Ähm - theoretisch ja.
Ich schaue morgen früh am PC mal, ob das noch genau so funktioniert wie früher.
Bis dahin - diskutiert gerne über avws weiter, aber vermischt die Themen nicht. Dann wird das rauskopieren so schwierig.
Kl. müder Frosch
Ähm - theoretisch ja.
Ich schaue morgen früh am PC mal, ob das noch genau so funktioniert wie früher.
Bis dahin - diskutiert gerne über avws weiter, aber vermischt die Themen nicht. Dann wird das rauskopieren so schwierig.
Kl. müder Frosch
Alles anzeigen(1) Warum zählt das Gutachten eines Pädaudiologen nicht? Warum muss eine FöS Hören selbst Tests durchführen?
Führen andere Schulen auch eigene Tests durch, wenn es z.B. um die Diagnose von Erkrankungen geht?
Das Feststellen von Teilleistungsschwächen ist in den BL unterschiedlich geregelt, in manchen benötigt man ein Attest, in anderen nicht, so kann man nur mit oder auch ohne diese einen Nachteilsausgleich ansetzen.
(2) Warum kann eine FöS Hören, die Lehrkräfte mit dem Schwerpunkt "Lernen" im Team haben, diese Testung nicht vornehmen?
Warum kann eine FöS Hören die Art des Tests vorschreiben, während dies andere Förderschulen nicht tun?
Kann ich mir als Lehrkraft auch Testungen wünschen, die an anderen Schulen dann jemand durchführen muss?
(3) Warum benötigt man diese Testung?
Man kann doch auch blind und taub sein.
Kann man nicht auch hörbeeinträchtigt UND lernbeeinträchtigt oder gar geistig behindert sein?
Haben Kinder mit einer Einschränkung im Lernen keinen Anspruch auf eine Förderung in anderen Bereichen?
Kann man taub sein UND ADHS haben?
Warum kann ein Kind mit ADHS nicht auch AVWS haben?
Wer legt das fest?
Warum ist das so festgelegt?
(4) Am Ende müssen die (Klassen)Lehrkräfte in der Inklusion der Regelschule irgendetwas konstruieren, um das Kind überhaupt beschulen zu können.
Dann ist es vermutlich ein Nachteilsausgleich LRS.
(5) Einen Anspruch auf den Besuch einer FöS Hören haben diese Kinder nicht, ihnen wird ja der Unterstützungsbedarf Hören versagt.
Einen Anspruch auf andere Hilfen haben sie auch nicht, auch wenn ihre Wahrnehmung eingeschränkt ist und ihnen deshalb die Kommunikation mit anderen sowie die Teilhabe erschwert ist.
Somit sitzen sie in der Regelklasse, es gibt keine kleine Lerngruppe, keine zusätzlichen Förderstunden, kaum Möglichkeiten, mit diesen Kindern an ihren Schwierigkeiten bzw. deren Kompenstation zu arbeiten.
Letztlich ist dann die Frage, ob sie in einen Unterstützungsbedarf Lernen rutschen, weil sie ständig dem Unterricht nicht folgen können, darüber vieles nicht mitbekommen, aber ebenso über Jahre keinerlei Hilfen erhalten (können), sodass ein Lernrückstand entsteht, den sie nicht mehr aufholen können ... und der dann in einem Unterstützungsbedarf Lernen endet.
Auch das scheint ein "Entwicklungsgebiet" zu sein.
Somit greift man auf das zurück, was man sich als Lehrkraft an der Regelschule selbst erschließt
und nutzt das, von dem man meint, dass es Erfolg haben könnte oder die Teilhabe erleichtert.
Dann versuche ich das mal absatzweise abzuarbeiten.
