Schüler hat Test verloren?

  • Grundschule: Einer meiner Schüler sollte den Test mit nach Hause nehmen um ihn von den Eltern unterschreiben zu lassen. Die Schülerin sagt nun sie hätte den Test unterschreiben lassen aber hat ihn verloren. Dies teilte ich den Vater schriftlich mit. Nun möchte er ein Gespräch.
    Also: Wie kann ich mich erklären? Warum brauche ich den Test überhaupt zurück?
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, war noch nie in so einer Situation!
    Danke ihr Lieben :verliebt:

  • Hat der Vater irgendwelche Gründe für das Gespräch genannt? Vielleicht hat es gar nichts mim Test oder dem Verlust zu tun.


    Warum musst du dich erklären? Du hast doch nichts falsch gemacht?
    Bei uns müssen alle Tests archiviert werden, keine Ahnung, wie das bei euch ist. Aber vielleicht reicht das schon als Begründung.

    • Offizieller Beitrag

    bei uns werden die Klassenarbeiten samt Unterschrift der Eltern wieder eingesammelt, damit sie
    1. archiviert werden können, um im Falle eines wie auch immer gearteten Falles das Dokument noch zu haben
    2. weil sichergestellt werden muss, dass die Eltern die Note zur Kenntnis genommen haben. Schauen die Eltern nur ins Notenprogramm, ist das nicht nachweisbar ("ich habe von den einzelnen Noten keine Ahnung gehabt, und jetzt.... Wenn ich gewusst hätte, wie er/sie stand,...")


    Für Tests gilt das nicht. So ist es zumindest in meinem Bundesland.


    In deinem Fall gehe ich davon aus, der Vater mittlerweile di Note weiß. Falls es auch bei euch um eine Art Nachweispflicht geht, könntest du dir vom Vater eine Bestätigung ausstellen lassen à la:
    Von dem Test vom Datum mit der Note 8 meines Kindes XY im Fach ABC habe ich Kenntnis genommen. Unterschrift. finito

    Was der Vater nun noch von dir will, ist mir nicht ganz klar. Sein Kind hat das Ding ja verbummelt.

  • Das Unterschreiben von Tests etc. ist ja erstmal eine ganz normale Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkraft. Da musst du gar nichts zu erklären.


    Bei uns müssen Klassenarbeiten (eigentlich) in der Schule aufbewahrt werden. Insofern kann man sowas ggf. auch anführen. Aber: du musst da gar kein Fass aufmachen.


    Der Sohn sollte sich eher erklären, warum der Test weg ist...

  • Hallo @evioessi,


    dieses Zitat sagt eigentlich schon alles.

    Nun möchte er ein Gespräch.


    Der Vater will ein Gespräch, also würde ich ihm einen Gesprächstermin anbieten und ihn dann erstmal erzählen lassen, warum er überhaupt ein Gespräch mit dir möchte.
    Ein guter Einstieg im Elterngespräch ist eigentlich immer "Was führt Sie heute zu mir?".


    Sollte er dich fragen, weshalb du ihm schriftlich mitgeteilt hast, dass der Test verschwunden ist, kannst du auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen dir und den Eltern hinweisen. Du möchtest gerne, dass ein guter Kontakt zwischen euch besteht etc.


    War es denn ein schlechter Test? Eventuell ist der Test deswegen verschwunden und der Vater möchte jetzt wissen, was los ist und wie es weitergeht. Vermutlich ist es gar nichts Dramatisches.

  • Kein Elterngespräch ohne vorherige Mitteilung über das Thema, das ist hochgradig gefährlich, weil man damit im besten Fall unvorbereitet in das Gespräch geht, im schlimmsten Fall von den Eltern an die Wand geredet wird. Ich würde Gesprächstermine anbieten, mit der Bitte um Bestätigung und kurze Schilderung der gewünschten Gesprächsthemen (das ist auch völlig neutral und wertfrei, wenn ich ein konstruktives Gespräch wünsche, hätte ich als Elternteil ja auch gerne ein vorbereitetes Gegenüber).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wie mit Tests zu verfahren ist steht in irgendeiner Verordnung. Bei mir ist es die Förderschulordnung meines Bundeslandes, du müsstest Entsprechendes suchen. Wahrscheinlich muss man Tests nicht unterschreiben lassen, finde es aber nicht so relevant, der Vater möchte vermutlich etwas anderes klären. Würde auch vorher freundlich nachfragen, was sein Anliegen ist.

