Es gibt übrigens Beschäftigungsverhältnisse, bei denen private Handynutzung während er Dienstzeit einen Abmahnung- und Kündigungsgrund darstellt.
Ein Recht auf unmittelbare private Erreichbarkeit während der Arbeit gibt es nicht.
Es gibt übrigens Beschäftigungsverhältnisse, bei denen private Handynutzung während er Dienstzeit einen Abmahnung- und Kündigungsgrund darstellt.
Ein Recht auf unmittelbare private Erreichbarkeit während der Arbeit gibt es nicht.
Alles anzeigenWir geben unseren Kindern auch immer die Handynummer der Lehrer mit, wenn sie bei einem Ausflug mal in Dreiergruppen durch den Ort gehen können.
Irgendwo finden sie im Notfall immer jemanden, der sie mal telefonieren lässt. (Wie Fraggle ja auch schrieb.) Da braucht man keine Telefonzelle mehr für.
Kl.gr.Frosch
P.S.: gibt es wirklich keine Telefonzellen mehr? Ich meine, kürzlich in der nahen Großstadt noch welche gesehen zu haben.
Manche Schulen haben auch Schulhandys mit Tasten, also keine Smartphones, die sie den Schülern dann ausgeben für Notfälle.
Ihr habt die Alarmierung bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr und sonstiger Hiorg vergessen, die heutzutage vielfach auch über Handy erfolgen.
Es gibt übrigens Beschäftigungsverhältnisse, bei denen private Handynutzung während er Dienstzeit einen Abmahnung- und Kündigungsgrund darstellt.
Ein Recht auf unmittelbare private Erreichbarkeit während der Arbeit gibt es nicht.
Aber gehört unser Beschäftigungsverhältnis dazu? Wenn nein, tut das ja nichts zur Sache.
P.S.: gibt es wirklich keine Telefonzellen mehr? Ich meine, kürzlich in der nahen Großstadt noch welche gesehen zu haben.
Und womit zahlt man da, mit 3 Groschen?
Es gibt übrigens Beschäftigungsverhältnisse, bei denen private Handynutzung während er Dienstzeit einen Abmahnung- und Kündigungsgrund darstellt.
Ein Recht auf unmittelbare private Erreichbarkeit während der Arbeit gibt es nicht.
Das mag für eine Kellnerin Sinn machen. In der Schule ist das Quatsch und unverantwortlich.
Bei uns gilt, dass jeder Lehrer im Unterricht das Handy aktiv dabei haben soll, um im Amok- oder Notfall erreichbar zu sein oder Hilfe anfordern zu können.
Wir leben in "Modern Times".
Selbstverständlich kann niemand gezwungen werden, per Handy erreichbar zu sein. Falls jedoch ein Notfall geschieht, der wegen der Nichterreichbarkeit böse endet, muss man sich sicher einigen unangenehmen Fragen stellen - nachdem das private Handy als notwendiges Notruf- und Infomedium in der Konferenz dringend empfohlen wurde.
Falls ein Schüler kollabiert, setzt du den Notruf ab und leistest Erste Hilfe. Da zückst du das Handy UND schickst einen Schüler ins Rektorat, damit die Schulleitung informiert wird.
Drei Groschen? Kostet das nicht mehr zwei?
Ich kann zwei Drittel meiner Unterrichtsmaterialien wegwerfen, wenn eines Tages des Euro eingeführt wird...
Gerade mal recherchiert. Es gibt in Deutschland aktuell noch ca. 17.000 Telefonzellen der Telekom, sowie Telefonzellen anderer Anbieter.
Bezahlung per Kreditkarte oder mit Münzen.
Kl.gelber Frosch
P.S.: zum Leidwesen von Supermann sind es aber in der Regel nur noch Säulen, keine Zellen. Er kann sich also nicht mehr umziehen.
Und womit zahlt man da, mit 3 Groschen?
Mit einer der Telefonkarten aus deiner umfangreichen Sammlung, die du seit den frühen 90ern geführt hast.
