Versetzung von NRW in ein anderes Bundesland

  • Hallo liebe Forenmitglieder,
    ich habe das Forum hier schon durchforstet und mir über das Thema schon so Einiges angeeignet. Trotzdem möchte ich euch von meiner Situation berichten, vielleicht bekomme ich weitere Tipps von euch.


    Zu meiner Situation
    Seit 11/2017 Beamter auf Probe in NRW, auf Lebenszeit dann entsprechend ab 11/2020.
    Studiengang Haupt-,Real- und Gesamtschule Sek. I
    Fächer Mathe sowie Geschichte (Studium: 1.5, Ref: 2,8)
    Wechsel von NRW nach Hessen (gern Marburger Bezirk) -> Grund: Die Gegend gefällt uns (machen da öfters Urlaub) und wir möchten zukünftig dort unseren Lebensmittelpunkt finden.
    Freundin lebt mit mir in einer Wohnung in der Stadt, in der auch meine Schule liegt.
    Heirat Mitte 2020.
    Versetzungsanträge von Kollegen werden seit Jahren von der SL abgelehnt.


    Folgende Möglichkeiten gibt es laut Recherche
    1. Lehreraustauschverfahren
    Nachteile: Langwieriger Prozess, Antrag wird von Schulleiter abgelehnt "Mangelfach"/"Lehrermangel", Soziale Gründe müssen vorliegen
    Vorteile: Erhalt der Pensionsansprüche und Erfahrungsstufen
    2. Kündigung (Austritt) als Beamter in NRW (Nachteile: Verlust der Pensionsansprüche, Erfahrungsstufen, eventuell keine Planstelle////Vorteile: Bei Kündigung (Austritt aus Beamtentum NRW) kommt man schneller raus, keine jahrelangen Ablehnungen)


    Ich benötige deshalb Erfahrungsberichte von Lehrern, die eine der beiden Möglichkeiten durchgezogen haben oder noch durchziehen.
    Zum Lehreraustauschverfahren: Ich würde gerne daran teilnehmen, aber ich habe leider keinen stichhaltigen Grund außer eben den, dass ich den Lebensmittelpunkt in ein anderes Bundesland verlagern möchte.
    Zur Kündigung (Austritt): Hier ist es natürlich ein Spiel mit dem Feuer, da ich mich mit den Einstellungschancen in Hessen nicht so gut auskenne und eher sicherheitsorientiert bin.


    Grüßle aus Düsseldorf. :)

  • Hey,
    ich kann dir nichts Verbindliches mitteilen, aber: dass Marburg und Umgebung wunderschön sind, wissen sehr viele (und haben absolut recht :)
    Für Gym sieht es in MR eher schlecht aus.
    R+H sind gesuchter, allerdings sind die Unistädte für R+H auch nicht weit entfernt.

  • Hi, das war hier schon öfter in der Diskussion und ja, man kann in einem Bundesland um Entlassung bitten und in einem anderen neu verbeamtet werden .
    Ich habe das gemacht und es gab lediglich das Risiko , dass mir etwas passiert und ich nicht antreten kann, denn man ist natürlich erst bei Dienstantritt wieder neu verbeamtet.
    Zudem sollte man bezgl. der Verbeamtung fragen , welche Zeiten für die Lebenszeitverbeamtung anerkannt werden . Ob man überhaupt eine Stelle bekommt , kann man ja herausfinden . Einfach beim Schulamt vor Ort anrufen und fragen - das Leben kann so einfach sein.
    Für die Pension wurde alles anerkannt - gar kein Problem - warum auch ?

  • das Leben kann so einfach sein.

    Als ich vor zehn Jahren mit dem Ref fertig war, wurde ich von einigen NRWlern seltsam angeschaut, als ich ihnen sagte, dass ich nicht wisse, ob ich eine Stelle wo und wann bekomme. Bei meiner Stellensuche gab es in Hessen kein Schulamt, das einem darüber Auskunft gab. Man hat erst einige Tage vor Dienstantritt erfahren, ob es geklappt hat und an welcher Schule in welchem Ort. Die allermeisten Bewerbungen laufen hier über die Rangliste und man selbst erfährt seinen Platz überhaupt nicht, u.a. da dieser sich täglich ändern kann. Ich bin allerdings überfragt, ob dies beim Ländertauschverfahren auch gilt.


    In NRW scheint es transparenter und langfristiger zu sein.



    Edit: habe gerade nachgesehen: Es läuft nicht über die Rangliste

  • Die allermeisten Bewerbungen laufen hier über die Rangliste und man selbst erfährt seinen Platz überhaupt nicht, u.a. da dieser sich täglich ändern kann. Ich bin allerdings überfragt, ob dies beim Ländertauschverfahren auch gilt.


    In NRW scheint es transparenter und langfristiger zu sein.

    Für das Ländertauschverfahren hast du recht. Aber es gibt neben den beiden Möglichkeiten im Ausgangspost noch eine weitere Möglichkeit: Beantragung einer Freigabe beim heimischen Kultusministerium und dann Teilnahme am "normalen" Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland. Da würde dann die Rangliste durchaus eine Rolle spielen. Allerdings muss dies natürlich auch auf dem Dienstweg beantragt werden und ich weiß nicht, ob das der Schulleituer der Stammschule nicht auch Probleme machen kann.

  • WillG hat die dritte Möglichkeit genannt - Freistellung bei der BezReg beantragen - dein Schulleiter muss Dich aber natürlich freigeben - und dann im Zielland neubewerben. Du verlierst meines Wissens nichts: die Stufen/Ansprüche Nimmst Du dann ganz einfach mit (nur Berlin ist bisher ein Sonderfall).
    Dieses Verfahren erscheint mir einfacher als das Tauschverfahren und ich habe es selber erfolgreich hinter mir.

