Hallo Kollegen,
meine Ersatzschule in NRW schließt zum Ende des Schuljahres, da der Träger keine Zukunft mehr sieht. Jetzt frage ich mich als Planstelleninhaber, welche Konsequenzen mir drohen. Im Internet habe ich gelesen, dass ich in den einstweiligen Ruhestand erst mal versetzt werde und dann wird das Land NRW ggf. mir eine neue Stelle zuweisen.
Muss ich bei einer Neueinstellung als früherer Planstelleninhaber erneut zum Amtsarzt und befürchten, dass ich bei Nichteignung kein Beamter werde?
Dazu habe ich im Internet nichts gefunden. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung?
LG
Rieke