Telefonische Erreichbarkeit im Unterricht

  • Der Lehrer muss die Aufsichtspflicht der Schule erfüllen, die kann man nicht ohne Einverständnis der Eltern (und auch dann eigentlich nicht) an die Sanitäter übertragen ;)

    Ach, das ist doch Unfug.

    Bei einem medizinischen Notfall ist mit der Übergabe an das Rettungspersonal die Aufsichtspflicht erfüllt. Oder meinst du im Ernst, dass ein Lehrer im Wartezimmer sitzen muss, weil dem Schüler bei einem Unglück das Bein abgerissen wurde? Was soll der Schüler denn tun, was der Lehrer durch Aufsicht verhindern könnte?

  • Nützliche Infos dazu bei den jeweiligen Unfallkassen, z. B. für NRW

    „Wenn ein Unfall passiert, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Handelt es sich um Verletzungen, die so schwer sind, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, muss auch eine solche Behandlung veranlasst werden. Zudem muss der Schulleiter oder die Schulleiterin informiert werden.

    Bei dem Transport von Schülerinnen und Schülern, die einen Unfall hatten, ist die Art und Schwere der Verletzung zu beachten. Bei leichten Verletzungen kann der Schüler/die Schülerin zu Fuß, per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt gebracht werden. Bei schweren Verletzungen ist eine ärztliche Betreuung oder ein besonderer Transport erforderlich. Hier muss dann ein Krankenwagen ggf. mit Notarzt die verletzte Person transportieren.

    Zudem ist zu beachten, dass bei Grundschülern und Schülern in den Anfangsklassen der Sekundarstufe I zusätzlich zu einem Arzt oder den Rettungssanitätern eine Lehrkraft mitfahren sollte.“

    Beachte: „sollte“, darf nur unter Wahrung der Aufsichtspflicht für die anderen SuS geschehen.


    Weiteres auch hier:


    https://www.unfallkasse-nrw.de…ach-einem-unfall-718.html

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ganz allgemein, ohne das Zitat zu suchen: Eine Aussager der Marke "Früher ging es auch so - da wurden die Kinder nach Hause geschickt" ist in der Argumentation so schwach, dass sie eines studierten Menschen nicht würdig ist. Vermutlich zur gleichen Zeit durften Frauen z.B. nur arbeiten, wenn der Mann zugestimmt hat. Tradition ohne Hinterfragung der Gründe ist in keiner Diskussion irgendetwas wert.

    Autsch!

    "da wurden die Kinder nach Hause geschickt"

    kam von mir als Reaktion auf

    "früher ging es auch ohne Handy", was jemand anderes schrieb.

    Aber um Himmels Willen nicht, weil ich diese Aussage unterstützen wollte, sondern um aufzuzeigen, dass man kaum auf Zeiten ohne Handy verweisen kann, weil damals ganz andere Bedingungen herrschten.

    Ich dachte nur, dass diesen Schluss jeder selbst zieht, nicht, dass das jemand ernsthaft als Argument gegen Erreichbarkeit per Handy versteht.

    Ich hab studiert! Ehrlich!:zahnluecke:

  • Warum sollte auch ein Lehrer mitfahren? Was sollte ein Lehrer tun? In der Hand der Notfallsanitäter und des Krankenhauses ist das Wohl des Kindes voll und ganz sichergestellt.

    Stimmt im Prinzip schon, Nele, aber es gibt Situationen... die du vllt nicht kennst, weil sie bei deiner Klientel nicht vorkommen...

    ...nimm mal als Beispiel ohnehin schon traumatisierte Kinder, wodurch auch immer.

    Die eben (oft) auch niemanden "Vertrauten" haben, der "mal eben" dazugeholt werden kann...

    ...wenn ich dadurch verhindern kann, dass so ein Kind neben der jetzt notwendigen Behandlung noch ne zusätzliche Traumatherapie braucht, weil das alles viel zu viel wird, dann fahr ich eben mit. Hab ich zumindest schon getan... nein, natürlich nicht für jeden Käse, aber es kam vor.

    ...

    Zudem ist zu beachten, dass bei Grundschülern und Schülern in den Anfangsklassen der Sekundarstufe I zusätzlich zu einem Arzt oder den Rettungssanitätern eine Lehrkraft mitfahren sollte.“

    Beachte: „sollte“, darf nur unter Wahrung der Aufsichtspflicht für die anderen SuS geschehen.

    Genau. Da haben wir mal wieder ein "sollte".

    Geht nicht immer. Ist sicher auch nicht immer notwendig oder sinnvoll, weil jedes Kind anders tickt.

    Einzelfallentscheidung eben.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • "Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Frag mich nicht. Jedenfalls hat es bisher noch niemand von uns hinterfragt. :sterne: (Getreu dem Motto: Die SL sagt ... der Lehrer macht). Ich vermute Aufsichtsplficht?

