Telefonische Erreichbarkeit im Unterricht

  • Bei uns ist das laut Schulordnung "verboten" (wegen Vorbildfunktion und so)

    Ich finde dieses Argument auch unsinnig.

    Die Schüler müssen in den Pausen raus, die Lehrer bleiben einfach drin. Was soll das? Seid doch mal Vorbilder!

    Die Schüler haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer, die Lehrer gehen da ständig rein. Tss!

    Die Schüler müssen bei Gruppenarbeiten still sitzen bleiben und die Lehrer schleichen da ständig rum und gucken den Schülern über die Schulter. Schon unverschämt!

  • In dem Fall "übernimmt" man solange das Kind, bis die Eltern eintreffen, es wird ja nicht allein gelassen.

    Tja, wenn du denn da die Eltern erreichst und sie schnell genug sind. Wir hatten aber schon mehrmals die Situation, sowohl selber in der Schule als auch in der Kita, dass eben die Eltern auch der Meinung waren, sie müssen nicht erreichbar sein und der RTW wartet nicht solange bis die Eltern nach 2h doch mal ankommen, sondern fordert dich dann irgendwann ganz deutlich auf, dass jemand von der Schule mit muss und das ist dann eben schon z.T. wie alleine gelassen (weil die Personen recht fremd sind).

  • Die gängige Rechtsprechung (leider gerade am Handy, deshalb verlinken schwieg) geht davon aus, dass bei Erkrankungen eines betreuungsbedrürftigen Kindes unmittelbar ein Anspruch auf bezahlte Freistellung entsteht. Es ist nirgendwo geregelt, dass dieser Anspruch erst nach Ende der Schulstunde, der Konferenz oder irgendetwas anderem entsteht. Die Aufrechterhaltung des Betriebs ist dann Sache des Arbeitgebers. Im übrigen würde auch keiner von euch die Stunde zuende unterrichten, wenn er vor der Klasse auf den Boden gekotzt hat.


    Der Anspruch entsteht aus dem BGB. Für Angestellte gilt er unmittelbar, ob für Beamte andere Rechte gelten, weiß ich gerade nicht. Das müsste dann aber gesetzlich irgendwo geregelt sein.

    Das ist dann doch etwas verkürzt dargestellt. Es gibt kein grunsätzliches Recht auf bezahlte Freistellung bei Erkrankungen eines betreuungsbedürftigen Kindes! Ein Recht auf bezahlte Freistellung gibt es grundsätzlich nur bei eigener Erkrankung.


    §45 SGB 5 normiert den Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei Erkrankung des eigenen Kindes. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dann die GKV bis zu 10 Tage Krankengeldzahlung als Lohnersatzleistung, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Privat Versicherte haben keine entsprechenden Ansprüche. Darüber hinaus lässt sich aus §616 BGB das Recht ableiten, für wenige Tage auch bezahlt freigestellt zu werden, Orientierungsgrößen in der Rechtsprechung sind hier 4-7 Tage pro Kalenderjahr. Diese findet man manchmal in Kollegien salopp als "Kindkranktage" bei Beamten bezeichnet wieder.


    Der andere Hinweis von dir ist aber hier entscheidend: Der Anspruch entsteht natürlich unmittelbar und nicht erst nach Erledigung aller Dienstgeschäfte.

  • Das ist dann doch etwas verkürzt dargestellt. Es gibt kein grunsätzliches Recht auf bezahlte Freistellung bei Erkrankungen eines betreuungsbedürftigen Kindes! Ein Recht auf bezahlte Freistellung gibt es grundsätzlich nur bei eigener Erkrankung

    Das ist korrekt. Es war missverständlich, da der Arbeitgeber der meisten von uns dich für zehn Tage pro Jahr voll weiter bezahlt. (solange das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, sonst nur vier Tage) Eine Verpflichtung hat er dazu nicht, eine Abschaffung kann ich mir aber nur schwer vorstellen.


    Andernfalls übernimmt tatsächlich die GKV einen großen Teil des Lohns.

  • Die Schüler müssen in den Pausen raus, die Lehrer bleiben einfach drin. Was soll das? Seid doch mal Vorbilder!

    Die Schüler haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer, die Lehrer gehen da ständig rein. Tss!

    Die Schüler müssen bei Gruppenarbeiten still sitzen bleiben und die Lehrer schleichen da ständig rum und gucken den Schülern über die Schulter.

    Meine Rede!

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Hi

    An Deiner Stelle würde ich das Handy einschalten auf einen leisen Klingelton - um eben erreichbar zu sein.


    So machen wir das an unserem Gymi (das gilt natürlich nicht für Schüler). Du bist Lehrerin und selbstverständlich in einer anderen Position. Diesen Selbstwert muss man unbedingt stärken, ein Gefühl, das in der Berufsgruppe leider nicht stark genug ausgeprägt ist.


    Andere Berufsgruppen sind auch erreichbar.


    Du könntest auch das Sekretariat bitten, Dir im Anrufsfall Bescheid zu geben. Bei uns wird dann aus der Bereitschaft jemand zur Vertretung geschickt.


