Mein Mitleid hält sich in Grenzen: Als Angestellte in Sachsen-Anhalt muss ich bis 67 arbeiten!
Hier geht es ja um vorzeitigen Ruhestand.
Darfst du vor 67 nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen?
Mein Mitleid hält sich in Grenzen: Als Angestellte in Sachsen-Anhalt muss ich bis 67 arbeiten!
Hier geht es ja um vorzeitigen Ruhestand.
Darfst du vor 67 nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen?
Danke für die Infos bezüglich der Teilzeit im nächsten Jahr.
Kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Bekommen Kollegen mit familienpolitischer Teilzeit in Bayern dann ab nächstem Jahr weniger Geld für gleichbleibende Stundenzahl? Denn sie arbeiten ja z.B. nicht mehr 16 von 28 Stunden, sondern 16 von 29 Stunden.
Du bekommst 16 von 28 bezahlt, musst aber 17 Stunden unterrichten. Zumindest war das bei dem Arbeitszeitkonto Anfang der 2000er Jahre so.
Also beantrage ich die gleiche Stundenzahl wie dieses Jahr, wenn ich das gleiche Gehalt haben möchte wie dieses Jahr, und dann schlagen sie automatisch eine Stunde drauf?
(Die dann hoffentlich auch bei Teilzeitkollegen auf dieses Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, aber muss ja).
Im Umkehrschluss:
Wenn ich jetzt eine Stunde mehr beantrage, muss ich am Ende zwei Stunden mehr unterrichten?
Und wenn ich genausoviel unterrichten will wie dieses Jahr, muss ich eine Stunde weniger beantragen?
Im Umkehrschluss:
Wenn ich jetzt eine Stunde mehr beantrage, muss ich am Ende zwei Stunden mehr unterrichten?
Und wenn ich genausoviel unterrichten will wie dieses Jahr, muss ich eine Stunde weniger beantragen?
Genau
Piazolo hat meiner Meinung nach einen Fehler gemacht, dass er seine Pläne vor dem Abgabetermin für Teilzeitanträge bekannt gegeben hat. Mich würde es nämlich nicht wundern, wenn viele Lehrer zum Ausgleich dieser Mehrstunde eine niedrigere Stundenzahl als ursprünglich geplant beantragen. Zwar mindert das das Gehalt, aber für viele Lehrer an diesen Schularten ist eine Mehrbelastung nicht mehr möglich.
Zwar mindert das das Gehalt, aber für viele Lehrer an diesen Schularten ist eine Mehrbelastung nicht mehr möglich.
Ich empfehle in Vollzeit bleiben und wenn die Mehrbelastung gesundheitlich ihren Tribut fordert (denn ja, mehr ist tatsächlich nicht möglich!) entsprechende Gesunderhaltungsmaßnahmen mit Hilfe eines Arztes durchführen.
Es kann nicht sein, dass man die Belastung hochschraubt und Lehrer dann ihr Gehalt mindern. Lasst das nicht mit euch machen!
Man behandelt euch wie der letzte Dreck als Beamter, schlagt endlich zurück! Denn der Dienstherr lacht, dass man als Beamter verpflichtet ist so viel zu arbeiten und jedem Ruf von "Dienstpflicht" zu folgen.
Lacht doch mal zurück mit der Unkündbarkeit.
will man die förderzentren, musst du als fertiger gym-lehrer an manchen orten nur einen scan deines zweiten examens (für eine andere schulart...) an die zuständige behörde schicken. du bekommst den job unbesehen. viele geben dann auch schnell wieder auf, was man so hört, aber der bedarf scheint enorm zu sein.
Ja, wir haben jedes Jahr einen bis mehrere, viele machen ihre Sache wirklich gut, einige machen dann auch die "Umschulung" (die aber natürlich limitiert ist und sowieso nicht jeder darf, erst nach Antrag des SL blablabla).
