Dauer der wöchentlichen Aufsicht - wie berechnet?

  • Hallo, ich bin 62 und habe mich nach längerer Pause wieder in den Schuldienst getraut. Habe 15 Wochenstunden und arbeite an einer Grundschule als Vertretungslehrerin. Diese Schule ist ein absoluter Hotspot, was den Anteil an Schülern betrifft, die in keinster Weise Regeln befolgen.
    Nun meine Frage:
    Ich bin an drei Tagen in der Woche (mit anderen Kollegen) für die Hofaufsicht eingeteilt.(Basketball, Trampolin, Klettergerüst) Das sind jedesmal 30 Minuten. An einem Tag muss ich dafür eher kommen, an einem anderen kann ich erst später gehen. Ich empfinde diese Aufsichten als ziemliche Belastung, sowohl körperlich als auch psychisch, weil immer die Angst mitschwingt, dass etwas passieren könnte. Nach Aussagen von Kollegen vergeht kein Tag, an dem nicht "Blut fließt". Dies ist sicher nicht wörtlich zu verstehen, charakterisiert aber das Klientel recht zutreffend. Gibt es eine Berechnungsgrundlage für den Anteil an Aufsichtszeiten? Oder ist die Verteilung eine Sache der Schulleitung? Ist die insgesamt 90minütige Aufsicht für eine 15-Stundenwoche gerechtfertigt? Kann ich verlangen, dass ich nicht grundsätzlich Hofaufsicht machen muss, sondern z.B. auch Aufsicht im Speiseraum o.ä.?


    Herzlichen Dank in die Runde für zweckdienliche Hinweise.

  • Oder ist die Verteilung eine Sache der Schulleitung?

    Ja bzw. in einigen Bundesländern auch der Gesamtkonferenz.


    Kann ich verlangen, dass ich nicht grundsätzlich Hofaufsicht machen muss, sondern z.B. auch Aufsicht im Speiseraum o.ä.?

    Ich denke eher nicht, dass du etwas verlangen kannst, du kannst sicher nachfragen, ob das nicht geht, weil...


    Ist die insgesamt 90minütige Aufsicht für eine 15-Stundenwoche gerechtfertigt?

    Auch das kommt darauf an, wie das bei euch geregelt ist. Bei uns machen wir z.B. bis 75% der Stunden "nur" 45 Minuten Aufsicht, ab 75% dann 75 und bei Vollzeit zwischen 90 und 105 Minuten.

  • Wie viel Aufsicht machen die Vollzeitkolleginnen?
    Deine Anzahl sollte sich anteilig daran orientieren.


    Gibt es bei euch ein Teilzeitkonzept? Darin sollte so etwas festgelegt sein.


    Bzgl des Ortes, kannst du nur mit Begründung die Änderungen verlangen aber manchmal ist mit netten Worten auch was zu erreichen.
    Vielleicht gibt es auch Kollegen, die tauschen wollen. Hast du schon mal nachgefragt?

  • Wie bereits geschrieben, solltest du nur anteilig so viele Aufsichten leisten müssen wie eine Vollzeitkollegin.


    Weiterhin könntest gegenüber der Schulleitung argumentieren, dass du ggf. durch Konferenzen etc. stärker belastet bist als es deiner Teilzeit entspricht und darum bitten als Ausgleich von den Aufsichten entbunden zu werden. Das bringt natürlich nur etwas, wenn du wirklich stärker betroffen bist. Beispielsweise wenn alle Kollegen jede Woche zur Dienstversammlung müssen und keine Rücksicht auf Teilzeitkräfte genommen wird. Die SL müsste versuchen deine Teilzeit entsprechend zu berücksichtigen, so dass du nicht mehr arbeitest.


    Das scheint mir sehr viel Aufsicht. Ich muss bei Vollzeit 20 min. Allerdings scheint es in der Schule viel Bedarf an Aufsichten zu geben und wenn es fair verteilt ist, wirst du dich nicht wehren können.

  • Ich würde auch mal freundlich nachfragen und dabei erwähnen, dass dich die Aufsichtssituation belastet - und um eine Alternative bitten.


    Was die Zeit anbelangt: bei uns werden die Stunden aller Kollegen und die Aufsichtszeiten addiert und dann anteilig verteilt. Mit 20 Unterrichtsstunden muss ich zwei Pausenaufsichten (a jeweils 20 Min) machen.

  • Hallo und willkommen,


    ich würde auch diese Dinge checken:
    - Teilzeitkonzept? (Bundesland generell und deine Schule)
    - Schulgesetz-> Aufsichtenregelung, z.B. hat die Konferenz über Grundsätze mitzuentscheiden und hat sie dies in der Vergangenheit getan?
    - auf dem Aufsichtenplan mal durchzählen, wie oft die Vollzeitkollegen dran sind


    Ansonsten würde ich zwar freundlich aber sehr bestimmt sagen, dass das doch sicher ein Missverständnis sei und du mit 15 Stunden doch keine 90 min. Aufsicht machen müsstest und du diese natürlich noch pflichtgemäß erledigst, aber um zügige Änderung deines Planes bittest. Beispielsweise eine Hofaufsicht und max. eine zweite im Speisesaal oder wo auch immer. (Und falls das erst zum Halbjahr geht, ob dann nicht sogar im zweiten Halbjahr die Mehrarbeit vom ersten Halbjahr verrechnet wird, ob du dann nicht eigentlich sogar ab Februar gar keine Aufsichten führen müsstest...?)


