Folgender Sachverhalt: Arzt bucht nach Wechsel in PKV bei alter GKV ab. Alte Kasse schickt Rechnung an Privatperson. Wer muss wem was wie bezahlen oder rückfordern- jemand ne Idee?
-
-
Wann war der Wechsel? Der Arzt wusste das nicht? Es zahlt die Versicherung bei der du beim Zeitpunkt der Behandlung versichert warst.
-
Es geht um ein Kind... egal, jedenfalls: kann man die Rechnung der Gesetzlichen bei der Privaten einreichen oder muss man den Arzt bitten, das Geld an die GKV zurückzuzahlen und der Privatperson die Rechnung zu schicken, oder ganz anders...? Verworren, aber egal, zur Not muss halt rumtelefoniert werden...
Danke dir!
-
Also war das Kind zum Zeitpunkt der Behandlung privat versichert?
Dann muss einen neue Rechnung geschrieben werden. Die Abrechnung unterscheidet sich deutlich von der mit der GKV.
-
darf ich mich auch mal mit einer Frage dran hängen?
Wenn ein Partner grundsätzlich beihilfeberechtigt wäre, aber gesetzlich pflichtversichert ist, übernimmt dann die Beihilfe trotzdem was z.B bei Zahnersatz?
-
-
darf ich mich auch mal mit einer Frage dran hängen?
Wenn ein Partner grundsätzlich beihilfeberechtigt wäre, aber gesetzlich pflichtversichert ist, übernimmt dann die Beihilfe trotzdem was z.B bei Zahnersatz?
IN einigen Bundesländern ja, Berlin z.B. hat es aber nun irgendwie wieder für die Angestellten geändert, für die Beamten übernimmt er das jetzt auch anders. Also muss man in die jeweilige Beihilfeverordnung gucken.
-
Das scheint mir für den Bund zu gelten (?), gibt aber einen ersten Einblick in die Thematik. Mehr müsste man vrmtl bei der eigenen Beihilfestelle erfragen.
Es verhält sich für Bayern ähnlich.
https://www.lff.bayern.de/down…nsbrosch%C3%BCre-stmf.pdf
18.000€ ist die Einkommensgrenze. In Hessen sind es nur 9000€
Werbung