Falls jedoch ein Notfall geschieht, der wegen der Nichterreichbarkeit böse endet, muss man sich sicher einigen unangenehmen Fragen stellen - nachdem das private Handy als notwendiges Notruf- und Infomedium in der Konferenz dringend empfohlen wurde.
Schlichte Antwort auf die unangenehmen Fragen: "Mein Smartphone ist momentan kaputt." --> Käs gegessen, Drops gelutscht, Kessel g'flickt, Wiesn g'mahd.
IAW: Was ich privat an Geräten vorzuhalten und mitzubringen habe, darüber mag es ganze Ordner voll Konferenzbeschlüsse und -empfehlungen geben. Wer von mir verlangt, im Dienst mit einem Handy ausgestattet zu sein, der möge mir eines dienstlich liefern.
Wer haftet denn übrigens, wenn das so dringend empfohlene Handy im Dienst beschädigt wird?
Will sich jemand wirklich selbst den Vorwurf machen, dass man keine Hilfe holen konnte (egal, um was es geht!), weil man darauf besteht, dass man sein privates Handy nicht dienstlich benutzt und der Dienstherr dann gefälligst eins stellen soll?
Es soll sich natürlich nicht jemand extra eins anschaffen, wenn man keins besitzt oder besitzen will, aber das dürfte eine absolute Minderheit sein. Aber sein vorhandenes im Notfall zu benutzen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Ich oute mich übrigens: Ich lese auch dienstliche Mails auf meinem privaten Smartphone. Sogar auf meinem privaten Rechner. Wer glaubt, dass das in der freien Wirtschaft alle ein dienstliches Smartphone bekommen, glaubt auch an das glitzernde Einhorn.
Es geht nicht darum, mein privates Fon nicht nutzen zu wollen (ich mache das auch). Es geht um die Frage, ob ich "Schwierigkeiten" bekommen kann, wenn ich das aus irgendeinem Grund einmal nicht tue oder kann. Z.B., weil ich gar keines besitze.
Es geht um die Frage, ob ich "Schwierigkeiten" bekommen kann, wenn ich das aus irgendeinem Grund einmal nicht tue oder kann.
Dass jemand im Notfall nicht sein Handy zückt, das wird wohl kaum passieren. Dass es aber als selbstverständlich angesehen wird, dass man es in dienstlichem Gebrauch zu nutzen hat und verantwortlich gemacht wird, wenn man nicht in 3 Sekunden den Notarzt rufen konnte, das geht wirklich zu weit.
Und der Vergleich mit anderen Branchen hinkt mal wieder, oder würde jemand vom Notarzt verlangen, dass er Notrufe auf seinem Handy entgegennimmt und das Blaulicht selbst kauft, was er dann im Notfall aufs Autodach stellt?
Wir haben mit Schutzbefohlenen zu tun und die Wahrscheinlichkeit, dass was passiert, wenn man mit Schüler*innen jede Woche in die Schwimmhalle läuft, ist relativ groß. Es geht also nicht nur um Hardcorenotfälle, in denen niemand Hilfe verweigern würde, sondern darum, dass der AG wieder mal nicht seinen Aufgaben nach Ausstattung nachkommt und stattdessen seinen AN den schwarzen Verantwortungspeter zuschiebt.
Edit: Ich soll z.B. anrufen, wenn jemand nicht morgens am vereinbarten Treffpunkt erschien. Mit welchem Gerät eigentlich? Auf wessen Kosten?
Aber sein vorhandenes im Notfall zu benutzen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Ich oute mich übrigens: Ich lese auch dienstliche Mails auf meinem privaten Smartphone. Sogar auf meinem privaten Rechner. Wer glaubt, dass das in der freien Wirtschaft alle ein dienstliches Smartphone bekommen, glaubt auch an das glitzernde Einhorn.
Genau: Ein vorhandenes.
@Glitzereinhorn: Ich arbeite in der freien Wirtschaft und habe kein Diensthandy. Wozu auch?
