Hallo,
folgendes Problem:
bei uns wird die Vertretung so organisiert, dass anhand der Fachnummern geschaut wird, welche Lehrer gerade keinen Unterricht haben.
Bei uns gibt es sogenannte Stunden im Stundenplan, die heißen "zur besonderen Verfügung" (z.b.V). In denen und durch 2h Mehrarbeit wird der Vertretungsunterricht organisiert.
Nun war meine Fachnummer ungewollt gesperrt, da die Leitung vergessen hat, die Nummer freizugeben, weil die vorherige Kollegin aufgrund ihrer Behinderung keinen Vertretungsunterricht leisten musste.
Ich wurde demnach in diesen z.b.V. Stunden nie zur Vertretrung herangezogen und war damit jede Woche 3h unter meinem Deputat.
Das ist jetzt korrigiert worden, weil der Fehler im System entdeckt wurde.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich 48 Minusstunden habe, die irgendwie in Halbjahr 2 ausgeglichen werden müssen, da sie ja auch bezahlt worden sind.
Nun meine Frage: Ist das Rechtens? Das Verschulden liegt eindeutig bei der SL.
Selbst wenn ich jetzt jede Woche alle 3 z.b.V.s ableiste plus 2h Mehrarbeit, wird es schwierig die 48h abzuleisten, daher die Frage, ob sie überhaupt dazu berechtigt sind.