Telefonische Erreichbarkeit im Unterricht

  • Darum ging es doch nicht. Der erste Post ging darum, dass die Nutzung des Handys im Unterricht verboten ist bzw. ob es verboten werden darf. Wenn du es in deiner Handtasche hast, ist es doch relativ egal. Wenn du in deiner Pause, damit was machst interessiert es auch keinen. Aber der SL kann aus meiner Sicht sagen, dass du es nicht im Unterricht verwenden darfst oder beispielsweise bei einer Hofaufsicht. Dann musst du die Nutzung auf deine Freizeit und deine Pausen beschränken. Es ausgeschaltet oder lautlos mit in den Unterricht nehmen, kannst du natürlich trotzdem. Er kann aber sagen, dass du damit nicht im Unterricht telefonieren sollst.

    Ja, aber viele Pausen verbringe ich ja im Klassenraum mit meiner Klasse in einem Nebengebäude, wo ich gleichzeitig auch Aufsicht führe. Und da nutze ich dann, wie gesagt, mein Handy. Und ob das der SL verbieten darf?

  • Du schriebst: Und wenn man jemandem 28 Kinder anvertraut, sich aber noch nicht Mal sicher ist, dass der mit dem Telefon keinen Blödsinn macht, dann läuft grundlegend was falsch.


    Darauf mein Einwand, dass es ja nicht nur Lehrer an der Schule gibt. War etwas schwer zu verstehen. Einem Lehrer/Lehrerin mit Studium und Referendariat traue ich schon ein gewisse Medienkompetenz zu. Wir haben aber auch Schulhelfer (vom Landkreis eingestellt) und PMs. Bei den PMs können wir die Einstellung noch in gewissen Maßen entscheiden. Aber z.B. die Schulhelfer kriegen wir zugeteilt. Und da keiner diesen super bezahlten Job machen möchte, werden halt die genommen, die man bekommen kann. Da gibt es durchaus öfters mal das Problem der angemessenen Handynutzung im Unterricht.

    Aber mal davon abgesehen, kenne ich auch den Fall, wo eine Lehrkraft Fotos oder Videos aufgenommen hat und dann teilweise über WA weitergeleitet. Auch nicht in Ordnung. Nur weil jemand ein (guter) Lehrer/Lehrerin ist, sagt das nicht viel über die Medienkompetenz.


    Naja, lange Rede kurzer Sinn. Es kann durchaus Argumente geben, die für ein Handyverbot sprechen. Und nein ich bin immer noch nicht dafür.

  • Wenn mir die Schulleitung die Mitnahme des Handys verbieten würde, gäbe es für mich zwei Konsequenzen:

    1.) Ich würde darauf bestehen, dass mir diese Anordnung schriftlich erteilt wird

    2.) Im Anschluss an diese schriftliche Anordnung würde ich schriftlich relegieren: Ich leiste der Anordnung unter Protest Folge, bestehe jedoch darauf, dass mir die Schulleitung schriftlich versichert, mich von jeglicher Haftung freizustellen, falls ich im Notfall meiner Aufsichtspflicht und der Pflicht Hilfe anzufordern nicht schnell genug Folge leisten kann.
    Ich gehe dabei davon aus, dass - weil auch den Schülern die Mitnahme von Handys untersagt ist - kein Telefon (außer im Sekretariat) in Reichweite ist.

    Und dann schaun' mer mal, was geschieht ;)

    Weshalb muss man eigentlich über 13 Seiten einen solchen Schmarrn diskutieren. Sind wir erwachsene Menschen?
    Welcher D... kommt auf die Idee, uns Lehrern zu unterstellen, dass wir im Unterricht durch die Weltgeschichte telefonieren und nicht unterrichten?
    Dieser Artikel beschreibt diesen Personenkreis treffend:
    www.zeit.de/karriere/beruf/2014-05/psychopathen-interview-psychologe-jens-hoffmann
    "Auffällig viele Psychopathen werden Chef"

    Zurück zum Anfang:
    Nein. Ich bin im Unterricht telefonisch nicht erreichbar, werde jedoch über den Anruf informiert. Man kann mir gerne auf die Mailbox sprechen, dann rufe ich zurück.
    Für den Chef (im Falle eines Amok-Alarms) bin ich ständig erreichbar. Für den Rest nicht. Wie das geht, ist hier beschrieben:
    https://www.heise.de/tipps-tri…ufe-erhalten-3918912.html

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Apropos Amok-Alarm: Wir haben sogar schriftliche Anweisung, die Schülerhandys in den Flugmodus schalten zu lassen und die Lehrerhandys stummgeschaltet in Empfangsbereitschaft zu halten.


    Das sagt doch eigentlich schon alles, oder? Das sollte eigentlich für jede Schule gelten und damit brauchen wir nicht weiter zu diskutieren, ob die Mitnahme eines Handys erlaubt ist oder nicht.

  • Entscheidend ist nicht die Mitnahme, natürlich ist die nicht verboten.

    Entscheidend ist die private Nutzung während der Dienstzeit. Und die muss nicht extra verboten werden, schon aus den beiden Begriffen "privat" und "Dienstzeit" schließen sich gegenseitig aus.

  • während der gebundenen Arbeitszeit

    Als Lehrer haben wir keine "gebundene Arbeitszeit" im arbeitsrechtlichen Sinne oder wann hast du dich das letzte mal ausgestempelt, als du in einer Freistunde das Schulgelände für eine Besorgung verlassen hast?

  • Entscheidend ist nicht die Mitnahme, natürlich ist die nicht verboten.

    Entscheidend ist die private Nutzung während der Dienstzeit. Und die muss nicht extra verboten werden, schon aus den beiden Begriffen "privat" und "Dienstzeit" schließen sich gegenseitig aus.

    Aber genau darum geht es doch. Es ist doch keiner der sagt, dass man sein Handy nicht ausgeschaltet oder lautlos dabei haben darf. Es geht um die Frage, ob ich während des Unterrichtes an das Handy gehen darf. Im Ausgangspost war ja die Argumentation, dass die Krippe / der Kindergarten anrufen könnte und das dann ein Notfall wäre. Die Frage ist also darf der SL/AG bezüglich solcher Notfälle auf das Sekretariat verweisen und/oder ist ein Anruf der Krippe/ es Kindergartens ein Notfall. Habe ich also ein Anrecht auf dem Arbeitsplatz privat erreichbar zu sein.

  • Es dreht sich im Kreis.

    Ein erwachsener Studienrat überlegt, ob sein Handy vibrieren oder leise klingeln darf.

    Tut das ein Anwalt in einer Sitzung auch?

    Oder eine Ärztin in einer Teambesprechung?

    Oder xy in einer Besprechung?


    Mehr Selbstbewusstsein, Leute.


    Wenn’s wichtig ist, ist man erreichbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Fraggles ()

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