Zu (1): Mit Diagnosen aus ausführlichen Testungen von Pädaudiologen haben wir sicherlich kein Problem und würden da eher nicht noch einmal einladen. Das passiert aber so gut wie nie. Oft wird dann ein einziger Teilbereich der AVWS beim normalen HNO abgetestet und die Diagnose gestellt. Das hat einfach keinen Wert. Ich glaube auch, dass die meisten HNO-Ärzte kein großes Interesse am Thema AVWS haben und sich kaum damit beschäftigt haben werden. Hätten sie das nämlich, würden sie die Kinder überweisen statt ihnen eine zweifelhafte Diagnose zu verpassen. Es gibt ja ein Positionspapier der Arbeitsgruppe AVWS, das man dann kennen sollte.
Zu (2): Das hört sich ja erst einmal ganz schlüssig an, dass wir das alles machen sollen, ABER wir haben gar nicht die Ressourcen dafür. Es geht hier nicht um ein paar Kinder, sondern um hunderte (!!!), die man gerne bei uns überprüft wüsste. AVWS klingt ja viel netter als FS Lernen und ist Eltern deutlich leichter schmackhaft zu machen. Also erst einmal zur Hörtestung, obwohl das von der Reihenfolge keinen Sinn macht ...? Bei der geringen Fallzahl an tatsächlicher AVWS ist das einfach nicht zu rechtfertigen.
Zu (3): Wenn man peripher hörgeschädigt ist (also klassisch schwerhörig bis gehörlos), kann man in jedem Bildungsgang eingestuft werden - von GE bis Gym. Bei AVWS sieht das aber anders aus. Man testet auditive Verarbeitungsprozesse im Gehirn, und die brauchen nun mal vor allem Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit. Da haben die Kinder aus dem FS Lernen oder mit ADS/ADHS eben deutliche Probleme. Wie will man das diagnostisch auseinanderhalten, wenn Tests auffällig sind? Geht nicht. Da FS Lernen und ADS/ADHS die schwerwiegenderen Diagnosen sind, geht man einfach in diese Richtung. Ergibt einfach mehr Sinn.
Das ist in einem Positionspapier der Arbeitsgruppe AVWS festgelegt. Das ist aber meines Wissens bisher nicht bindend und es gibt keinen medizinischen Goldstandard bei der Diagnostik, an die sich Ärzte halten müssen. Deshalb haben wir ja diesen ganzen Kladderadatsch! Die Fachleute wären sich ja einig.
Zu (4): Das gilt aber leider nicht nur für AVWS oder eine reguläre Schwerhörigkeit. Die Förderung dazu ist zum Teil recht speziell. Das kann einfach nicht an der Regelschule geleistet werden ohne die entsprechenden Fachleute. Das ist oft ein ganz großes Problem der Inklusion in den recht seltenen Förderschwerpunkten.
Zu (5): Das ist ganz sicher nicht so. Bei uns an der Schule sind einige Kinder, die bei genauer Betrachtung keine AVWS haben - ich würde auch mal glatt behaupten, mehr als echte AVWS-ler. Wir sind ja nicht herzlos, aber irgendwo ist es dann auch mal gut. Ab und an schleppt das Schulamt auch einen Schüler an, wo sie auch nicht mehr wissen, wohin mit dem - mit den Ohren haben die jedenfalls nix. Für unser Kernklientel - die stinknormalen Hörgeräteträger - ist das auf Dauer aber großer Mist, wenn sie fast nur unter eigentlich Normalhörenden sitzen, die hauptsächlich andere Probleme haben. Ich habe schon erlebt, wie da die Stimmung zu ihren Ungunsten kippt. Wir können eben nicht alle retten, sondern müssen uns auf unser eigentliches Klientel konzentrieren. Damit haben wir auch schon genug zu tun.
Das ist in einem Positionspapier der Arbeitsgruppe AVWS festgelegt. Das ist aber meines Wissens bisher nicht bindend und es gibt keinen medizinischen Goldstandard bei der Diagnostik, an die sich Ärzte halten müssen. Deshalb haben wir ja diesen ganzen Kladderadatsch! Die Fachleute wären sich ja einig.