    Vl kannst Du die Rufbereitschaft auch mit Deinem Mann absprechen.


    Sicherlich erfolgt jetzt gleich wieder eine schulrechtliche Belehrung eines Forenmitglieds, das es sich zum Hobby gemacht hat, die Beiträge von Kollegen direkt juristisch zu kommentieren.


    Aber dieser Rat von Kollegin zu Kollegin - nur Mut.

    Liebe Grüße

  • Also ich arbeite seit 9 Jahren mit Kindern und bin quasi immer erreichbar. Auch im Unterricht.


    In Bayern gibt es zwar ein Handyverbot and den Schulen (geregelt im BayEug, Art. 56, Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler), was ich immer so interpretiert habe, dass es für die SuS gilt.


    Ich als Lehrerin benutzte mein Handy sowieso häufig für den Unterricht, (Wörterbuch-App, Timer, Zufallsgenerator-App, mp3-Player mit Listening Tracks, Taschenrechner usw.) - daher liegt mein Handy immer auf dem Pult (lautlos/Vibration) und ich würde einen Anruf bemerken. Ich weiß, dass unser Kindergarten bzw. Grundschule immer nur anruft, wenn wirklich was ist (Kind doll krank / spukt / hat Fieber / Unfall), und dann möchte ich es sofort wissen, da ich unter Umständen bis zu einer Stunde brauche, bis ich vor Ort bin (je nachdem mit welchem Verkehrsmittel ich unterwegs bin), da ich mich z.B. auch noch befreien lassen muss von der Schulleitung, bevor ich wirklich gehen darf.


    Für den seltenen Fall, dass das überhaupt vorkommt (1x im Jahr) und ich stehe dann gerade im Unterricht, geh ich kurz vor die Tür, beantworte den Anruf und erkläre meiner Klasse im Nachhinein kurz, was los war. Das ist eine ganz andere Situation als die Handynutzung bei Schülern (auch wegen der Gefahr des Unterschleifs bei schriftlichen Arbeiten) als bei mir als arbeitende Erwachsene, die parallel noch für eigene Kinder verantwortlich ist.


    Lediglich bei Klausuren und bei Abitur-Aufsichten mach ich das Handy ganz aus bzw. komplett lautlos. An den Tagen weiß mein Mann aber auch Bescheid und achtet drauf, wirklich immer ranzugehen, sollte was sein.


    Unser Sekretariat ist auch nicht durchgehend besetzt und die Sekretärin würde sich auch bedanken, wenn sie bei der ganzen Arbeit noch organisieren müsste, mich erst noch zu suchen oder zu holen, wenn die Grundschule anruft.

  • Die Frage war ja, wie wir das regeln.


    Mein Handy ist auf Vibration und liegt offen auf dem Pult. Wenn mich während der Unterrichtszeiten eine mir bekannte Nummer (meine Eltern, meine Familie, der Kindergarten o.ä.) anruft, dann wird das schon eine entsprechende Dringlichkeit haben, die es erforderlich macht, dass ich den Anruf annehme. Ansonsten würden sie mich nämlich nicht anrufen, da sie ja wissen, das ich arbeite.

    Auch wenn ich z.B. einen Rückruf von einem (Kinder-)Arzt erwarte, habe ich mein Handy sogar auf laut und gehe ran, dann warne ich meine Schüler auch vor: Ich erwarte einen ganz wichtigen Anruf, wenn es klingelt könnt ihr kurz mit euren Nachbarn schnuddeln, ich bin dann ganz kurz vr der Tür.


    Meine Regelung hat noch nie Probleme ergeben.

  • Ich habe im normalen Tagesablauf gar kein Handy dabei (ja, bin alt, war aber zu der Zeit, als meine Kinder klein waren auch meist nicht anders ... außer ich wusste, dass etwas sein könnte). Allerdings ist unser Sekretariat ständig besetzt. Wenn es eine nicht so dringende Nachricht für mich ist, kriege ich einen Zettel in mein Fach (z.B. "Ihre Frau hat angerufen, auf der Heimfahrt bitte ... xy"). Ist es dringend, schaut eine Sekretärin bei mir im Unterricht mal kurz vorbei bzw. ruft über das Telefon im Klassenzimmer an.

  • Unser Sekretariat ist auch nicht durchgehend besetzt und die Sekretärin würde sich auch bedanken, wenn sie bei der ganzen Arbeit noch organisieren müsste, mich erst noch zu suchen oder zu holen, wenn die Grundschule anruft.

    Sehe ich auch so. Das wälzt das Problem auf die Sekretärin ab und zwar völlig unnötigerweise.

    Man tut man so, als gäbe es nur das Festnetztelefon im Sekretariat, stellt also künstlich den Zustand von vor 30 Jahren her, obwohl man ein erreichbares Telefon in der Tasche hat.

    Wenn mein Handy vibriert, nehme ich es raus und sehe, wer da anruft. Ist schon mehrfach passiert.

