Hallo zusammen,
mir schwirrt schon länger ein Thema im Kopf rum, für welches ich aber keine Zeit hatte, mich genauer damit zu befassen.
Bei einem Gespräch mit jemandem aus dem Personalrat, wurde mir gesagt, dass verbeamtete Lehrer eigentlich nicht verpflichtet werden könnten, sich generell kranken zu versichern, da sie ja die Beihilfe erhalten.
Im Gespräch war das Thema nämlich, dass bei Beamten das Nettogehalt ja eigentlich "netto VOR KV" ist und somit noch nicht das wirkliche Netto.
Unabhängig, ob es sinnvoll oder schlau wäre, keine KV abzuschließen, stimmt das denn? Fällt durch die Inanspruchnahme der Beihilfe die Pflicht zur Versicherung weg? Die Beihilfe greift doch NUR in Verbindung mit einer privaten (!) KV und würde doch ohne gar keine Leistungen erbringen oder?