  • Grundschule: Einer meiner Schüler sollte den Test mit nach Hause nehmen um ihn von den Eltern unterschreiben zu lassen. Die Schülerin sagt nun sie hätte den Test unterschreiben lassen aber hat ihn verloren. Dies teilte ich den Vater schriftlich mit. Nun möchte er ein Gespräch.
    Also: Wie kann ich mich erklären? Warum brauche ich den Test überhaupt zurück?
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, war noch nie in so einer Situation!
    Danke ihr Lieben :verliebt:


    Da sehe ich eigentlich keine Probleme voraus. Du hast doch nichts falsch gemacht. Der Schüler hat den Test verloren. Jetzt kannst du den Eltern nur noch die Note sagen, aber sie können nicht mehr nachvollziehen, wie es zu dieser Note gekommen ist. Aber das ist doch nun wirklich nicht deine Schuld.


    Dass Schüler die Tests unterschreiben lassen sollen, ist gang und gäbe, damit Eltern wissen, wie ihr Kind steht und nicht erst nach der Zeugnisausgabe aus allen Wolken fallen und sagen, warum habe sie niemand informiert, sie hätten dann eingegriffen. Dass man diesen Unterschriften in Einzelfällen tage- und wochenlang hinterherläuft, ist auch gang und gäbe und sehr nervig.


    Wenn mir ein Kind sagte, es habe den Test verloren und könne sich nun keine Unterschrift mehr holen, dann habe ich die Note ins Hausaufgabenheft eintragen und dieses unterschreiben lassen.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Bzw. da das Kind ja behauptet, es habe den Test unterschreiben lassen und DANACH verloren, vermute ich eher, dass der Vater dir sagen wird, es habe den Test gar nicht gezeigt und sich mit dir beraten will, wie ihr es künftig machen könnt, dass er die Noten erfährt.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Bzw. da das Kind ja behauptet, es habe den Test unterschreiben lassen und DANACH verloren, vermute ich eher, dass der Vater dir sagen wird, es habe den Test gar nicht gezeigt und sich mit dir beraten will, wie ihr es künftig machen könnt, dass er die Noten erfährt.

    Das habe ich tatsächlich als Allererstes vermutet, als ich den Post gelesen habe.
    Ich würde grundsätzlich erstmal nicht davon ausgehen, dass der Vater dir etwas vorwerfen möchte oder dich mit einem Konflikt konfrontieren will.


    Du kannst ja mal nach dem Thema fragen, aber geh mit der Grundhaltung an das Gespräch, dass es um Kooperation und nicht um einen Vorwurf geht.

  • Denke ich auch.


    Du musst nichts erklären.


    Bei uns steht das in der Schulordnung, dass schriftliche Leistungserhebungen innerhalb einer best. Zeit unverändert an die Schule zurückzugeben sind. Auf den entsprechenden Paragraphen verweise ich (bzw. zitiere ihn sogar), wenn ich die Eltern schriftlich darauf hinweisen muss, dass ihr Kind den Test o. Ä. noch nicht zurück gegeben hat. Das würde ich dem Elternteil bei einem Gespräch auch vorlegen.


    Mach dir keinen Kopf, du hast keinen Fehler gemacht und verlangst nichts Irrwitziges!

  • (Schriftliche) "Tests" gehören übrigens in (einigen/vielen?) Bundesländern nicht zu den schrifltchen Leistungen, sondern zu den mündlichen und/oder sonstigen Leistungen.

  • Zum Glück steht bei uns in der Verordnung der Leistungsbewertung nur, dass Klassenarbeiten von den Eltern zur Kenntnis genommen werden müssen und dann von den Eltern aufzubewahren sind.
    Wenn Kinder den Test nicht wiederfinden, dass ist das ihr Problem. Unterschriften unter sonstige Leistungsfeststellungen sind keine Pflicht und regelt jeder Lehrer selbst. Auch hier gibt es keine Regelung, weder im Schulgesetz, noch in einer Verordnung, noch in der Schulordnung.
    Wir haben auch Notenprogramme. Wenn die Eltern diese nicht nutzen können, dann ist das ihr Problem.

  • (Schriftliche) "Tests" gehören übrigens in (einigen/vielen?) Bundesländern nicht zu den schrifltchen Leistungen, sondern zu den mündlichen und/oder sonstigen Leistungen.

    Das war in Bayern bis vor ~15 Jahren auch noch so. Inzwischen gibt es große und kleine Leistungserhebungen, und - unabhängig davon - schriftliche und mündliche (und, seltener, praktische/sonstige). Die Unterscheidung schrifltich-mündlich ist z.B. für Legastheniefälle relevant.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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