Schüler. Und was ist gemeint mit 11jähriger Schulpflicht bei Förderschulen? Ich nahm an, dass alle Schüler eine 10jährige Schulpflicht haben und habe noch nie etwas anderes gehört.
Leider habe ich bei mir an der Schule keinen Ansprechpartner, der mir hier wirklich weiterhelfen kann. Ein Gespräch mit einem Dezernenten der Bezreg eröffnete mir erst letztens, dass Lerner, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, unsere Schule verlassen müssen. Das war uns nicht bewusst. Schriftlich gibt es das allerdings noch nicht. Es wird noch an dem Handout für Inklusion in der Sek 1 gearbeitet. Hm... woher sollen wir also wissen, was richtig ist?
Wie handhabt ihr es? Was machen eure Lerner nach ihren Pflichtschuljahren? Oder nutzt ihr die Regelung für Ausnahmefälle und schickt sie bereits im 10. Schuljahr woanders hin?
Ich danke euch!
Ps: Ich bin einfach momentan unzufrieden und habe oft das Gefühl, dass die einfach nur noch verwahrt werden, ab und zu ein paar AB kopiert bekommen. Es ist aber egal, ob das Niveau stimmt. Dann meldet man sie in der 10 über Schüler-online für die BV an und klopft sich auf die Schulter. Haken hinter.
edit: Formatierung