    Dass die Hofaufsichten bei euch anstrengender sind als die Schulstunden weiß dein Chef sehr genau und da erschien ihm/ihr es am einfachsten, das der "Neuen" aufs Auge zu drücken.


    Angst haben musst du aber nicht, du führst Aufsicht und tust, was dir möglich ist. Wenn einer vom Klettergerüst fällt, hilfst du natürlich oder rufst den Notarzt aber du kannst nicht alle Kinder an die Hand nehmen. Deine Pflicht ist es, die Aufsicht ordentlich zu erfüllen, nicht, Unfälle auf wundersame Weise zu verhindern.


    Edit: das klingt schnippisch, das sind viele Jahre Erfahrung Schule/ost. Natürlich muss das Gesagte zu dir passen, was ich meine ist, dass ich nicht sagen würde, dass ich die Aufsichten psychisch nicht aushalte, sondern dass es mein gutes Recht ist, genauso behandelt zu werden, wie die anderen. (Und dass es als ältere Kollegin eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass man irgendwann gar nicht mehr auf dem Hof rumstehen muss).


    Steh' für deine Rechte ein, der Job soll machbar bleiben :)

    Einmal editiert, zuletzt von UrlaubVomUrlaub ()

    • Offizieller Beitrag

    Auch aus meinem Bundesland kann ich das Zauberwort "Teilzeitkonzept" unterstreichen. Es wurde dort ein Vorschlag von der erweiterten Schulleitung gemacht und abgestimmt. Das wechselte auch manchmal, z.B. Vollzeit 3, Teilzeit oder Vollzeitkolleginnen ab 63 2 Aufsichten. Oder auch mal "60 Minuten" (konnten in den kurzen Hofpausen also auch 4 Aufsichten sein). Direkt vor der ersten zu unterrichtenden Stunde oder nach der letzten ist natürlich möglich, aber nicht so nett, v.a. nicht zweimal.
    Und: Ja, die Aufsichten sind in derartigen Einzugsgebieten Stress pur. Das einzige, was du dir sagen kannst, ist: Du bist nicht verantwortlich dafür, dass das Blut fließt, du musst halt eingreifen ohne dich selbst zu gefährden. Es ist leider trotzdem stressig.
    Essensaufsichten waren übrigens an meiner letzten Schule noch viel unbeliebter als Hofaufsichten: Unglaublich laut, schlechte Luft und es flog in Extremfällen das Essen herum. Regelmissachter setzen ihre Verhaltensweisen ja beim Essen nicht aus. Man konnte bei uns Wünsche angeben, hatte aber keine Garantie auf Erfüllung.


    Ich würde an deiner Stelle wegen des Teilzeitkonzepts fragen.


  • Und: Ja, die Aufsichten sind in derartigen Einzugsgebieten Stress pur. Das einzige, was du dir sagen kannst, ist: Du bist nicht verantwortlich dafür, dass das Blut fließt, du musst halt eingreifen ohne dich selbst zu gefährden. Es ist leider trotzdem stressig.
    Essensaufsichten waren übrigens an meiner letzten Schule noch viel unbeliebter als Hofaufsichten: Unglaublich laut, schlechte Luft und es flog in Extremfällen das Essen herum.

    :ohh: Das hört sich wirklich stressig an.

  • :ohh: Das hört sich wirklich stressig an.

    Ist es, bei uns werden trotz Anspruch auf kostenloses Essen einige Schüler, hauptsächlich 5./6. Klässler vom Essen zwischendurch ausgeschlossen. Die 1. Klässler bekommen z.T. eine persönliche Begleitung und trotzdem ist es oft Stress pur, weil die Mensa auf keine 500 Schüler ausgelegt ist!


    Da ist die Hofaufsicht das kleinere Übel und eigentlich mindestens zu zweit!

  • wir machen jeder zwei Aufsichten die Woche bei VZ. Dauer der einzelnen Ausichten: jeweils 20 Min.
    TZ Kräfte mit max. halbem Deputat machen nur eine.

    Ganz genau so ist es bei uns auch. Außer - wie ich in einem anderen Thread schon schrieb -, wenn jemand für die Frühaufsicht vor der ersten Stunde eingeteilt ist. Weil diese 35 Minuten dauert, braucht derjenige dann auch nur einmal pro Woche Aufsicht zu führen. Die Aufsichten wechseln an unserer Schule meist zum Halbjahr, da es dann neue Stundenpläne gibt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wichtig wäre auch noch die Frage, ob bei Dir eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesem Fall greifen ggf. zusätzliche Schutzrechte. Hierzu dann bitte die zuständige Schwerbehindertenvertretung kontaktieren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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