Hallo,
der Sachverhalt ist IMHO zwar geklärt, aber vielleicht kennt jemand eine gute kurze Zusammenfassung für NRW.
Wegen eines Betriebspraktikums sind Schüler für zwei Wochen außerschulisch unterwegs, der Unterricht findet nicht statt.
Zu der Verrechnung dieser Ausfallstunden mit Mehrarbeit gibt es ja schon etliche Freds, das soll hier auch nicht Thema sein.
Ich teilte dem Stundenplanmensch mit, dass sie mich bitte zwecks Praktikantenbesuchen für die Stunden, in denen ich Unterricht in den Klassen hätte, für Vertretungsunterricht ausplanen soll. Ich bekam die Antwort, dass die Schulleitung das untersagt hätte, die Kollegen hätten sich in diesen Stunden für Vertretung (die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist) zur Verfügung zu halten.
Ich halte das für Unsinn, da eine Anwesenheit in der Schule nur für einen konkreten Anlass angeordnet werden kann (vgl. dazu die üblichen Gesetze und Hinweise von GEW und PhV), was ja in diesem Fall offensichtlich nicht gegeben ist. Kennt dazu vielleicht jemand eine Handreichung speziell für diesen Fall, das würde es mir ersparen die verschiedenen Quellen zusammenzukopieren.
PS: Falls jemand vor dem gleichen Problem steht: Ich habe meinen Praktikanten jetzt unter anderem diese Zeiten als mögliche Besuchszeiten angegeben. Wenn die Schulleitung mir da dann kurzfristig Vertretungsunterricht reinlegt sage ich die Besuche halt ersatzlos (wg. Zeitknappheit) ab.
PPS: Ach ja, falls ich mich irren sollte würde ich mich über einen begründeten Hinweis mit Quellenangaben ebenso freuen.