Ersatzschule ( NRW) Auflösung

  • Hallo Kollegen,


    meine Ersatzschule in NRW schließt zum Ende des Schuljahres, da der Träger keine Zukunft mehr sieht. Jetzt frage ich mich als Planstelleninhaber, welche Konsequenzen mir drohen. Im Internet habe ich gelesen, dass ich in den einstweiligen Ruhestand erst mal versetzt werde und dann wird das Land NRW ggf. mir eine neue Stelle zuweisen.


    Muss ich bei einer Neueinstellung als früherer Planstelleninhaber erneut zum Amtsarzt und befürchten, dass ich bei Nichteignung kein Beamter werde?

    Dazu habe ich im Internet nichts gefunden. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung?


    LG

    Rieke

  • §111 SchulG NRW


    1.) Der Schulträger versetzt dich an eine andere nicht aufgelöste Schule

    2.) Das Land setzt dich auf eine Stelle im öffentlichen Schuldienst

    3.) Das Land versetzt dich in den einstweiligen Ruhestand


    Das gilt für Planstelleninhaber, für Angestellte nach TVL ist 1 einschlägig, 2 eine Sollvorschrift und 3 entfällt. Bitte immer bedenken: Aktuell herrscht Lehrermangel, das heißt die Liste endet üblicherweise bei 2

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nur empfehlen, hier rechtzeitig selbst aktiv zu werden, um dann nicht kurz vor knapp einer Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung ausgesetzt zu sein, die für einen selbst ungünstig ist. Man kann auch im Schulministerium im Referat 224 (Ersatzschulen) nachfragen und sich dann ggf. weiterverbinden lassen, falls die MitarbeiterInnen dort nicht weiterhelfen können.
    Unabhängig davon würde ich kontakt zur BR aufnehmen - vorzugsweise zur Personalstelle und zum zuständigen schulfachlichen Dezernenten der Schulform der Kommune/des Kreises, wo man eingesetzt werden möchte, um die konkreten Möglichkeiten auszuloten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Da sich der TE ja nicht mehr meldet, können wir nur im Dunkeln tappen und spekulieren.

    Wenn es sich um eine Ersatzschule in privater Trägerschaft handelt, ist es durchaus auch denkbar, dass der TE einfach angestellte Lehrkraft beim Trägerverein ist, dann wird es schlicht die betriebsbedingte Kündigung geben.

    So oder so würde ich mich aktiv kümmern und nicht einfach abwarten, was passiert.

  • Kann man eigentlich bei Schulschließung im öffentlichen Dienst als Angestellter betriebsbedingt gekündigt bekommen oder muss das Land einen versetzen?

  • Ist dein Arbeitgeber die Schule oder das Land? :)

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  • Kann man eigentlich bei Schulschließung im öffentlichen Dienst als Angestellter betriebsbedingt gekündigt bekommen oder muss das Land einen versetzen?

    Da der AG nicht die Schule ist, sondern das Land: Letzteres.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Danke für die Antwort. Aber lag das wirklich so sehr auf der Hand? (Ehrliche Frage) Ist es nicht normal, wenn ein Konzern ein Werk / Filiale / etc sxhliesst, dass die Angestellten entlassen werden, auch wenn 50km weiter ne andere Niederlassung ist?

  • Nochmal:

    Bei einer Ersatzschule ist der Arbeitgeber in der Regel der Träger der Schule. In den meisten Fällen ist das ein Verein. Dass der Arbeitgeber das Land ist, gibt es nur in speziellen Fällen - etwa bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft, an denen auch beim Land beschäftigte Lehrer arbeiten, die dann dorthin abgeordnet werden. In so einem Fall endet die Abordnung bei Schließung der Schule und man wird wohl wieder an seiner Stammschule arbeiten.

    Dann sollte der TE dann aber wissen.

  • Vielen Dank für eure Beiträge bisher.

    Der Schulträger ist eine private GmbH, also nicht NRW oder ein kirchlicher Träger.

    Offiziell bin ich ein Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung d.h. ich habe einen Arbeitsvertrag, bin nicht sozialversicherungspflichtig ,werde nach A13 bezahlt und erhalte Beihilfe etc. wie ein Beamter.

  • Soweit ich weiß, wirst du als Planstelleninhaber bei Schließung der Schule an eine andere Schule versetzt oder in den vorzeitigen Ruhestand. Wenn du auf Zack bist, solltest du versuchen, dir eine Schule selbst zu suchen und dann mit deiner zuständigen Bezirksregierung in Kontakt zu treten. Nach meiner Kenntnis müsstest du zur Zeit nach wie vor rechtlich gesehen Beamte und in der PKV versichert sein, so dass es eigentlich keinen Grund für eine neuerliche Vorstellung beim Amtsarzt gäbe.

    Aber das beste ist, du schaust im Netz nach den jeweils zuständigen SachbearbeiterInnen bei der Bezirksregierung und fragst die mal aus.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Jetzt frage ich mich als Planstelleninhaber, welche Konsequenzen mir drohen.

    ...

    Muss ich bei einer Neueinstellung als früherer Planstelleninhaber erneut zum Amtsarzt und befürchten, dass ich bei Nichteignung kein Beamter werde?


