BY: Noten "nachholen" von Steigreifaufgaben

  • In BY muss man zumindest am Gymnasium ja bei den Schülern, die eine Stegreifaufgabe (oder: Ex = kleiner, unangekündigter Leistungsnachweis über die letzten 2 U-Stunden) verpasst haben, weil sie gefehlt haben, eine Note (kleiner LN) "nachholen". Dies geschieht in mündlicher Form, denn man darf ja die Stegreifaufgabe nicht nachschreiben (leider...).


    Nun haben bei mir heute bei der Stegreifaufgabe 7 S. gefehlt, ein paar davon haben sich quasi vor meinem Unterricht befreien lassen... Es fehlen zwar eigentlich immer welche bei einer Ex, aber häufig nur 1-3, so viele selten.


    Wie macht ihr das, wenn derart viele fehlen, dass man die Noten "nachholt"? Vokabeln ausfragen usw. tu ich ja eh regelmäßig, aber das ist oft einfacher und viel weniger umfangreich als so eine Ex und daher auch etwas unfair den anderen gegenüber, die die Ex geschrieben haben. Manchmal frage ich die, die gefehlt haben, mündlich über den Stoff der Ex aus (sie müssen dann zB. die Verb-/Vokabel-Lücken spontan mündlich einsetzen), aber das kann ich ja nicht mit 7 Leuten machen. Da ich die nur 2x die Woche habe, dauert das ewig, bis ich die 7 erwischt habe...


    Habt ihr einen Tipp?

  • Hm... Das ist doof.

    Ich frage auch meist in der Folgestunde oder so ab. Aber bei 7 ist das tatsächlich schwer möglich.

    Kannst du ne Art "Kurztest" schreiben und den benoten? Machen bei uns einige.

  • ich habe im Ref (Bayern, aber Berufsschule) von der Seminarlehrerin den Tipp bekommen in solchen Fällen "schriftliche Abfragen" zu machen. Es darf halt nicht Ex drüber stehen.


    In der Praxis lasse ich oft Exen nachschreiben. Ist doch viel fairer, wenn es den gleichen Umfang und Schwierigkeitsgrad hat.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Wie streng werden denn bei dir "mündliche Mitarbeitsnoten" kontrolliert?


    Ich habe an der RS nicht lange gefackelt und die o.g. Mitarbeitsnoten gemacht, auch wenn ich sie nicht eindeutig mit Datum belegen konnte oder dem Schüler nicht demonstrativ vor der ganzen Klasse gesagt habe, dass ich ihn ab jetzt besonders beobachten werde - was rein juristisch gesehen nicht ok ist. Aber an meiner alten Schule ist es tatsächlich derartig eingerissen, dass die Schüler sich pünktlich zum Notenschluss weggeduckt haben, so dass alle Kollegen so reagieren mussten, egal ob Haupt- oder Nebenfach.

    In 20 Jahren habe ich es nicht einmal erlebt, dass sich jemand über diese "nicht eindeutig belegbare" mündliche Note aufgeregt hätte. Allerdings war ich auch geschickt genug, mit dieser "Zaubernote" keinen Schnitt nach unten zu drücken. Das finden die natürlich nicht so prima, wenn die rein rechnerisch auf 3 stünden, von dir aber noch eine mündliche Note bekommen, mit der sie plötzlich auf 4 stehen.

    Im 2. Halbjahr habe ich mir dieses Versäumnis freilich dick hinter die Löffel geschrieben und darauf geachtet, dass mir vor allem die Spezialisten nimmer durch die Lappen gehen.

  • Wie streng werden denn bei dir "mündliche Mitarbeitsnoten" kontrolliert?

    Gar nicht. Aber ich war immer davon ausgegangen, dass die "Nachholnote" mündlich sein muss, weil man eine Ex ja nicht nachschreiben darf. Zumindest die S - wenn sie sich (wie in dieser Klasse) um alles drücken wollen - fragen sofort bei anderen Lehrern nach, ob ich das "darf", wenn etwas anders als sonst ist...


    Ich hatte überlegt, eine Kurzvariante der Ex zu verfassen, alle 7 schreiben zu lassen (die anderen S. arbeiten still) und dann sollen sie sie mir nacheinander vorlesen. Dann ist es mündlich... (und ich zähle die richtigen Lücken mit und errechne daraus die Note). Was meint ihr dazu? Hab ich so noch nie gemacht, aber ich wüsste nicht, wie mir daraus einer einen Strick drehen soll...

  • Was langfristig gegen solche "Wegducker" hilft, am Schuljahresanfang ankündigen, dass eine Nachprüfung über den kompletten Stoff des Halbjahres geschrieben werden muss, wenn du nicht genug Noten hast. Dies dann auch konsequent machen und irgendwann spricht es sich rum :aufgepasst:

  • Gar nicht. Aber ich war immer davon ausgegangen, dass die "Nachholnote" mündlich sein muss, weil man eine Ex ja nicht nachschreiben darf. Zumindest die S - wenn sie sich (wie in dieser Klasse) um alles drücken wollen - fragen sofort bei anderen Lehrern nach, ob ich das "darf", wenn etwas anders als sonst ist...


    Ich hatte überlegt, eine Kurzvariante der Ex zu verfassen, alle 7 schreiben zu lassen (die anderen S. arbeiten still) und dann sollen sie sie mir nacheinander vorlesen. Dann ist es mündlich... (und ich zähle die richtigen Lücken mit und errechne daraus die Note). Was meint ihr dazu? Hab ich so noch nie gemacht, aber ich wüsste nicht, wie mir daraus einer einen Strick drehen soll...

