Guten Morgen,
habt ihr eine Ahnung, ob für z. B. der Übergang - wenn man sich dafür entscheidet bzw. bewirbt, auch ein bewilligter Versetzungsantrag (Verbeamtet auf Probe) erforderlich ist, wenn man als Lehrer in die NRW-Justiz gehen möchte, sprich "Lehrer im Gefängnis"?
Euch einen guten Start in die neue Woche