Bei einer deutlichen allgemeinen Entwicklungsverzögerung ist dies eben eher der Förderschwerpunkt Lernen.
Bei ADHS in starker Ausprägung evtl. der Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung.
Es ist so einfach, sich die Welt selbst zu erklären und zu basteln.
Da kann ja auch jede Grundschule festlegen, dass in Zukunft nur noch Kinder mit der Schuhgröße 32-35 beschult werden. Alle anderen können ja irgendwoanders hingehen.
Wohin?
Ist ja nicht mehr das Problem der Grundschule. Die hat ja klar umrissen, wen sie beschulen will. Was kümmert sie, wer nicht ins Raster passt?
Da würden sich die "Fachleute der Grundschule" schon einig werden.
Das ist die Perspektive, die übrig bleibt, wenn man etwas mit irgendwelchen Papieren festlegt, sich aber offenbar nicht um die Ausmaße kümmert.
So ganz einig scheinen sich die Fachleute ja nicht zu sein, wenn es keine klaren Diagnosen gibt.
Einfach festzulegen, dass das Kind womöglich Förderbedarf Lernen hat, weil es dem Unterricht nicht folgen kann, ist ja auch einfacher, als sich mit einem Störungsbild auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie man diese Kinder innerhalb der Inklusion oder der Förderschule beschulen und fördern kann.
DAS überlässt man dann den Lehrkräften in der Grundschule, die das schon irgendwie richten werden, schließlich beschulen sie ja auch alle anderen Kinder mit allen anderen Förderschwerpunkten, Störungsbildern und Schwierigkeiten.
Da sind ja Kenntnisse, die man als Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Hören bereits erlangt hat, offenbar nicht wichtig für Kinder mit Schwierigkeiten in auditiven Bereichen.
Und weil man dann keine Ressourcen schaffen muss, ist dies auch gleich viel günstiger.
In AVWS steckt "auditiv", das ist für mich etwas, das aufs Hören bezogen ist und damit sollte sich eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören zuständig fühlen bzw. zuständig sein. Da reicht m.E. ein ärztliches Attest aus.
Dem Testenden oder Attestierenden (Pädaudiologen) zu unterstellen, er habe nicht gründlich gearbeitet, ist da schon willkürlich. Auf gleiche Weise könnte man ja dann auch jeden IQ-Test oder jede Testung in der FöS Hören anzweifeln: Haben sie einfach zu ihren Gunsten getestet? Soll ich mich darauf verlassen oder doch eher auf das Attest des Mediziners mit entsprechender Fachausbildung?
Wünscht sich die FöS Hören zusätzliche Test, kann sie ihre eigenen Förderschulkräfte, die ja die entsprechende Ausbildung haben, dafür einsetzen und da dies laufend vorkommt, ist der Aufwand, dass sie ein paar Lehrkräfte an der Schule darauf spezialisieren, gering.
Etliches davon ist den Lehrkräften an den Grundschulen gar nicht möglich, weil sie die Befugnis für Testungen nicht haben, die allein Förderschullehrkräften zugestanden werden.
Gerne aber nehmen die Grundschulen die ausführlichen Ergebnisse der Testungen in das Verfahren der Überprüfung mit auf, damit die Ergebnisse für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar werden.
Tatsächlich läuft es jedoch so, dass derzeit dann keiner zuständig ist, weil man sich abgrenzt und das Kind sich selbst überlässt. So bleibt es in der Regelklasse und kann dort nur binnendifferenziert Förderung erhalten, bis es so schwach ist, dass es wiederholen muss und dann irgendwann einen Förderbedarf Lernen bescheinigt bekommt.
Wie wäre es, wenn man Brillenträgern die Brille versagt und sie ohne diese in den Regelunterricht setzt? Sicher kann man ihnen dann auch nach 1-2 Jahren einen Förderbedarf Lernen bescheinigen, weil sie dem Unterricht nicht folgen können und sich darüber ein größerer Lernrückstand ergibt.