    Wir müssen jedenfalls bleiben, bis die Eltern / Erziehungsberechtigten im KH eintreffen. (Ist immer ganz toll, da man nicht weiß, wie lange es dauert und man dann wieder vom KH zur Schule muss ...)

    Ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen ...

  • Frag mich nicht. Jedenfalls hat es bisher noch niemand von uns hinterfragt. :sterne:

    Tja. Was soll man dazu sagen? Ich war ja bislang immer der Meinung, dass es die Aufgabe von Lehrern ist, ihre Schüler zu mündigen, autonomen Staatsbürgern zu erziehen. Aber wenn in Kollegien dann so eine Mentalität vorherrscht...

  • "Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Aufgrund der Aufsichtspflicht und Garantenstellung der betreffenden Lehrkraft gegenüber der Schülerin oder dem Schüler. Diese lässt sich nicht einfach auf Dritte übertragen, wenn man ihr nicht mehr nachkommen möchte. Das gilt auch für Rettungssanitäter und Ärzte. Leicht Verletzte würde man daher wohl von den Eltern abholen lassen, schwerer Verletzte zur ärztlichen Behandlung begleiten. Eine Grenze dieser Pflicht kann erreicht sein, wenn das die Aufsicht anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber stark beeinträchtigen würde und eine Grenze ist sicher erreicht, wenn diese gar unmöglich gemacht würde, z.B. auf Wandertag mit nur einer Aufsichtsperson. An einem normalen Schultag reicht der Verweis "Ich muss meine Klasse beaufsichtigen" da aber nicht aus, da innerhalb der Schule genug Ausweichmöglichkeiten zur Beaufsichtigung bereitstehen.

  • Bei den einen, die hier schreiben, müssen die Eltern schnell geholt werden können, damit sie in ihrer Lern- oder Kitagruppe nicht abgezogen werden oder damit keine zusätzliche, belastende Tätigkeit anfällt oder weil es keine Vertretung gibt.

    Die anderen müssen, nach einigen hier geäußerten Auffassungen, ihre Kita-/Lerngruppe alleine lassen/vertreten/fremdbeaufsichtigen lassen, damit sie ihr Kind schnell holen können, damit die o.g. es mit ihrer Kita/Lerngruppe nicht müssen.

    Wobei es natürlich klar ist, dass kranke oder verletzte Kinder am besten durch sehr vertraute Personen betreut werden sollten

    Ich glaube, Samu schrieb schon, dass das ein Zirkel ist.
    Man versuche das Beste und tue das Mögliche - mehr geht eh nicht.

    Genau das denke ich mir schon die ganze Zeit:


    Auf der einen Seite ist es ein Riesen-Problem, das die Schule nicht lösen kann, wenn ein krankes Kind mal länger als 10 Minuten beaufsichtigt werden muss oder wenn man gar mit ins KH fahren muss. Der Lehrer ist dort absolut unverzichtbar für die Klasse und darf auf GAR KEINEN Fall raus aus der Klasse.


    Auf der anderen Seite müsst ihr als Eltern SOFORT (also nicht erst in 15 Minuten) die Klasse verlassen, weil es der Erzieherin nicht zuzumuten ist, ein Kind mit Bauchschmerzen im Gruppenraum (!) mit zu betreuen. Dann ist es auf einmal sofort und ohne Probleme möglich, die Klasse alleine zu lassen.


    Merkt ihr, dass da was unlogisch ist?

  • Ob man sofort oder nach 15 min losgeht, sein Kind zu holen, macht nicht viel Unterschied, die eigene Klasse muss in jedem Fall aufgeteilt oder es muss vertreten werden.
    Ich möchte allerdings im Unterricht erreichbar sein, um die Entscheidung (im besten Fall mit der anrufenden Lehrkraft meines Kindes) treffen zu können, ob es ein Notfall ist oder etwas warten kann.


    Ausgeschlagene Zähne oder Erbrechen: Da bin ich so schnell wie möglich los. Um meine Klasse hat sich eine Lehrerin gekümmert, die gerade frei hatte. Sehr nett. Würde ich im Umkehrschluss auch tun.


    Kopf- oder Halsschmerzen: Da bin ich auch los, aber nicht ganz so eilig. Hab der Klasse vorher noch ein Arbeitsblatt ausgeteilt, die Schüler selbst auf andere Klassen verteilt etc.


    Es gab auch Anrufe, da ist mein Mann das Kind holen gefahren, oder einmal sogar die Nachbarin, als es bei uns beiden nicht ging.


    Das gleiche erwarte ich von den Eltern. Sie sollen einfach erreichbar sein. Dann kann man sich auch mal drauf einigen, dass das Kind noch eine Stunde in der Leseecke liegen kann, bevor es geholt wird. Aber bei augenscheinlich ansteckenden Krankheiten wäre das wirklich ungut. Wir haben keinen Sanitätsraum oder ähnliches. Da erwarte ich einfach zum Schutz der anderen Kinder, dass man das kranke Kind schnell holt. Bei Unfällen auch. Das ist ja wohl nicht zu viel verlangt!


