Übergang "Lehrer im Gefängnis"

  • Guten Morgen,


    habt ihr eine Ahnung, ob für z. B. der Übergang - wenn man sich dafür entscheidet bzw. bewirbt, auch ein bewilligter Versetzungsantrag (Verbeamtet auf Probe) erforderlich ist, wenn man als Lehrer in die NRW-Justiz gehen möchte, sprich "Lehrer im Gefängnis"?


    Euch einen guten Start in die neue Woche :)

  • Es gibt BKs, die als "Außenstelle" die JVA haben. Da sind die Lehrer ganz normal Beamte an der Schule und leisten einen Teil oder auch alle Stunden in der JVA ab.

  • Eine unserer KollegInnen unterrichtet im Knast - sie ist für die Stunden abgeordnet, ansonsten an unserer Schule. Sie sagt übrigens, wie auch ein anderer Kollege, der das mal gemacht hat, dass es angenehm sei, da zu unterrichten, weil die SuS immer gut vorbereitet und sehr diszipliniert seien. Man dürfe allerdings nicht zu viel darüber nachdenken, was die Leute getan haben, die da vor einem sitzen. Und die Vorbereitung sei aufwendiger, weil man im Knastunterricht keinerlei Möglichkeit habe, eben mal was zu recherchieren oder runterzuladen - kein Handtelefon, kein Internet.

  • Eine unserer KollegInnen unterrichtet im Knast - sie ist für die Stunden abgeordnet, ansonsten an unserer Schule.

    Das klingt interessant! Du weißt nicht zufällig, wie jene Kollegin an jene Stelle gekommen ist? Gabs dafür eine spezielle Ausschreibung? Ist das ein Jugendknast, wo Sie tätig ist?

  • Ich hab mal bei leo (nrw) Stellenausschreibungen dafür gesehen. Hier bei uns ist das ein Jugendknast und offiziell wird man vom BK um die Ecke abgeordnet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Du brauchst in NRW zwingend eine Freigabeerklärung durch Deine Dienststelle (Schule), bevor Du das Ministerium wechseln kannst. Damit will man sog. Raubernennungen vorbeugen. Der Dienstherr bleibt das Land NRW, weshalb Dein beamtenrechtlicher Status unangetastet bleibt. Ausnahme wäre, wenn Du bislang unter A13 besoldet würdest. Im Justizvollzug NRW werden verbeamtete Justizlehrer grundsätzlich mit A13 besoldet, unabhängig von Schulform oder Facultas (Angestellte entsprechend mit E13).

    Ansonsten entspricht das Verfahren keiner klassischen Versetzung (weil anderes Ministerium), sondern vielmehr einer Neueinstellung. Das ist aber in DIESER Richtung kein großer Nachteil. Mit der Freigabeerklärung in der Hand bei der entsprechenden JVA oder Arrestanstalt direkt bewerben und schon kann es los gehen. Du durchläufst ein Bewerbungsgespräch (Auswahlgespräch) vor einem recht einschüchternden Gremium, das Dir aber aufgrund der derzeitigen personellen Situation grundsätzlich gewogen sein dürfte. Dann folgt im besten Falle die Zusage.


    Um ein Versetzungsverfahren, wie es bei einem Schulwechsel innerhalb eines Bundeslandes üblich ist, handelt es sich aber wie gesagt nicht. Und auch die Mittelbehörden (Bezirksregierungen) sind weitestgehend raus. Die Justiz ist anders organisiert.


    Tipp: Dringend vorher mal in einer JVA hospitieren! Entsprechende Anfragen werden eigentlich nie abgelehnt. Die Arbeitsbedingungen, das Umfeld und die Klientel sind nicht jedermanns Sache und man sollte nicht zu blauäugig da ran gehen. Es ist schon gaaaaanz schön anders. Eine solche Hospitation wiederum ist beim o.g. Gespräch ein Pfund zum Wuchern.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Das klingt interessant! Du weißt nicht zufällig, wie jene Kollegin an jene Stelle gekommen ist? Gabs dafür eine spezielle Ausschreibung? Ist das ein Jugendknast, wo Sie tätig ist?

