Bundeslandwechsel

  • Hallo,


    ich möchte das Bundesland wechseln (von Bayern ins Saarland, familiäre Gründe) und habe dazu noch Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann:


    Zu mir: Ich bin in Probezeit verbeamtet und aktuell in Elternzeit. Egal wo möchte ich zum kommenden Schuljahr wieder arbeiten.


    Meine Fragen:


    - Wenn ich am Lehreraustauschverfahren teilnehme, eine angebotene Stelle dann aber ablehne: Kann ich dann problemlos hier in den Schuldienst wiedereintreten?


    - Gleiche Frage für die Freigabeerklärung: Kann ich für eine freie Bewerbung im neuen Bundesland die Erklärung beantragen und gleichzeitig den Wiedereinstieg fürs neue Schuljahr hier, falls es mit der neuen Stelle nicht klappt?


    Ich habe Angst, dass mir irgendwelche Nachteile entstehen könnten...


    Vielen Dank vorab
    Frau W.

  • Der Bundeslandwechsel auf den von dir beschriebenen Wegen läuft über eine Versetzung. Solange diese Versetzung nicht verfügt ist, bist du Beamtin des Freistaats Bayern. Sobald die Versetzung durch ist, bist du saarländische Beamtin. Du wirst also auf jeden Fall eine Stelle haben. Allerdings kann es natürlich sein, dass Bayern dich erst zuweist, wenn alle Verfahren abgeschlossen sind, das kann man schlecht durchblicken, da sowohl das Ländertauschverfahren als auch die Stellenzuweisung recht intransparent sind. Mit anderen Worten, wenn der Länderwechsel nicht klappt, kann es sein, dass du innerhalb Bayerns irgendwo eine Schule bekommst, von Unterfranken bis Oberbayern.
    Ich würde auf dem Dienstweg eine schriftliche Anfrage an das Kultusministerium schicken mit all deinen Fragen. Dann hast du etwas Schriftliches in der Hand. Der Ländertausch ist machbar, aber unfassbar aufwendig. Du solltest mit den Entscheidungsträgern hier und im Saarland in Konakt treten, also KMs, evlt. Dezernenten/Schulamt dort, Hauptpersonalräte, Schulleiter etc. Und dich von deinem Verband bzw. deiner Gewerkschaft beraten lassen. Und lies dich in die rechtlichen Vorgaben ein, einerseits das Beamtenrecht, andererseits die einschlägigen KMK-Beschlüsse.

  • Danke für die Antwort, WillG.
    Ich habe mit dem Lehrerverband im Saarland gesprochen und der meinte eben, dass ich die angebotene Stelle auch problemlos ablehnen könnte...


    Mit der schriftlichen Anfrage über den Dienstweg würde es terminlich wohl nicht mehr reichen, bis Ende Januar den Antrag zu stellen. Ich spreche deswegen morgen noch mit unserem Personalrat.


    Wieso ist das Lehreraustauschverfahren aufwendig? Wie ich das sehe, fülle ich den Antrag aus und reiche ihn via Schulleitung an das KM und fertig, oder?


    Und ich habe Mann und Kind, da ist es doch eher unwahrscheinlich, dass ich wegversetzt werde?


    Viele Grüße
    Frau W.

  • Ja, du kannst die Stelle im neuen Bundesland problemlos ablehnen, dann bleibst du in Bayern verbeamtet. Wo du dann in Bayern eingesetzt bist, hängt in allererster Linie davon ab, wo Bedarf ist. Wenn sich dein Versetzungsantrag ins Saarland nun erst so spät zerschlägt, dass deine jetzige Stelle bereits besetzt wurde (evtl. von einem Versorgungsfall), dann musst du an eine andere Schule, die Bedarf hat. Falls es da in deiner Umgebung keine gibt, wirst du trotz Familie versetzt. Falls es aber in deiner Umgebung Schulen mit Bedarf an deine Kombi gibt, hast du mit Familie sicherlich bessere Karten als ein Single ohne Kinder. Ist alles sehr komplex, die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr hoch, dass du versetzt wirst, aber ein Restrisiko bleibt.


    Ja, man kann einfach den Antrag ausfüllen. Aber in den meisten Fällen, die ich kenne, hat das nicht gereicht, um versetzt zu werden, zumindest nicht auf Anhieb. Wenn man aber hinter den Kulissen networkt, sich selbst eine Schule sucht, die sich für dich einsetzt, du die betroffenen Personalvertretungen ins Boot holst, dann kann man schon was erreichen. Das ist aber eben aufwendig. Ich kenne Fälle, wo es alleinstehende Singles auf diese Weise geschafft haben, sofort ins Zielbundesland an die Wunschschule zu kommen und ich kenne Fälle, wo es Verheiratete mit Kind jahrelang einfach nur mit Antrag erfolglos versucht haben. Wie gesagt, alles sehr intransparent.

  • Hallo,
    ich habe Bayern mittels Freigabe verlassen. Das Problem hierbei ist, dass Freigaben (bis auf wenige Ausnahmen) nur zum neuen Schuljahr erteilt werden und dann bis Ende Juni die Übernahme durch das andere Bundesland erfolgt sein muss. Falls diese Frist nicht eingehalten werden kann, bleibt das Beamtenverhältnis in Bayern automatisch bestehen.


    Viel Erfolg!

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