Sondertermine - Ankündigungszeit; wieviele möglich?

  • hi, wie lange vor einem Besprechungstermin muss die Schulleitung diesen bekannt geben? Es wird doch Grenzen geben. Darf die SL einen Tag vorher einen Termin ankündigen?


    Und gibt es auch Begrenzungen in der Häufigkeit und Dauer solcher Termine? Gibt es evlt. für Teilzeitkräfte andere Regeln?


    lieben Dank!


    Julia :)

  • O.k. danke, aber man darf dann theoretisch 5 Besprechungen pro Woche ansetzen? Und eine Besprechung 8 Stunden dauern lassen? Es muss doch Grenzen geben.


    Also müsste man dann jeden Arztbesuch, 5000€-Reservierungen, etc. fallen lassen. Hauptsache der SL hält die eine Wochenfrist ein, dann hat man Pech. Oder man riskiert keine Reservierungen mehr.

  • Richtige Vorgaben gibt es glaube ich nicht, aber im TZ-Konzept einer Schule sollte im Idealfall ein Tandemmmodell stehen.

    5 Tage/Woche eine superlange Besprechung fände ich auch unangemessen. 1 Besprechung/Woche (regelmäßig) finde ich schon heftig.

    Wir haben max. alle 2 Monate eine Konferenz ... (abgesehen von Zeugniskonferenzen etc.)

  • Vielleicht beschreibst Du mal Dein konkretes Problem, dann gibt es auch eher konkrete Antworten.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Dankeschön. Keine Vorgaben im Sinne: Der SL kann die Lehrer stets zwingen?


    Wenn man jetzt um die Zeugnisse herum gerne mal 7-Tage Wochen mit 16,5-18 Stunden pro Tag. Und 2x halt 12 Stunden sowas hat. Und dann noch Besprechungstermine aufgebrummt bekommt. Ist das dann Pech, weil man ja als Beamter eh immer im Dienst ist? Oder hat man das Recht, die Besprechung sausen zu lassen? Oder man hat etwas gebucht, - dann wird eine Besprechung dort angesetzt. Für die Buchung wird aber trotzdem Geld fällig.


    Zeugniskonferenzen mal ausgenommen. Wobei die viel Zeit unnütz verstreichen lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

  • Wie oft sind denn bei euch diese Besprechungen und wie lange dauern sie?

    Was vob den 16,5 - 18 Stunden pro Tag ist Unterricht und was Konferenz / Besprechung etc?

  • Das meiste ist Unterrichtsvor- und nachbereitung.


    Ein wenig Unterrichten und etwas an Kommunikation(Schülern und Eltern und Kollegen). Und ein Zertikurs. Aber Besprechungen oben drauf, und dann plötzlich angesetzt für die nächste Woche. Da muss es doch Grenzen geben. Klar - angesetzt sind jetzt dafür "nur" 2 Stunden. Jedoch muss man dann auch wieder den Weg dorthin bestreiten und zurück. Das kostet nicht nur Geld sondern vor allem Zeit. Dann hat man mal etwas reserivert - und muss absagen. Manche Arzttermine - da wartet man Monate drauf. Und zack - Besprechung. Danke SL! Es regt mich auf und macht mich fertig. Es reicht mir und anderen Kollegen auch. Von daher war/ ist die Hoffnung, dass ich einen Gesetzesabschnitt irgendwo finde, der besagt, dass der SL das so nicht machen darf. Die Situationen können auch ganz unterschiedlich sein. Aber dann hätte ich etwas zum Nachschlagen um evlt. mal hier und da mich verteidigen zu können.

  • Arzttermin, wochenlang drauf gewartet? Sorry, SL - you lose! Warum sagst Du das nicht einfach genau so, vielleicht etwas diplomatischer? Gerade dass es keine gesetzliche Regelung gibt, ist hier von Vorteil für Dich.

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  • Wo genau bist du? Vielleicht hilft dir ja dann das: https://www.brd.nrw.de/schule/…ehlung-vom-18_10_2013.pdf

    Zitat

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sollen durch eine entsprechende langfristige und verlässliche Terminplanung durch die Schulleitung in die Lage versetzt werden, alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um hieran teilnehmen zu können. Hierzu gehört auch die Einhaltung der geplanten Zeitrahmen.

    Die Schulleitung kann bei Vorliegen wichtiger Gründe oder wenn ein ausreichender Informationsfluss in beide Richtungen sichergestellt werden kann, eine Lehrkraft von der Teilnahme an einer Konferenz oder Dienstbesprechung befreien. In diesem Fall besteht für die Lehrkraft die Verpflichtung zur selbstständigen Informationsbeschaffung.

