Familienversicherung der Kinder

  • Hallo,


    ich bin mit A13 als Beamter privat versichert. Meine Frau und 2 Kinder sind ebenfalls privat versichert. Nun wird meine Frau bald wieder anfangen, in Teilzeit zu arbeiten und daher auch gesetzlich versichert werden.


    Meine Frage: Können meine Kinder dort in die Familienversicherung aufgenommen werden? Wenn ja, wie ?


    (Ich verdiene dauerhaft mehr Geld als meine Frau, aber unter 5000€ brutto)


    Hat jemand da bereits Erfahrungen gemacht? Die eingesparten Beiträge für die pkv wären schon recht attraktiv...


    Vielen Dank !

  • Meine Frage: Können meine Kinder dort in die Familienversicherung aufgenommen werden? Wenn ja, wie ?

    Dein Kinder können beitragsfrei in die GKV, wenn du unter derJahresarbeitsentgeltsgrenze verdienst (da du der bist, der mehr verdient, sonst wäre die Grenze egal). Diese liegt in 2020 bei 5.212,50 Euro brutto monatlich bzw. 62.550 €/Jahr.

  • Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.


    Beihilfe bleibt für dich weiterhin bei 70%, auch wenn die Kinder in der GKV sind.

  • Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.

    Ergänzung - berücksichtigt werden aber:
    - Werbungskosten
    - 2/3 der Betreuungskosten der Kinder (evtl. bei der nächsten Steuerangaben vollständig demjenigen zurechnen lassen, dessen Gehalt nicht zu hoch werden darf)
    - Ein Kollege hat seine haushaltsnahen Dienstleistungen einbringen können (da weiß ich nicht, ob das nur Glück oder tatsächlich Rechtslage ist)


    Also frühzeitig mit der GKV Kontakt aufnehmen und alles klären.


    Wir haben Kollegen, die schaffen es mit 5800 Euro Grundgehalt sich noch unter die Grenze rechnen zu lassen.
    Erst die A15er reißt es meistens tatsächlich.

  • Ergänzung - berücksichtigt werden aber:
    - Werbungskosten
    - 2/3 der Betreuungskosten der Kinder (evtl. bei der nächsten Steuerangaben vollständig demjenigen zurechnen lassen, dessen Gehalt nicht zu hoch werden darf)

    Ach sieh an, man lernt nie aus. Im Formular der GKV war das mit den Werbungskosten so umständlich formuliert, dass ich dachte, diese würden nicht relevant sein. Ich zitiere "Nicht berücksichtigt werden Werbungskosten". Eine kurze Google-Suche hat aber deinen Punkt bestätigt, da gibt es wohl sogar schon Urteile zu. Vielen Dank dafür. Die Werbungskosten machen bei mir allein schon über 2000€ aus.


    Kannst du mir eine Quelle für die Betreuungskosten schicken? Die sind in der Steuererklärung ja keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben. Beim Einkommen von meiner Frau und mir uns dem freundlichen, extrem hohen Beitragssatz in unserer Stadt ist das nämlich ein wirklich relevanter Kostenfaktor.

  • Es sollte klar sein, dass wenn die Jae einmal übertreten wird, die GKV dich auffordern wird, deine Kinder wieder dort zu versichern.
    Problem: Du wirst eine Gesundheitsuntersichung machen müssen. Haben sie was wird es teurer vom Beitrag.


    Die Frage ist auch, wann du sie reißt. Mit Tariflohnerhöhungen und Erfahrungsstufenanstieg kann das sehr schnell gehen

  • Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.

    Hallo,


    dem muss ich leider widersprechen. Der Familienzuschlag sollte nicht berücksichtigt werden. Leider gibt es viele Krankenkassen, die das trotzdem tun, da es wohl nur eine Empfehlung ist (unsere tut es und ist, laut Fachanwalt, damit auch im Recht.)


    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn mir jemand ein Gesetz o.ä. sagen kann. Uns steht bald, wieder mal, der Kampf wegen der Familienversicherung bevor.


    Lg

  • dem muss ich leider widersprechen. Der Familienzuschlag sollte nicht berücksichtigt werden. Leider gibt es viele Krankenkassen, die das trotzdem tun, da es wohl nur eine Empfehlung ist (unsere tut es und ist, laut Fachanwalt, damit auch im Recht.)

    Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Die Techniker macht es auf jeden Fall. Ich würde behaupten, dass in diesem Fall in den allermeisten Fällen ein Wechsel der GKV sinnvoll ist, solange man nicht auf irgendwelche Sonderdinge seiner alten GKV angewiesen ist. Ich weiß zwar nicht genau, was Kinder in der PKV exakt kosten, aber bei zwei Stück kommt man vermutlich schon in den höheren zweistelligen Betrag pro Monat.


    Edit: Ich korrigiere. Das Bundessozialgericht sagt 2003, dass die Familienzuschläge nicht berücksichtigt werden dürfen. Hab nicht weiter gesucht, aber wenn es nichts vom Verfassungsgericht gibt, sollte das ausverhandelt sein.


    https://www.dbb.de/der-dbb/fra…erung-in-der-gkv-bsg.html

  • Hallo,
    dem muss ich leider widersprechen. Der Familienzuschlag sollte nicht berücksichtigt werden. Leider gibt es viele Krankenkassen, die das trotzdem tun, da es wohl nur eine Empfehlung ist (unsere tut es und ist, laut Fachanwalt, damit auch im Recht.)


    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn mir jemand ein Gesetz o.ä. sagen kann. Uns steht bald, wieder mal, der Kampf wegen der Familienversicherung bevor.


    Lg

    Warum sollte die KK einen festen, regelmäßig gezahlten Gehaltsanteil nicht berücksichtigen? Fände ich ungerecht gegenüber der Solidargemeinschaft. Aber, ad nauseam: Was erzähle ich einem Beamten was von der Solidargemeinschaft...

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Warum sollte die KK einen festen, regelmäßig gezahlten Gehaltsanteil nicht berücksichtigen? Fände ich ungerecht gegenüber der Solidargemeinschaft. Aber, ad nauseam: Was erzähle ich einem Beamten was von der Solidargemeinschaft...

    Aus dem o.g. Urteil:


    Zitat

    Nach Auffassung der Richter sind familienbezogene Zuschläge nicht nur dann einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn es im Blick auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt um die eigene Versicherungspflicht des gesetzlich nicht krankenversicherten Ehegatten geht. Vielmehr haben derartige Entgeltbestandteile auch dann unberücksichtigt zu bleiben, wenn es für die Zuordnung der gemeinsamen Kinder zur gesetzlichen Krankenversicherung auf die Höhe von dessen Gesamteinkommen ankommt. Nur mit dieser Einschränkung entspricht die Systemabgrenzung des § 10 Abs. 3 SGB V den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 6 und 3 Abs. 1 GG. Andernfalls würden nach Auffassung des Gerichts kinderreiche Familien im Recht der Familienversicherung gerade wegen der Gewährung von mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlten Zuschlägen benachteiligt und Familien wie die der Klägerin, deren Ehemann allein aufgrund seines Status als Berufssoldat versicherungsfrei ist, bei sonst gleichen Einkommensverhältnissen ungleich behandelt.

    Kann man gut oder scheiße finden, bezieht sich aber offenbar auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ob ein Familienzuschlag angemessen ist, kann man ebenfalls diskutieren.


    Bei der Ermittlung der Beiträge für die Kinderbetreuung wird bei uns auch der Familienzuschlag nicht berücksichtigt. Allerdings schlägt die Stadt pauschal 10% auf die Bruttobezüge von Beamten auf, um auszugleichen, dass Beamte bei gleichem Brutto mehr Netto haben (bzw andersrum, dass bei gleichem Netto das Brutto bei Beamten geringer ist und sie deshalb einen geringeren Kindergartenbeitragssatz zahlen müssten).

  • Dass hatten wir damals so auch verstanden. Laut Anwalt gibt es bei dem Urteil wohl aber ein Schlupfloch durch die Wortwahl, das einige Kassen gerne nutzen. Aber in unserem Fall ist wirklich ein Wechsel der KK sinnvoll (aus verschiedenen Gründen).


    Ich empfehle dem TE einfach, bei der Wahl der KK einfach zu fragen, wie es sich bei ihnen damit verhält. Nicht dass es später ein böses Erwachen gibt.

  • Es wird sogar noch spannender, ist aber vermutlich ein Sonderfall.