    So. Und kein einziges Mal das Wort „Mama“ verwendet 😉.


  • Bei einem medizinischen Notfall ist mit der Übergabe an das Rettungspersonal die Aufsichtspflicht erfüllt.

    schön wär's, die Sanitäter nehmen das Kind nur mit, wenn ein Lehrer dabei ist. Das entscheiden also nicht wir, sondern die Sanitäter*innen.

  • Nein, überhaupt nicht unlogisch. Wie gesagt, das eine ist ein Notfall mit meinem Kind, das andere ein verursachtes Problem durch andere Eltern, die ihr Kind nicht als Notfall sehen.


    Eins kann ich nicht verhindern (wenn mein Kind krank ist), das andere schon und erwarte das eben auch von anderen Eltern und bin dann eben auch entsprechend schnell unterwegs.

  • Auf der anderen Seite müsst ihr als Eltern SOFORT (also nicht erst in 15 Minuten) die Klasse verlassen, weil es der Erzieherin nicht zuzumuten ist, ein Kind mit Bauchschmerzen im Gruppenraum (!) mit zu betreuen. Dann ist es auf einmal sofort und ohne Probleme möglich, die Klasse alleine zu lassen.


    Merkt ihr, dass da was unlogisch ist?

    Nein, deine Argumentation ist unlogisch, ich sagte bereits oben, dass wir uns im Kreis drehen. Erstens hat niemand von 15 min. gesprochen, ggf. macht man die Stunde zu Ende. Es ging aber um Schulen ohne Sekretariat und da will ein Elternteil eben entscheiden, wie dringend es ist.


    Zweitens: es ist eben nicht unlogisch, dass ein Elternteil frei nimmt, weil es dafür freigestellt wird vom Arzt. Unlogisch ist es, dass der Lehrer/Erzieher für ein Kind abgestellt wird und ein anderer die Klasse beaufsichtigt.


    In den meisten Schulen werden die Kinder bis zur Abholung im Sekretariat sitzen, dass das für die Sekretärinnen eine Notlösung ist, die nicht 5 Stunden in Anspruch nehmen sollte ist doch selbstverständlich.

  • Wenn wir auf Ausflügen/Klassenfahrten sind, haben die Schüler eine Notfallnummer, die auf mein privates Handy weitergeleitet wird. Auch diese ist schon nützlich gewesen, nachdem zwei Schüler die Gruppe verloren hatten.

    Darf ich mal fragen, wie du das organisiert hast? Ich fahre demnächst auch mal wieder auf Klassenfahrt ins Ausland, da müssen die SuS auch eine Nummer erhalten, unter der sie uns Lehrer erreichen können. Da ich Fahrtleiterin bin, wird das meine sein, was ich ehrlich gesagt nicht möchte. Ich habe schon überlegt mir ein billiges zweites Handy zu besorgen für die Fahrt. Aber deine Nummer mit Umleitung aufs Handy klingt wirklich deutlich praktischer!

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Midnatsol

    ...es gibt mittlerweile viele Handys, die 2 (oder sogar noch mehr?) SIM-Kartenslots haben... einfach weitere Nummer genau für diesen Zweck, das sollte die einfachste Art sein, das umzusetzen...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ich weiß, aber meines hat das aber nicht.

    Mein Handy ist noch nicht alt und ich beabsichtige es noch länger zu behalten. Als ich es damals gekauft habe, habe ich auch über die DualSim Option nachgedacht, allerdings musste ich mich bei den Handys, die mich interessierten, entscheiden: entweder Dual Sim oder SD-Karte - und letztere brauche ich, daher habe ich eben nun mein Handy mit nur einem SIM-Karten Slot.Ohnehin möchte mir nicht extra ein teures neues Handy kaufen, um 1x im Jahr mit nur einem Handy auf Klassenfahrt fahren zu können. Wenn es beim nächsten anstehenden Handykauf die Option auf DualSim plus SD-Karte gibt, mache ich das, aber bis dahin brauche ich eine andere Lösung.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Midnatsol

    Ich habe tatsächlich ein altes Prepaidhandy hier, das ich mir vor ca. 8 Jahren aus privaten Gründen noch gekauft habe. Ein ganz einfaches Ding, taugt wirkllich nur zum Telefonieren und SMS, nicht internetfähig. Da sind auch noch von damals €20 Guthaben drauf oder so. Das nehme ich immer mit und diese Nummer kommunizieren ich auch den Schülern.

    Vielleicht kannst du dir sowas anschaffen - oder du gehts in den Konflikt mit der Schulleitung und stellst die (durauchs sehr berechtigte) Forderung nach einem Diensthandy. Ein paar Prepaidhandys für €20/€30 müsste nämlich im Schulbudget auch drin sein.

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