...Warum zählt das Gutachten eines Pädaudiologen nicht? Warum muss eine FöS Hören selbst Tests durchführen?
Führen andere Schulen auch eigene Tests durch, wenn es z.B. um die Diagnose von Erkrankungen geht?
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber um Förderbedarf festzustellen müssen Schulen bei uns schon ihre eigene Diagnostik machen, auch wenn natürlich psychologische oder Facharztberichte mitberücksichtigt werden. Es geht um pädagogische Gutachten und es geht immerhin immer auch um die Frage, wo das Kind beschult werden soll. Da ist der schulische Kontext relevant. Stell dir vor, eine Förderschule würde ausschließlich den Psychiatriebericht eines Kindes von vor einem halben Jahr heranziehen, um z.B. den Vorschlag für die Erziehungshilfeschule zu schreiben.
...Warum kann eine FöS Hören, die Lehrkräfte mit dem Schwerpunkt "Lernen" im Team haben, diese Testung nicht vornehmen?
Weil sie dafür den Auftrag nicht bekommt. Bei uns ist es zumindest ein haargenau geregelter Vorgang, welcher Förderschwerpunkt Vorrang hat und welche Schule welchen Auftrag zu welcher Zeit bekommt.
Warum kann eine FöS Hören die Art des Tests vorschreiben, während dies andere Förderschulen nicht tun?
Was meinst du mit vorschreiben? L-Schulen bei uns dürfen z.B. gar keine Kinder diagnostizieren, die nicht schon einmal sitzen geblieben und erneut versetzungsgefährdet sind. Ich sach ma salopp: es wird einfach schon vorgesiebt, um der Flut der Anträge Herr zu werden- wenn einer noch 4en hat, kann es ja keine Lernbehinderung sein. So wird die Hörbehindertenschule auch sagen: wenn es noch nicht mal klar ist, ob das Kind eine Lernbehinderung hat, brauchen wir gar nicht nach Hörproblemen suchen.
Man kann doch auch blind und taub sein.
Kann man nicht auch hörbeeinträchtigt UND lernbeeinträchtigt oder gar geistig behindert sein?
Klar, kann man. In unserem strikt gegliederten Schulsystem muss aber erst mal scharf abgegrenzt werden: Hörgeschädigtenschule oder Hörgeschädigtenschule L-Klasse, wenn beide Förderbedarfe vorliegen? Oder ist der L-Förderbedarf "vorrangiger"...?
So ist das mit der Segregation.
Kann man taub sein UND ADHS haben?
Warum kann ein Kind mit ADHS nicht auch AVWS haben?
Wer legt das fest?
Warum ist das so festgelegt?
Die Krux der Diagnosen halt. Es gibt Symptomkataloge, wie die ICD10, da guckt der Arzt rein, hakt ab und wenn die Eltern sagen: "ja, das Kind hat großen Bewegungsdrang, macht nicht, was ich sage... und das ganze dauert schon länger als 3 Monate an" dann "hat" es ADHS. Und diese Symptomkataloge schreiben auch gleich dazu, dass die Diagnose aber nur gestellt werden darf, wenn nicht eine andere noch wahrscheinlicher ist. WEISS man z.B. von einem Trauma, dann sind Unkonzentriertheit, Aggression und Nervosität natürlich keine ADHS. WEISS man davon aber NICHT (Misshandlung im Elternhaus), dann hat es halt schnell mal ADHS. Symptome=Kategorie.
Davon rede ich ja ständig, Diagnosen bringen uns in den allerallerseltensten Fällen weiter. Klar, wenn einer nichts hört braucht er ein Hörgerät und wer nichts sieht, lernt Braille. So waren die Schulen ja auch vor Jahrzehnten mal gedacht: die Hörgeräteschule, die für Doofe und die mit den Braillebüchern. Da könnt ihr mir meine Wortwahl jetzt gern übel nehmen, aber was du monierst, Palim, ist eben genau das: die wenigsten Kinder mit Problemen lassen sich irgendwo einsortieren. (Sonder)Pädagogische Förderplanung ist ein Prozess, der Zeit braucht, eine ärztliche Diagnose bringt keinen Förderkatalog mit sich.