    Sie ist über eine Bedarfsanfrage der Behörde an die SL an die Abordnung gekommen (freiwillig - das kann nicht jeder und die Kollegin ist pädagogisch sehr geeignet und an der Tätigkeit interessiert.)


    Meines Wissens handelt es sich um eine normale Strafvollzugsanstalt. (Wir machen Erwachsenenbildung.)

  • Für männliche Jugendliche hält NRW 4 Jugendstrafanstalten des geschlossenen Vollzugs vor:


    - JVA Heinsberg (BK-Geilenkirchen)

    - JVA Herford (BK-Herford, BK-Löhne, BK-Bielefeld)

    - JVA Wuppertal-Ronsdorf (BK-Werther Brücke Wuppertal)

    - JVA Iserlohn (BK-Menden)


    In allen vier Anstalten arbeiten die oben beschriebenen Justizlehrer. Daneben werden die Insassen durch Lehrer ortsnaher Berufskollegs unterrichtet. Für die stellt die JVA eine Art Nebenstandort ihres eigentlichen Berufskollegs dar. Damit unterliegen die BK-Lehrer natürlich auch nicht den besonderen Regelungen der Justizlehrer. Entsprechend müsste man sich an eines der o.g. Berufskollegs versetzen lassen und dort dann die Bereitschaft zum Dienst in der JVA signalisieren.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Genaus wie elCaputo es beschrieben hat, ist es. Meine Erfahrung ist, dass die Kollegen nicht unbedingt darauf drängen, dort eingesetzt zu werden, so dass die Bereitschaft für Unterrichten in der JVA eine Einstellungsvoraussetzung ist. Meist machen einige KuK das einige Jahre und machen dann eine Pause. Einige KuK machen das aber auch mit vollem Deputat seit vielen Jahren und wollen nicht mehr in den "normalen" Dienst.


    Der einfachste Weg ist also: Versetzung an eins der BKs oben. Und zur Bekräftigung der Versetzung die Bereitschaft zum Unterrichten in der JVA mitbringen.

  • ...mich wundert, bei der Auflistung Siegburg nicht zu finden...

    ...und in Köln gibts den Jugendstrafvollzug für Mädchen.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Beides leider überholt. Siegburg ist nur noch eine JVA des Erwachsenenvollzugs und Mädchen sind inzwischen zentral in Iserlohn untergebracht.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • ...aber noch nicht allzu lange, oder?

    Habe mal in Köln eine "Ortsbesichtigung" als Projekt (und als Warnschuss für so einige Mädels) gemacht, so lange ist das noch nicht her...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Okay, das erklärt es.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
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  • Genaus wie elCaputo es beschrieben hat, ist es. Meine Erfahrung ist, dass die Kollegen nicht unbedingt darauf drängen, dort eingesetzt zu werden, so dass die Bereitschaft für Unterrichten in der JVA eine Einstellungsvoraussetzung ist. Meist machen einige KuK das einige Jahre und machen dann eine Pause. Einige KuK machen das aber auch mit vollem Deputat seit vielen Jahren und wollen nicht mehr in den "normalen" Dienst.


    Der einfachste Weg ist also: Versetzung an eins der BKs oben. Und zur Bekräftigung der Versetzung die Bereitschaft zum Unterrichten in der JVA mitbringen.

    Danke für den Hinweis:top:

  • Bei uns am BK gibts das auch und nein, darum gerissen wird sich nicht. Es ist wohl auch streckenweise anstrengend. Aber die SL ist um jeden froh, der dahin geht.


    Ich habe lustigerweise einen Verwandten, der in der uns betreuten JVA als JV-Beamter gearbeitet hat. Der hatte über meine Kollegen die eine oder andere Anekdote zu erzählen. Und wir Lehrer sind ihm viel zu pädagogisch. :D

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