Der Lehrer muss die Aufsichtspflicht der Schule erfüllen, die kann man nicht ohne Einverständnis der Eltern (und auch dann eigentlich nicht) an die Sanitäter übertragen
Ach, das ist doch Unfug.
Bei einem medizinischen Notfall ist mit der Übergabe an das Rettungspersonal die Aufsichtspflicht erfüllt. Oder meinst du im Ernst, dass ein Lehrer im Wartezimmer sitzen muss, weil dem Schüler bei einem Unglück das Bein abgerissen wurde? Was soll der Schüler denn tun, was der Lehrer durch Aufsicht verhindern könnte?