Kur / Reha als Begleitperson

  • Mein minderjähriges Kind (Kleinkind) hat viele Atemwegsinfekte. Der behandelnde Arzt empfiehlt eine reha/Kur in einer entsprechenden Klinik.
    Eine Begleitperson muss mit.
    Plätze wären in der Klinik immer mal wieder frei, natürlich nicht in der Ferienzeit, da werden bevorzugt Schulkinder aufgenommen. Jetzt wollen /können wir natürlich nicht bis Sommer 2021 warten, dieses Jahr gäbe es noch verschiede Termine.
    Wie ist da vorzugehen bzgl. Dienstbefreiung?
    Muss der Dienstherr mich freistellen? Gibt es einen Rechtsanspruch darauf? Ich weiß, dass die KK den Verdienstausfall (tlw) übernimmt. Mir geht es aber um die "freistellung", da ich nicht wie normale Arbeitnehmer Urlaub nehmen kann. Der PR kann derzeit nicht verbindlich antworten, muss sich auch erst erkundigen und das dauert..
    Ach ja, ich bin verbeamtet in Hessen.


    Über (rechtssichere) Antworten würde ich mich freuen, gerne mit Infos, wo ich nachlesen kann.

  • Ja, als Begleitperson bekommst du frei, ich weiß aber nicht, wie das bei privat Versicherten mit der Bezahlung ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt das m.E. die Rentenkasse, wenn ihr pv seid, müssten das wohl PKV und Beihilfe zahlen, da wird man vorher nachfragen müssen, inwiefern das abgedeckt ist...

  • https://www.beihilferatgeber.d…dizinische-rehabilitation


    https://www.deutsche-rentenver…erreha_begleitperson.html


    im SGB V Paragr. 11 steht was dazu, da geht's aber wohl auch um Kassenpatienten...


    Ich halte es für absolut ausgeschlossen, dass man für ein Kleinkind keine Begleitperson bewilligt bekommt. Das entscheidet doch der Arzt und nicht der AG. Und den Arzt würde ich auch dazu befragen.


    Man bekommt wohl sogar sein Geld weiter, ich blöde Nuss hab das damals in die Elterzeit vom anderen Kind gelegt :hammer:

  • danke Samu.
    Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch...
    Dass die reha seitens der KK genehmigt wird, davon gehe ich aus. Eine Begleitperson ebenfalls. Dass die KK (Kind ist gesetzlich beim papa versichert) einen Lohnausfall bzw. einen Teil davon, das wäre bei nicht-beamten auf jeden Fall anzunehmen.
    Mir ging es um die Freistellung vom Dienst (MUSS ich freigestellt werden?). Nicht dass das Schulamt oder die Schulleitung der Meinung sind, ich wäre unabkömmlich und stellen mir keine Dienstbefteiiung aus.
    (Bspw. mitten im Abitur o.ä. könnte ich mir vorstellen, dass das vom Arbeitgeber nicht genehmigt wird...)
    Vielleicht sehe ich pferde vor der Apotheke kotzen. Es ist noch nie vorgekommen, dass der Sonderurlaub bei wichtigen Angelegenheiten nicht genehmigt wurde. Aber da ging es nur um einzelne Tage...


    Und bevor ich es offiziell anspreche, will ich meine rechte kennen :)


    Hier sind doch auch einige Schulleiter unterwegs, oder? Weiß da einer was? Wie handhabt ihr das im Kollegium?

  • vielleicht stehe ich auf Schläuchen aber wenn der Arzt eine Reha verordnet ist das doch kein Sonderurlaub, der genehmigt werden muss? :gruebel:
    Ich würde wie gesagt den Arzt fragen. Aber vielleicht weiß ja hier noch wer was Genaueres.



    Vielleicht sehe ich pferde vor der Apotheke kotzen.

    :lach: vielleicht brauchst du dann auch ne Reha :pirat:

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