    Offiziell bin ich ein Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung d.h. ich habe einen Arbeitsvertrag, bin nicht sozialversicherungspflichtig ,werde nach A13 bezahlt und erhalte Beihilfe etc. wie ein Beamter.


    Was meinst du damit, wenn du schreibst du seist Planstelleninhaberin.

    Ich zitiere mal aus https://educalingo.com/de/dic-de/planstelle:

    "Eine Planstelle ist eine im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungsträgers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesene Stelle eines Beamten."



    Vielleicht ist das §111 Schulgesetz NRW (Folgelasten aufgelöster Schulen) von Interesse.



    Ich weiß nicht ob das ein "offizielle" Definition ist, aber demnach passen "Angestellt" und "Planstelleninhaberin" nicht zusammen.

    Gibt's die Beihilfe von deinem Arbeitgeber oder vom Land?

    Was sagt denn dein Arbeitsvertrag zum Thema?

  • TE ist angestellt bei einem privaten Arbeitgeber, dieser hat ihm im Arbeitsvertrag Leistungen zugesagt, die denen einer beamtenrechtlichen Versorgung entsprechen. Irgend ein Dienst- oder Rechtsverhältnis zwischen dem TE und dem Land ist, soweit ich das sehen kann, nicht gegeben.

    Wenn dem so ist, gibt es auch keinerlei Pflichten des Landes den TE gegenüber, ich würde davon ausgehen, zur Schließung der Schule fristgerecht gekündigt zu werden.

    Ich würde mich, an deiner Stelle, schnellstmöglich an deinen Arbeitgeber werden, der ist der Einzige, der dir eine verbindliche Auskunft darüber geben kann, was genau auf dich zu kommt.

  • PS: Ich kenne einen vergleichbaren Fall, bei dem eine Schule aufgelöst wurde, allerdings im Förderbereich. Die Lehrer sind dann entweder in die vorzeitige Rente gegangen oder vom Arbeitgeber einfach anderweitig eingesetzt worden, in der Regel einfach als Betreuungskraft in einer Wohngruppe oder in der angeschlossenen beschützenden Werkstadt.

  • Der Status ist für Außenstehende, die nicht selbst an einer Ersatzschule angestellt sind, auch schwierig zu verstehen.

    Planstelleninhaber und Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung werden ganz oft als synonme verwendet.


    Der Arbeitgeber verweist auf das Schulgesetz §111


    (1) Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann.

    (2) Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber sind mit Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sofern keine anderweitige Verwendung im Ersatzschuldienst möglich ist. Ihr Ruhegehalt sowie die Versorgungslasten der aufgelösten Schule werden vom Land ohne Abzug einer Eigenleistung über das Landesamt für Besoldung und Versorgung festgesetzt und zahlbar gemacht.

    (3) Der Anspruch auf Ruhegehalt bleibt außer Ansatz, wenn eine Planstelleninhaberin oder ein Planstelleninhaber anderweitig im Schuldienst tätig ist oder eine zumutbare Beschäftigung im Ersatzschuldienst oder im öffentlichen Schuldienst abgelehnt hat. Bei Ablehnung des Angebots einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigung im Schuldienst trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Feststellung über den Verlust der Versorgungsbezüge.


    Laut Aussage der Bezirksregierung ist es nahezu ausgeschlossen, dass Sie uns im Ruhestand belassen.

    Nur daraus kann ich nicht entnehmen, ob ich erneut zum Amtsarzt muss und bei Nichteignung dann nur Angestellter bin.

  • Ohne Gewähr, weil die Bistümer den Fall nie hatten in NRW, aber mein Kenntnisstand ist: Du müsstest als Beamter übernommen werden mit 6 Monaten Probezeit. Erfahrungsstufen und Beförderungen bleiben erhalten.


    Zum Amtsarzt müsstest du IMHO nicht, weil bei uns Kolleginnen und Kollegen die vom oder zum Land wechseln auch nicht dahin müssen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke für die Antwort. Aber lag das wirklich so sehr auf der Hand? (Ehrliche Frage) Ist es nicht normal, wenn ein Konzern ein Werk / Filiale / etc sxhliesst, dass die Angestellten entlassen werden, auch wenn 50km weiter ne andere Niederlassung ist?

    Nein, das ist nicht normal. AN loszuwerden, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, ist in Deutschland erstaunlich schwierig (und wenn es geht, ist es oft teuer).

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Klingt komisch, ist aber ernst gemeint:

    Ist jemand, der einer Planstelleninhabervertrag im Sinne von Link zur ADD Ddorf hat, Planstelleninhaber Im Sinne von Par. 111 SchG NRW?


    Ich Frage insbesondere im Hinblick auf den Passus Seite 24:

    "Planstelleninhaberverträge stellen also Lehrkräfte privater Ersatzschulen überwiegend so wie beamtete Lehrkräfte an einer entsprechenden staatlichen Schule. Die Rechtsstellung der Planstellenvertragsinhaberinnen und -inhaber

    unterscheidet sich jedoch gerade hinsichtlich der Beendigung des Vertrages."

  • Beim Staat läuft das beamten- und disziplinarrechtlich, beim Ersatzschulträger arbeitsrechtlich (i.S.v. Abmahnung und Kündigung).

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