    In den meisten Fällen habe ich den Anruf weggedrückt und in den Pausen zurückgerufen.

    Als es mal eine Nummer war, die ich seit Tagen erfolglos zu erreichen versuchte und nun endlich zurückgerufen hat, habe ich den Anruf angenommen, nachdem ich das den Schülern auch genauso gesagt habe.

    Warum sollte das verwerflich sein?

    wenn wirklich was ist (Kind doll krank / spukt / hat Fieber / Unfall)

    Krank und Unfall ist schon krass, aber bei Gespensterkindern sehe ich einen klaren Notfall. :_o_D SCNR

    • Offizieller Beitrag

    Manchmal gehe ich auch ran, wenn es unwichtig ist.

    Die Kinder freuen sich immer, wenn ich sage "Pst, da ist gerade wieder ein Werbeanrufer. Ich gehe dran, stelle auf laut, gebe euch ein Zeichen und ihr ruft alle 'Guten Morgen'." Meistens legen die Anrufer dann gleich verwirrt wieder auf. :)

  • Manchmal gehe ich auch ran, wenn es unwichtig ist.

    Die Kinder freuen sich immer, wenn ich sage "Pst, da ist gerade wieder ein Werbeanrufer. Ich gehe dran, stelle auf laut, gebe euch ein Zeichen und ihr ruft alle 'Guten Morgen'." Meistens legen die Anrufer dann gleich verwirrt wieder auf. :)

    Frosch, du machst mir Mut. :handschlag:

  • Sorry, aber hinter vieler dieser Beiträge vermute ich eine übertriebene Einschätzung der eigenen Bedeutsamkeit. Wir sind alle ersetzbar, d.h. auch bei kurzfristigem Ausfall können wir leicht ausgetauscht werden. Und unser Einfluss auf die Kinder ist auch beschränkt, so dass es sie sicherlich nicht Smombies erzieht, wenn jemand mal kurz an sein Handy geht, wenn ein Notfallanruf kommt. Wäre schön, dann würde es ja reichen, wenn die Kids mich mal mit einem Buch in der Schulcafeteria sitzen sehen, um sie alle zu Leseratten zu erziehen.

    Wie gesagt, ich habe keine Kinder, deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, während des Unterrichts ans Handy zu gehen. Wäre ich aber für andere Personen verantwortlich und hätte deren Betreuung meine Handynummer, dann würde ich selbstverständlich rangehen, wenn diese Betreuung anruft. Und wenn ein Schulleiter mir das verbieten würde, würde ich das auskämpfen, denn das würde ich sehen, was außer einem schwammigen "Vorbildfunktion" hier noch an harten Argumenten kommen soll.

  • ...Wäre schön, dann würde es ja reichen, wenn die Kids mich mal mit einem Buch in der Schulcafeteria sitzen sehen, um sie alle zu Leseratten zu erziehen.

    Käme auf einen Versuch an :_o_)

  • Übrigens... Da wir im Schulhaus kein Sekretariat oder Schulleitung haben, ist da Festnetztelefon der Schule auch bei uns im Klassenzimmer. Jeden Tag hat eine andere Kollegin das Telefon.

    Da kommen schon immer wieder Anrufe, auch Werbeanrufe während der Unterrichtszeit. Die Kinder kennen es so und nehmen auch keinen Schaden. Ist ja auch nicht ständig...

    Da ist es sicher auch nicht so dramatisch, wenn mal - ganz selten - mein Handy klingelt...

  • Hallo,


    nochmals vielen lieben Dank für eure vielfältigen Antworten! Es handhabt wohl wirklich jede/r etwas anders. Ihr habt mir Mut gemacht, den Handyton anzulassen und auch einen Unterschied zwischen der Handynutzung von SuS und Lehrkräften zu erkennen. Die Vorbildfunktion der Lehrkräfte hinsichtlich der Handynutzung habe ich selbst etwas zu hoch angesehen. Vielleicht steckt mir aber auch noch meine SL aus dem Ref im Gedächtnis, die im Unterricht Streifzüge durch die Unterrichtsräume unternommen hat, um eine eventuelle verbotene Handynutzung durch Lehrkräfte aufzudecken.


    Ihr könnt gerne von euren Erfahrungen weiter berichten, aber ich habe für mich vorerst eine Entscheidung getroffen.


    Liebe Grüße und einen guten Wochenstart


    Nadine1609

  • Vielleicht steckt mir aber auch noch meine SL aus dem Ref im Gedächtnis, die im Unterricht Streifzüge durch die Unterrichtsräume unternommen hat, um eine eventuelle verbotene Handynutzung durch Lehrkräfte aufzudecken.

    Und wahrscheinlich gleichzeitig die Nutzung digitaler Medien im Unterricht propagiert, oder? So ein Fall ist mir jedenfalls bekannt :autsch:

  • Ich habe mein Handy selbstverständlich immer an. Es kann ja auch mal was sehr dringendes sein. Entscheidungen die getroffen werden müssen oder Ähnliches. Ich bin keine Schülerin, also lasse ich mein Handy an.

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