@samu
Das kann ich alles nachvollziehen.
Es hilft aber weder Kindern noch Eltern noch Lehrkräften der Kinder, die nicht ins Schema "einfach" passen
UND
dafür braucht es dann zusätzliche Reglungen.
Ähnlich ist es mit dem Förderbedarf L:
Wenn ein Kind wiederholt haben muss, dann MUSS es am Ende von Klasse 1 auch sitzen bleiben können. Es verbleibt in meinem BL ohnehin in der Grundschule. Hat es aber Unterstützungsbedarf L, kann man anders mit den Leistungen, Erwartungen und Bewertungen umgehen ... manch einer spricht davon, dass man es sogar erst dann darf.
Sieht der Erlass vor, dass es ab Klasse 1 eine Doppelzählung von FöS-Kindern in der Inklusion gibt, muss es auch VOR und im 1. Jahr NACH der Einschulung eine Möglichkeit geben, diesen Unterstützungsbedarf feststellen zu können.
Bei einer sehr deutlichen Entwicklungsverzögerung muss das Kind keine 2-3 Jahre zur Schule gehen, bevor ich feststellen kann, dass es einen Lernrückstand von über einem Jahr hat und die geforderten Fähigkeiten trotz in der Klasse möglicher Förderung nicht erlernen kann.
Inklusion wurde ohne Ressourcen umgesetzt und nun beißt jeder um sich und will die Kinder, die dringend Förderung benötigen, nicht sehen, nicht überprüfen, nicht fördern.
Wir suchen uns die Schüler definitiv nicht aus. Es ist ganz einfach: Peripher (also klassisch) hörgeschädigt/Hörgeräteträger müssen nur eine Hörkurve vom HNO-Arzt vorlegen und wir werden tätig oder nehmen ihn bei uns auf. Bei AVWS ist es eben aus ganz bestimmten Gründen anders! Im Positionspapier - von Fachleuten erarbeitet - steht recht genau, was eine AVWS ausmacht und wie sie zu diagnostizieren ist. Der Wald-und-Wiesen-HNO-Arzt hat diese ganzen Test zur Diagnostik nicht und meist auch keine Ahnung vom ganzen Feld AVWS, also akzeptieren wir das nicht. Die Diagnose auf einem Zettel brächte uns eh nichts, weil wir zur Feindiagnostik eh noch einmal einladen müssten. Ohne genaue Diagnostik wüssten wir auch gar nicht, wohin wir beraten sollten. Warum schreiben die normalen HNO-Ärzte überhaupt diese Diagnose auf, obwohl sie sich nicht auskennen? Käme ein Bericht von einem Pädaudiologen (!) mit den entsprechenden Tests würden wir das nicht hinterfragen - einfach unnötige Arbeit für uns. Normaler HNO-Arzt =/= Pädaudiologe!
Der IQ-Test wird von den Leuten des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) gemacht. Jede Schule hat mindestens einen davon und einen IQ-Test durchzuführen ist deren täglich Brot.
Samu hat die Flut an Anträgen schon beschrieben. Um es noch einmal in die Perspektive zu setzen: wir sind eine zweizügige Schule mit ca. 50 Lehrern. In der Beratung sind wir für mehrere Landkreise mit entsprechend dutzenden Schulen zuständig. Dafür werden ca. 15 Kollegen mit gut einem Drittel ihrer Stelle eingesetzt. Egal, wie viele SuS mit einer Schwerhörigkeit an den Regelschulen sind, bleibt das vom KuMi zugewiesene Deputat gleich. Sollten wir also die ganze Intelligenzdiagnostik selbst machen müssen, wären wir bei der Flut an Anträgen komplett ausgelastet und könnten gar nicht mehr raus in die Beratung fahren. Davon hätte keiner etwas gewonnen. Also muss vorsortiert werden, um denen zu helfen, die das auch wirklich nötig haben.