Aber: Diejenigen, die eines brauchen - das sind bei uns Ärzte und der jeweilige therapeutische Vorder- und Hintergrunddienst sowie einzelne Pflegekräfte und die Hausmeister - haben selbstverständlich eines.
Gibt’s in der „freien Wirtschaft“ kein Telefon auf dem Schreibtisch?
Diensthandys sollte jedes Kollegium fordern.
Ebenso einen Dienstrechner (den die Sekretärinnen, die bei der Stadt angestellt sind, an der Schule ja auch haben).
Das Land BW bzw. dessen Vertreter lachen sich darüber schlapp, dass die dienstbeflissenen Lehrer schön brav das gesamte Arbeitsmaterial inklusive des Computers selbst kaufen.
Das Land BW bzw. dessen Vertreter lachen sich darüber schlapp, dass die dienstbeflissenen Lehrer schön brav das gesamte Arbeitsmaterial inklusive des Computers selbst kaufen.
so ein Schmarrn.
Das lese ich hier öfter.
ich vermute: da lacht sich niemand schlapp. Das sehen die o.G. mittlerweilse selbst als selbstverständlich an....
Ebenso einen Dienstrechner
Jetzt hab ich doch auf meinem (privaten) Smartphone glatt "Dienstredner" gelesen. Könnte ich auch gut brauchen, für nervige Elterngespräche und so.
Alles anzeigenDass jemand im Notfall nicht sein Handy zückt, das wird wohl kaum passieren. Dass es aber als selbstverständlich angesehen wird, dass man es in dienstlichem Gebrauch zu nutzen hat und verantwortlich gemacht wird, wenn man nicht in 3 Sekunden den Notarzt rufen konnte, das geht wirklich zu weit.
Und der Vergleich mit anderen Branchen hinkt mal wieder, oder würde jemand vom Notarzt verlangen, dass er Notrufe auf seinem Handy entgegennimmt und das Blaulicht selbst kauft, was er dann im Notfall aufs Autodach stellt?
Wir haben mit Schutzbefohlenen zu tun und die Wahrscheinlichkeit, dass was passiert, wenn man mit Schüler*innen jede Woche in die Schwimmhalle läuft, ist relativ groß. Es geht also nicht nur um Hardcorenotfälle, in denen niemand Hilfe verweigern würde, sondern darum, dass der AG wieder mal nicht seinen Aufgaben nach Ausstattung nachkommt und stattdessen seinen AN den schwarzen Verantwortungspeter zuschiebt.
Edit: Ich soll z.B. anrufen, wenn jemand nicht morgens am vereinbarten Treffpunkt erschien. Mit welchem Gerät eigentlich? Auf wessen Kosten?
Kein Problem. Es gibt ein Diensthandy. Das kannst du bei uns im Sekretariat abholen.
Falls die Sekretärin da ist.
Falls du die Zeit dafür übrig hast.
Falls der Akku gerade geladen ist - weil sowieso sich jeder lieber auf sein privates (funktionierendes) Handy verlässt.
Dass JEDER ein eigenes, privates Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommt, ist HÖCHST wahrscheinlich
Auch Du hast - sorry - nicht verstanden, worum es geht, nämlich um die Erwartungshaltung, dass jeder Kollege ein Handy hat, dieses mitbringt und sich um dessen Einsatzbereitschaft kümmert. Nein - wenn ich morgens feststelle, dass das Ding leer ist oder es meiner Frau leihe, dann möchte ich das ohne schlechtes Gewissen tun können. Und vor allem ohne dass mich dann deshalb hinterher jemand ans Bein pinkelt.
Im Fall von Samu: Wenn erwartet wird, dass ich in einer bestimmten Situation jemanden anrufe, dann hat ein geladenes Diensthandy da zu sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann ich so kulant sein, mein eigenes zu benutzen. Und wenn ich das nicht dabei habe, dann ist das eben so.
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