Halli hallo,
ich hätte gern von Euch gewusst, ob ein Lehrer, der an einer Gesamtschule in NRW mit A13 besoldet wird und über die Facultas für Sek I und II verfügt, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Studienrat führt? Bitte nicht auf die Amtsbezeichnung auf der Urkunde verweisen, denn die liegt aus recht komplizierten Gründen (noch) nicht vor.
Anders gefragt: Gibt es Lehrer, die unter den vorgenannten Bedingungen nicht als Studienrat gelten und damit nicht dem Höheren Dienst zuzuordnen sind?
Danke für Eure Antworten!