    Kurzfristig anberaumte Dienstbesprechungen müssen von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nicht auf jeden Fall wahrgenommen werden, wenn ohne ausreichenden zeitlichen Vorlauf eine ausreichende Organisation der familiären Belange nicht gewährleistet werden kann. Bei Nichtteilnahme besteht auch die Verpflichtung der selbstständigen Informationsbeschaffung.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke. In NRW. Die Schulleitung kann... Das ist das entscheidende Wort. Die Schulleitung kann auch auf höfliche Anfrage den Termin der kuzfristig anberaumten Besrpechung einfach ohne weiter Worte mit scharfem Ton wiederholen.


    Ich darf dann familiäre Belange durch einen teuren Gutachter präsentieren? Für mich ist eine Woche kurzfristig. Für den SL ist das langfristig. Ich finde leider nur wenn SL möchte, oder wenn keine schulischen Belange dagegen sprechen. Oder schwer nachweisbares auf meiner Seite. Oder es "soll" gemacht werden. Oder "wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen". Und dan ist das Ganze nur eine Empfehlung. Ein Gesetz wo drinsteht - 2 Wochen, maximal X Besprechungen/Monat, etc. Das wäre nützlicher. Dann würde ich dem das 1:1 Kopieren. Über Empfehlungen lacht der nur müde.


    Das ist interessant, weiter unten steht in der PDF:

    "Landesbeamtengesetz (LBG) § 60 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf im Jahresdurchschnitt einundvierzig Stunden in der Woche nicht überschreiten."

    Ich habe keine Woche unter 41 Stunden gearbeitet außer in den Ferien. Und in Teilzeit. Und in den Herbstferien z.B. doch einiges immer. Also da müsste ich mal den Jahresdurchschnitt für ausrechnen. Komme da gewiss drüber. Allerdings nicht in 50%. Teilzeit, dann müsste man wissen wie ob die Skalierung linear ist.


    Dann noch:

    "Im wöchentlichen Zeitraum dürfen im Jahresdurch-schnitt achtundvierzig Stunden einschließlich Mehrarbeitsstunden nicht überschritten wer-den." Das ist ja außerhalb der Ferien meistens der Fall, locker über 48 Stunden pro Woche. Dann könnte ich ja die Besprechung absagen, weil ich die Grenze bereits überschritten habe. Wobei das Mitte der Woche ja auch noch nicht der Fall ist. Dann legt der die alle auf Freitag und schon ist man mit am Start.


    Viele Lehrer bei uns wollen in Teilzeit, aber der Chef verbietet es. Und er kann, denn auch hier steht wieder nur ein "soll". Was sind das für Wischi-Waschi-Gesetze, die helfen Niemandem. Außer dem SL. Jetzt weiß ich auch warum der so verzogen ist:

    "(2) Die Dienststellen sollen ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäfti-gung informieren. Sie sollen den Beschäftigten dem Bedarf entsprechend Teilzeitarbeitsplät-ze anbieten; dies gilt auch für Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben."


    Alles sehr ernüchternd. Im nächsten Leben werde ich SL ;)

  • Also, ich kann nicht behaupten, dass ich jetzt alles verstanden habe, weil dein letzter Post offenbar recht emotional ist.

    Aber, auch wenn deine dienstlichen Verpflichtungen relativ weit gehen, kann der Schulleiter nicht alles machen, was er möchte.


    Zunächst bedeutet das Modalverb "sollen" im juristischen Kontext nicht, dass es ganz nett wäre, wenn er es machen würde. "Sollen" bedeutet, dass er sich daran halten muss, wenn nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Und diese dringenden dienstlichen Gründe muss er auch benennnen können.


    Dann ist dein Ansatz über die Arbeitszeit nicht verkehrt. Du hast eine durschnittliche Wochenarbeitszeit, die bei 41 Stunden im Jahresdurchschnitt liegt. Wenn man die Ferien rausrechnet und deinen Urlaubsanspruch berücksichtigst, kommst du auf so ca. 45 Wochenstunden. Und das bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend weniger. Man kann dem SL das durchaus mal vorrechnen und ihn fragen, welche anderen Arbeiten du denn so liegen lassen sollst, für seine wichtige Dienstbesprechung.


    Ich würde auch mal einen Blick ins Schulgesetz werfen, welche Rechte die Gesamtkonferenz in NRW hat. Möglicherweise steht das etwas über "Grundsätze für Konferenzen" oder "Grundsätze zur Terminplanung" oder so. Dann könnte die GeKo also entsprechende Grundsätze bestimmen, an die sich der SL dann auch halten müsste. Hier kann der PR helfen (- der sollte sich hier prinzipiell mal einschalte -) und entsprechende Anträge mit dem Kollegium auf einer Personalversammlung erarbeiten.


    Und dann gibt es da noch die Fürsorgepflicht nach §45 BeamtStG, in dem die "Fürsorgepflicht" des Dienstherrn für das "Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien" festgeschrieben ist. Daran kann man den SL bei den Arbeitszeiten, die du hier nennst, gerne erinnern, auch wenn dieser wichtige Termin eine wichtige familiäre Angelegenheit betrifft.