Käme ein Bericht von einem Pädaudiologen (!) mit den entsprechenden Tests würden wir das nicht hinterfragen - einfach unnötige Arbeit für uns. Normaler HNO-Arzt =/= Pädaudiologe!
Nur dass die FöS hier anders verfährt,
die Diagnostik stammt vom Pädaudiologen, das wird jedoch nicht anerkannt.
Gleichzeitig gibt es dann den Wunsch nach einem sehr bestimmten IQ-Test, für den nicht einmal die örtliche FöS einen Kollegen hat, der diesen durchführen könnte.
Und tatsächlich mag die Flut an Anträgen groß sein,
die Flut an Aufgaben in Grundschulen ist dies auch.
Da kann ich das Kind nicht vor die Tür setzen und sagen, dass mich das nichts angeht.
In der Auseinandersetzung damit habe ich heute 2 schöne Dokumente gefunden, die ich in Zukunft nutzen werde.
Wenn es doch so ein schönes Positionspapier gibt, dann kann man dies heranziehen. Das gilt dann aber für alle Seiten, auch für die FöS, die die Überprüfung m.E.n. hätte durchführen sollen.
Egal, wie viele SuS mit einer Schwerhörigkeit an den Regelschulen sind, bleibt das vom KuMi zugewiesene Deputat gleich.
Hätte das Kind in meinem BL Förderbedarf Hören, hätte es Anspruch auf 3 Std. Förderung.
Da die Fahrzeit von der FöS zur GS die Förderung auffressen würde, werden die Std. der GS ins Soll gesetzt und die Förderung muss durch eine Lehrkraft der GS übernommen werden.
Aber selbst das ist besser als NICHTS.
Ich kann nicht für Niedersachsen sprechen, sondern nur für Hessen. Bei uns läuft das alles anders.
Nur dass die FöS hier anders verfährt,
die Diagnostik stammt vom Pädaudiologen, das wird jedoch nicht anerkannt.
Gleichzeitig gibt es dann den Wunsch nach einem sehr bestimmten IQ-Test, ...
Was meinst du eigentlich a) mit "nicht anerkannt"? Und b) mit "Wunsch" nach einem bestimmten IQ-Test? Wer erkannt was nicht an, die Förderschule Hören? Und was hat das für Folgen, dass das Kind nicht überprüft wird?
Bei IQ-Tests ist es so, dass sie nicht 2x hintereinander durchgeführt werden dürfen. Es wäre also möglich, dass einer den einen Test gemacht hat und nun ein weiterer und daher anderer durchgeführt werden muss. So als Beispiel. Wenn du es genau wissen willst, müsstest du die zuständige Schule fragen.
Ich verstehe deinen Ärger, aber es ist wirklich so, dass wir uns (und das trifft sicher auf alle Bulä und FöS-Typen zu) an sehr genaue Vorgaben halten müssen. Das mag für dich wie Ausrede klingen, weil du die ganzen Kinder in deiner Klasse hast und trotzdem unterrichten sollst. Aber es ist die Realität. Es gibt Kolleg*innen, die nahezu ausschließlich mit Diagnostik beauftragt sind und trotzdem werden sie mit der schieren Anzahl von Anträgen nicht fertig. Am Schlimmsten ist es in der Erziehungshilfe und ich verstehe jeden, der sagt "dieses Kind ist hier definitiv falsch", aber wenn z.B. die Plätze voll sind und der vorliegende Fall nicht in Richtung extrem-und-absolut-nicht-gesellschaftsfähig geht (was wirklich seltener der Fall ist als sich Klassenlehrer und Schulleiter oft denken!) steht die Diagnostik in der Warteschlange nach Posteingang.
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