Quereinstieg - Fragen zur Berufserfahrung und OBAS

  • Man kann 1. und 2. Fach auch tauschen wenn die Schule mitspielt (dann z.B. Informatik mit 33 ECTS als 1. Fach)

    Sicher? Hätte jetzt gesagt, dass die Stelle dann von Informatik/beliebig auf beliebig/Informatik geändert wird. In zweiten Fall ist Informatik das Zweitfach, dass nur 33 ECTS braucht.


    Ist inhaltlich aber identisch :)

  • Hallo zusammen,


    mir ist da noch eine Frage gekommen, weil ich einige interessante Stellen gesehen habe (die auf Homepages der Berufsschule ausgeschrieben sind und nicht bei Lois):

    Ich habe meine zwei Jahre Berufserfahrung für den OBAS noch nicht voll (fehlen noch 3/4 Jahr bzw. Bis nach meiner Kündigungsfrist fehlt nichtmal mehr ein halbes Jahr).


    Kann ich mich nicht als „Aushilfslehrer“ an einem Berufskolleg bewerben?

    Dadurch dann die 2 Jahre Berufserfahrung „voll machen“ und danach erst ins OBAS steigen?


    Das konterkariert wahrscheinlich damit, dass man die pädagogische Einführung machen muss, wenn man die Voraussetzungen für den OBAS nicht erfüllt werden, denke ich mir? (S. Ausschnitt):


    https://www.lehrer-werden.nrw/…gst-du-mit/seiteneinstieg


    Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Universitätsabschluss, die eine der o. g. Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllen, oder Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Fachhochschulabschluss absolvieren eine einjährige Pädagogische Einführung und erwerben damit eine Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung. Nach Abschluss dieser Qualifizierung werden sie in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Verbeamtung ist nicht möglich.



    Danke vorab!!

  • Und danach ist das tatsächlich kein Problem noch ins OBAS zu starten? Also zählt alles dann als Berufserfahrung und ich steige „einfach“ ins OBAS ein?

    Muss wahrscheinlich vorab mit der jeweiligen Schule geklärt sein, oder?


    Irgendwie denk ich mir.. wieso sollten sie das zulassen, wenn ich ohnehin schon dort arbeite :D

  • Ist aber so, auch wenn es absurd ist.

    Du erlangst Berufserfahrung durch die Ausübung eines Berufes, in dem du erst noch ausgebildet wirst. :lach:

  • Ist aber so, auch wenn es absurd ist.

    Du erlangst Berufserfahrung durch die Ausübung eines Berufes, in dem du erst noch ausgebildet wirst. :lach:

    Man macht ja auch bereits während der Ausbildung Erfahrungen. Soweit hergeholt ist das gar nicht.

  • Und danach ist das tatsächlich kein Problem noch ins OBAS zu starten? Also zählt alles dann als Berufserfahrung und ich steige „einfach“ ins OBAS ein?

    Muss wahrscheinlich vorab mit der jeweiligen Schule geklärt sein, oder?


    Irgendwie denk ich mir.. wieso sollten sie das zulassen, wenn ich ohnehin schon dort arbeite :D

    Was möchtest du mit der Schule klären? Du bewirbst dich auf Vertretungsstellen oder eben danach auf Stellen für OBAS. Wenn OBAS ausgeschrieben ist und du noch nicht die Voraussetzung erfüllst könntest du mit der Schule über diese Möglichkeit sprechen ja.

  • Man macht ja auch bereits während der Ausbildung Erfahrungen. Soweit hergeholt ist das gar nicht.

    Sicher, aber Du bist ja noch vor der Ausbildung.

    Und nachher zählt es nicht zur Berufserfahrung dazu, wenn es um Dienstzeiten und Probezeit geht. Damit zeigt der Dienstherr ja auch, dass er da mauschelt.

  • Sicher, aber Du bist ja noch vor der Ausbildung.

    Und nachher zählt es nicht zur Berufserfahrung dazu, wenn es um Dienstzeiten und Probezeit geht. Damit zeigt der Dienstherr ja auch, dass er da mauschelt.

    Ja schon klar. Das Vorgehen ist ja nur dazu da um direkt den Unterricht abzudecken. Vielleicht ergeben sich ja durch die PE wenigstens inhaltlich Vorteile für die betreffenden Personen!?

  • Hallo,

    auch ich habe eine Frage in die Runde. Wie ich hier lese wird die Berufserfahrung, die man vor dem Master hat nicht anerkannt. Da frage ich mich jetzt wie das sein kann, wenn doch im Lehrerausbildungsgesetz - LABG (NRW) unter §13 steht:“2. mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“


    Wenn ich also nach dem Bachelorabschluss Berufserfahrung gesammelt habe, dann muss diese doch anerkannt werden, richtig? Das sagt zumindest das Gesetz.


    Kann mich hier jemand aufklären?


    Vielen Dank und VG

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