  • Kannst du das genauer erklären, Ben?


    Wie funktioniert das genau?


    Angenommen, ich hätte einen Versetzungsantrag gestellt. Die Schulleitung gibt ihr OK, aber der Dezernent nicht.

  • In meiner Erinnerung ist das so abgelaufen:


    Du schreibst- in NRW - die Bezirksregierung bzw.Deinen Sachbearbeiter formlos an, dass Du eine Freistellung erbittet, um Dich in einem anderen Bundesland auf freie Stellen zu bewerben. Ich glaube, dass ich damals auch die - familiären - Gründe als Begründung angegeben habe. Dann erhielt ich das Freistellungsschreiben, das ich meiner Neubewerbung beigefügt habe und wurde daraufhin im Hinblick auf offene Stellen vom neuen Land kontaktiert.


    Ich meine sogar, dass man für die Freistellung - im Gegensatz zum Tauschverfahren - nicht mal den SL informieren müsste, aber zum einen lief bei mir eh bereits das Tauschverfahren, das über den Dienstweg, sprich SL geht und ich hätte es aus Anstandsgründen sowieso getan, da ich mit unserem SL sehr gut zurecht kam. Aber ganz sicher bin ich mir bei dieser Aussage nicht.


    Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Viel Erfolg!

  • Angenommen, ich hätte einen Versetzungsantrag gestellt. Die Schulleitung gibt ihr OK, aber der Dezernent nicht.

    Der Dezernent muss natürlich seine Freigabe geben. Wenn er meint, Dich aus irgendwelchen Gründen nicht entbehren zu können, wirst Du die Freigabe vermutlich nicht erhalten. Der Dezernent steht ja über dem SL. Ich könnte mir vorstellen, dass die sich bei diesem Verfahren mit dem SL in Verbindung setzen. Mein SL hat mich damals aufgrund meiner familiären Situation sehr unterstützt. Gut möglich, dass das zu der problemlosen Freigabe beigetragen hat. Wenn Dein SL Dich frei gibt, wird es die BezReg wahrscheinlich auch tun.

  • Morgen zusammen,


    ich habe mit meiner Schulaufsicht bezüglich des Erfolgs meines Antrags gesprochen. Um es kurz zu machen: Es müsste ein Wunder geschehen, wenn ich eine für den Ländertausch bekomme.


    Parallel dazu habe ich Bens Vorgehensweise in Angriff genommen.


    Welche Optionen hätte ich noch, wenn beides scheitert? Gibt es Erfahrungsberichte?


    Viele Grüße

  • Hi Zusammen,


    ich wollte mal hören ob es was neues bei euch (Wealth und TheDrummer) gibt?
    Mich interessiert das Thema aktuell sehr und meine Ausgangslage ist ganz ähnlich der von Wealth:


    Ich bin aktuell seit Januar verbeamtet auf Lebenszeit in Niedersachsen. Nun hat sich recht plötzlich für mich und meinen Lebenspartner die Möglichkeit ergeben ein Haus seiner Familie in NRW zu erben. Wir würden daher gerne zum Sommer 2021 (Anfang 2021 ginge auch) nach NRW ziehen.

    Die drei möglichen Verfahren wurden ja hier schon genannt und sind soweit bekannt.

    Da meine aktuelle SL mir bei meinem Wunsch zwar keinerlei Steine in den Weg legen wird, jedoch die Chancen trotzdem als sehr gering einschätzt gehen zu können, interessiere ich mich besonders für die Optionen der Freigabeerklärung und der "Kündigung" und Wiederverbeamtung in NRW.
    In Turtlebabys Beitrag klang vor allem letzteres ja recht einfach ... vielleicht etwas zu einfach? Also, warum wählen nicht alle Lehrer diesen Weg und unterziehen sich lieber dem unsicheren und langwierigen Austauschverfahren?

  • Weil sie vielleicht mittlerweile Erkrankungen haben oder die Grenze der Verbeamtung sind vom Alter her?

    Und nicht jeder in einem gesuchten Lehramt steckt.

  • Ich glaube auch (- ohne es sicher zu wissen -), dass man dann gesammelte Erfahrungsstufen und Pensionsnanprüche verliert. Es müsste zwar bei Kündigung eine Nachversicherung in der Rentenkasse erfolgen, aber nur mit dem Arbeitgeberanteil.

    Je nachdem, wie lange man schon im Dienst ist, sind das zusammen genommern unter Umständen ziemlich große finanzielle Einbußen, die man sich erstmal leisten können muss.

    Wie gesagt, ich bin mir da nicht ganz sicher, aber es lohnt sich auf jeden Fall in diese Richtung nachzuforschen, bevor man etwas Unüberlegtes macht.


    Und dann gilt natürlich auch das, was Kiggie sagt.

  • Wenn man keine familiären Gründe angeben kann, hat man als Beamtin/er wohl gar keine Chance das Bundesland zu wechseln, ohne zu kündigen und damit seine Pensionsansprüche zu verlieren. Stimmt das so? Eigentlich verstößt das gegen das Grundrecht der Freizügigkeit oder nicht? Wenn ich nicht schon so lange im Dienst wäre, würde ich mir das heutzutage wahrscheinlich tatsächlich mit der Verbeamtung nochmal überlegen. Ich würde so gerne einfach ans Meer ziehen. Geht aber nicht.

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