    Was man auch durchaus mal machen kann ist, dass du deine Fragen, die du hier stellst, an das Schulamt, die Bezirksregierung, den Dezernenten, dem Ministerialbeauftragten oder wie auch immer der Dienstvorgesetzte des SL bei euch heißt, stellst. Und zwar schriftlich, schön auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch des SL. Mit Kopie an den Gesamtpersonalrat. Vielleicht bringt das den SL dazu, mal darüber nachzudenken, ob diese Termine wirklich alle so wichtig sind, und ob er nicht etwas machen kann, damit diese Anfrage gar nicht notwendig ist, und du sie zurückziehen kannst, bevor er sie weiterleitet.


    Der SL hat weitreichende Befugnisse, ist aber nicht allmächtig, vor allem, wenn man einen PR hat, der sich auch mal traut, sich ihm entgegenzustellen und ein Kollegium, das an einem Strang ziehen kann. Und wenn man sich selbst nicht einschüchtern lässt. Beamtenstatus heißt nämlich nicht nur, dass man weitreichende Dienstpflichten hat, sondern auch, dass man so sicher in seiner Stelle sitzt, dass man eigentlich nichts zu befürchten hat.

  • Hallo!


    Gibt es bei euch keinen Terminplan? Bei uns wird immer für ein halbes Schuljahr ein Terminplan erstellt. Dort sind bereits alle Konferenzen, Elternsprechtag und Arbeitskreistermine etc. eingetragen. Außerordentliche Dienstbesprechungen gibt es zu 99% nicht. Vielleicht könntest du mal anregen, dass es so etwas bei euch auch geben sollte, damit die Planung für alle besser wird.

    • Offizieller Beitrag

    Die oben zitierte Passage sagt doch alles.

    Kurzfristig anberaumte Termine müssen nicht wahrgenommen werden, wenn familiäre Belange entgegenstehen. Dann muss man das ggf. ein paar Mal ausfechten. Schulleitungen gehen soweit, wie man sie lässt. Und TeilzeitkollegInnen beschweren sich entsprechend dann regelmäßig in Foren wie diesen, anstatt sich über ihre Rechte zu informieren und entsprechend zu handeln.

    Teilzeitkräfte müssen nicht immer und überall parat stehen. Wenn Du für den Tag X keine Kinderbetreuung hast, stell den Schulleiter vor die Wahl, dass Du wahlweise nicht kommst oder das Kind mitbringst. Letzteres haben einige an meiner alten Schule bei wichtigen Konferenzen gemacht. Führung bedeutet übrigens nicht nur sagen, was andere zu tun haben und alle(s) immer überall unter Kontrolle zu haben. Gute Führung macht auch aus, dass man weiß, wann man auf Dinge - in diesem Fall Anwesenheit von Teilzeitkräften - bestehen muss und wann nicht. Das Ganze scheint komischerweise oft ein reines Machtspiel zu sein. Wieso eigentlich?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Läuft bei uns ähnlich, ist aber, glaube ich, kein echtes Machtspiel. Wir haben eine Schulleitung komplett ohne Familienanhang. Die beiden kennen die Bedingungen von Müttern und Vätern nicht und geben sich auch keine Mühe, sie zu verstehen. Wenn man aber hingeht und darauf hinweist, werden sie sehr kulant. Aber man muss eben hingehen. Immer wieder. Und das Gefühl abstellen, ständig Bittsteller zu sein.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Genau. Streiche "Ich kann nicht", setze ein "Es geht nicht".

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • ... Und wenn man sich selbst nicht einschüchtern lässt...

    vor allem das, mit Personalräten hab ich jedenfalls bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht.


    Informiere dich in Ruhe, wichtige Facharzttermine darf man z.B. selbst in der Unterrichtszeit wahrnehmen. Flüge für 5000 Eur würde ich wiederum nicht auf Freitagnachmittag buchen...


    Und was wäre, wenn du im Ausnahmefall sagtest: "Sorry, eine Woche ist mir zu knapp, da feiert mein Opa 100., ich kann leider nicht."?


    Teilzeitregelung ist wieder ein eigenes Ding. Gibts dazu Regelungen an deiner Schule? Wenn nicht, vielleicht hilft die Rechtsberatung der GEW? Die ist bei uns sehr fit...

  • Das hat doch nichts mit Teilzeit oder Vollzeit zu tun. Eltern können nicht mal eben so ihre Kinder wegrationalisieren. Also kurzfristig anberaumte Termine sind immer ein Problem.
    Mein Mann kann sich zwar meist freinehmen, aber wenn der schon einen Termin hat geht das halt nicht. Daher ist man auf etwas Vorlauf angewiesen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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