    Fände ich ok.

  • BY und seine mysteriösen "Exen." Ganz einfach, ich würde die Ex an einem Tag, an dem so viele Schüler fehlen, gar nicht erst schreiben, sondern wann anders. Da dieser Leistungsnachweis unangekündigt ist, merkt das ja niemand. Den Tag, an dem so viele SuS fehlen zu Wiederholung oder so nutzen, dann verpasst auch niemand was Neues und du kannst die Ex beim nächsten Unterricht schreiben.

  • Was langfristig gegen solche "Wegducker" hilft, am Schuljahresanfang ankündigen, dass eine Nachprüfung über den kompletten Stoff des Halbjahres geschrieben werden muss, wenn du nicht genug Noten hast. Dies dann auch konsequent machen und irgendwann spricht es sich rum

    Das habe Ich sogar schon angekündigt! Nachdem 2 S. schon 2 Exen verpasst haben, werde ich diese "Drohung" wiederholen bzw. es dann entsprechend durchziehen!

  • Ganz einfach, ich würde die Ex an einem Tag, an dem so viele Schüler fehlen, gar nicht erst schreiben, sondern wann anders.

    Wenn ich 2 Stunden in die Erstellung investiert habe, schreibe ich sie dann auch. Da ich stattdessen mit dem Stoff weitermachen muss, entspricht der Stoff der Ex dann sehr bald nicht mehr den vorangegangenen zwei Stunden...

  • ...ich würde ja nicht weitermachen, sondern wiederholen, wenn 7 fehlen....

    dann kannst du die gleiche arbeit schreiben

    Das ist oft nicht so einfach. Manche Themen kann man nicht zig mal durchkauen, in der nächsten Stunde ist es nicht möglich, weil sie Schulaufgaben etc. schreiben. Manchmal gibt es nur einen möglichen Termin.


    Das habe Ich sogar schon angekündigt! Nachdem 2 S. schon 2 Exen verpasst haben, werde ich diese "Drohung" wiederholen bzw. es dann entsprechend durchziehen!

    Einfach durchziehen :zahnluecke:

    Zum erstellen, kannst du ja danm die Fragen der verpSsten Exen und ein paar neue Fragen mischen.

    Wenn du es richtig anstellst, musst du das nicht so häufig machen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich war immer davon ausgegangen, dass die "Nachholnote" mündlich sein muss, weil man eine Ex ja nicht nachschreiben darf.

    ist das denn überhaupt so?

    Und:

    zählen Exen nicht als kleine Leistungsnachweise, also genauso wie eine mündliche Abfrage?


    Ich würde die 7 im Unterricht nachschreiben lassen und den Rest der Lerngruppe still beschäftigen.

    Oder sie zum normalen Nachschreibtermin antanzen lassen, falls eine Nachholnote doch nicht mündlich basiert (s.o.) sein muss.

  • In BY muss man zumindest am Gymnasium ja bei den Schülern, die eine Stegreifaufgabe (oder: Ex = kleiner, unangekündigter Leistungsnachweis über die letzten 2 U-Stunden) verpasst haben, weil sie gefehlt haben, eine Note (kleiner LN) "nachholen".

    Einen Tipp habe ich nicht, aber ich glaube, man muss die gar nicht unbedingt nachholen - jedenfalls nicht laut GSO. Die Lehrerkonferenz kann allerdings Regelungen treffen, wie mit kleinen schriftlichen Leistungserhebungen umzugehen ist - ob man die nachholen muss, oder nur angesagte, oder die nicht, und ob sie an Tagen von großen Leistungserhebungen erlaubt sind, und so weiter.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Wir müssen nicht die Note nachschreiben, man soll allerdings von allen Schülern genug Noten und möglichst von allen Schülern gleich viele haben.

  • Das steht in der GSO so nirgends, die Behauptung hält sich aber hartnäckig. In der GSO steht nur, dass du schriftliche und mündliche Noten machen musst. Es ist auch keine verbindliche Anzahl an Leistungsnachweisen vorgeschrieben und es steht auch nirgends, dass du von allen Schülern die gleiche Anzahl an Leistungsnachweisen erheben musst.

  • Das steht in der GSO so nirgends, die Behauptung hält sich aber hartnäckig. In der GSO steht nur, dass du schriftliche und mündliche Noten machen musst. Es ist auch keine verbindliche Anzahl an Leistungsnachweisen vorgeschrieben und es steht auch nirgends, dass du von allen Schülern die gleiche Anzahl an Leistungsnachweisen erheben musst.

    Ich vermute mal, dass das jede Schule intern klärt.

    Bei uns hing das vom Umfang des Faches ab.

    In Englisch musste ich pro Halbjahr 2 Schulaufgaben, 2 Exen und eine mündliche mit Datum nachweisen.

    In einem Lernfach wie Geschichte mussten wir 2 Exen und eine mündliche mit Datum nachweisen.

    Fehlte eine Ex, hast du den Schüler einfach nochmal abgefragt.


    Fing der allerdings an, sich wegzuducken, kam es entweder zu der mündlichen "Zaubernote" oder - besonders in ein-/zweistündigen Lernfächern - zur schriftlichen Feststellungsprüfung. Die aber eben erst, wenn der Schüler gleich mehrere Leistungsnachweise versäumt hat, weil man dann nun wirklich nicht mehr zaubern kann.

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