In NRW kann man in der ADO lesen (Auszug):
Zitat von https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p13§ 13
Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit
...
(5) Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z.B. Fachlehrermangel) es erfordern, können Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, über ihre Pflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind die allgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkonferenz aufgestellten Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG) zu beachten. Besondere dienstliche Belastungen und persönliche Verhältnisse der Betroffenen sollen berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Lehrkräfte werden auf ihr Verlangen gemäß § 207 SGB IX von Mehrarbeit freigestellt.
...
Irgendwo findet sich ein Passus, dass man unentgeltlich 3 Stunden pro Monat mehr leisten soll/muss, wenn dienstliche Gründe dafür sprechen. Leider finde ich diesen nicht. Meine Frage bezieht sich aber darauf:
Wie verhält es sich rechtlich, wenn diese 3 Stunden pro Monat dauerhaft von den Lehrkräften verlangt werden? Es ist also aktuell so, dass sich jede Lehrkraft für drei Stunden pro Monat Vertretungsunterricht bereithalten muss und ggf. auch halten muss. Das ist doch eine dauerhafte Erhöhung des Deputats oder sehe ich das falsch?