    Die Krankenkasse meiner Frau berücksichtigt Krankenkassenkosten (wie die Steuer ja auch). Das heißt, wenn meine Kinder bei der Familienversicherung drin sind, dann muss ich sie privat versichern (oder freiwillig gesetzlich). Wenn ich sie aber privat versichere, dann komme ich unter die Grenze und kann sie kostenlos familienversichern. Aber dann geht der Kreislauf von vorne los...


    Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgende - die Regeln sind nicht wirklich transparent, sondern hängen wohl ziemlich stark am Sachbearbeiter, der das Kreuz setzt oder halt nicht. Meine Frau hat trotz mehrfacher Anfrage bisher keine schriftliche Auskunft von der GKV erhalten, was jetzt eigentlich berücksichtigungsfähig ist oder nicht.

  • Mir liegt es fern, irgendwie Werbung zu machen: Aber bei der Techniker haben wir noch nie irgendein Problem bekommen. Einmal im Jahr reiche ich meine Unterlagen nach Aufforderung online ein und fertig ist die Laube. Deshalb nochmal nachdrücklich meine Empfehlung: Kurz checken, ob die eigene GKV irgendeine Zusatzleistung bietet, die einem die Mehrkosten für die private Versicherung der Kinder wert ist (ich behaupte, dass das in den allerwenigsten Fällen so sein wird), danach wechseln. Der Aufwand dafür ist minimal.

  • Mir liegt es fern, irgendwie Werbung zu machen: Aber bei der Techniker haben wir noch nie irgendein Problem bekommen. Einmal im Jahr reiche ich meine Unterlagen nach Aufforderung online ein und fertig ist die Laube. Deshalb nochmal nachdrücklich meine Empfehlung: Kurz checken, ob die eigene GKV irgendeine Zusatzleistung bietet, die einem die Mehrkosten für die private Versicherung der Kinder wert ist (ich behaupte, dass das in den allerwenigsten Fällen so sein wird), danach wechseln. Der Aufwand dafür ist minimal.

    Lass mich raten: Du bist nicht über 5300 Euro brutto?

  • Es wird sogar noch spannender, ist aber vermutlich ein Sonderfall.


    Die Krankenkasse meiner Frau berücksichtigt Krankenkassenkosten (wie die Steuer ja auch). Das heißt, wenn meine Kinder bei der Familienversicherung drin sind, dann muss ich sie privat versichern (oder freiwillig gesetzlich). Wenn ich sie aber privat versichere, dann komme ich unter die Grenze und kann sie kostenlos familienversichern. Aber dann geht der Kreislauf von vorne los...


    Das Problem an der ganzen Geschichte ist folgende - die Regeln sind nicht wirklich transparent, sondern hängen wohl ziemlich stark am Sachbearbeiter, der das Kreuz setzt oder halt nicht. Meine Frau hat trotz mehrfacher Anfrage bisher keine schriftliche Auskunft von der GKV erhalten, was jetzt eigentlich berücksichtigungsfähig ist oder nicht.

    Das ist ja noch komplizierter als bei uns


    Genau diese mangelnde Transparenz ist das Problem. Man ist oft auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen...

  • Ehrlich gesagt ist das bei mir aber Jammern auf hohem Niveau, wenn man nach Abzug von 2/3 der Kinderbetreuungskosten und Werbungskosten und allem anderen Gedöns die magische Grenze reißt.



    Ich wollte nur auf das Prüfen der Anrechnung der Versicherungskosten hinweisen, man kann dann nämlich evtl. ein gesundes Kind in der PKV versichern und ein Kind, das aus Gründen in der PKV sehr teuer würde, in der GKV familienversichern...

  • Vielen Dank für die Hinweise. Das hilft mir weiter.



    Wie handhabt ihr das mit der Anwartschaft? Ich bin unsicher, ob wir die laufen lassen sollen. Einerseits sind das "nur" ca. 8 Euro im Monat, andererseits hat meine Frau eigentlich nicht vor, ihre Erwerbstätigkeit vor der Rente nochmal zu unterbrechen.


    Wisst ihr, wie der Fall aussieht, wenn meine Frau beispielsweise in 10 Jahren arbeitslos wird? Muss sie dann in die PKV und halt ggf. bei negativer Gesundheitsprüfung in den Basistarif? Oder wird sie dann über das Jobcenter versichert sein?

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