Es ist einfach ein Hohn und ein Jammer, wie die GS-Leute verheizt werden, für null Anerkennung. Dabei machen sie eine so (haha) grundlegende Arbeit.
Darfst du vor 67 nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen?
Als Angestellter geht man nicht in den vorzeitigen Ruhestand, sondern in Rente. Ruhestand ist für Beamte.
Wenn mal als Angestellter eher in Rente gehen will, dann muss man Abschläge in Kauf nehmen. Zumindest erzählen mir das immer die Kollegen, die zur Zeit hier in Rente gehen. Da ich aber erst in 20 Jahren vielleicht in Rente gehen kann, höre ich nur mit halben Ohr hin. Bin schon angekotzt, dass jüngere Kollegen verbeamtet sind und sich freuen, dass sie mit 65 in Ruhestand gehen können, während ich bis zum 67 Jahr gehen muss. Aber wahrscheinlich gibt's in 20 Jahren sowieso nur Einheitsrente. Am besten, man denkt nicht dran.
Nur zur Ergänzung: auch der Beamte, der vorzeitig in Ruhestand geht, nimmt Abschläge in Kauf (auch wenn er grundsätzlich schon mit mehr Prozent vom Lohn in Ruhestand geht).
...wenn man mehrmals gesehen hat, was man (nicht) leisten muss, um jenseits der 3,5 landen, dann weiß ich nicht, ob man diese lehrkräfte so dringend verbeamten sollte. befristet angestellt ist für alle beteiligten in diesen fällen belastend genug meiner erfahrung nach. bei uns sind das leute der kategorie "kann man mit sus alleine lassen". mehr aber auch nicht wirklich. durchgefallen sind die, bei denen das definitiv nicht der fall ist.
Ich empfehle in Vollzeit bleiben und wenn die Mehrbelastung gesundheitlich ihren Tribut fordert (denn ja, mehr ist tatsächlich nicht möglich!) entsprechende Gesunderhaltungsmaßnahmen mit Hilfe eines Arztes durchführen.Es kann nicht sein, dass man die Belastung hochschraubt und Lehrer dann ihr Gehalt mindern. Lasst das nicht mit euch machen!
Man behandelt euch wie der letzte Dreck als Beamter, schlagt endlich zurück! Denn der Dienstherr lacht, dass man als Beamter verpflichtet ist so viel zu arbeiten und jedem Ruf von "Dienstpflicht" zu folgen.
Lacht doch mal zurück mit der Unkündbarkeit.
Ist deine Empfehlung wirklich, bewusst eine Burnout-Erkrankung zu riskieren? Oder ist die Empfehlung eher, den Dienstpflichten nicht mehr nachzukommen? Dann war es das nämlich auch schnell mit der Unkündbarkeit.
Ich bin aber voll bei dir, dass man sich nicht alles bieten lassen muss. Die Antwort darauf ist aber professionelles Arbeiten, Erfüllen der Dienstpflichten und die Signalisierung von Überlastungen in persönlichen Gesprächen und in zweiter Stufe durch formale Überlastungsanzeige.
Was ich damit sagen möchte: es gibt auch einen rechtlich sauberen Weg ohne Dienstpflichtverletzung.
...wenn man mehrmals gesehen hat, was man (nicht) leisten muss, um jenseits der 3,5 landen, dann weiß ich nicht, ob man diese lehrkräfte so dringend verbeamten sollte. befristet angestellt ist für alle beteiligten in diesen fällen belastend genug meiner erfahrung nach. bei uns sind das leute der kategorie "kann man mit sus alleine lassen". mehr aber auch nicht wirklich. durchgefallen sind die, bei denen das definitiv nicht der fall ist.
das kommt wahrscheinlich auf die Schulform an. In der beruflichen Bildung in Bayern sind 3er in Lehrproben die Regel. Da gibt es auch gute Leute, die in diese Region kommen. Vielleicht mit kleinen Schwächen, aber einiges gibt sich ja auch noch mit mehr Berufserfahrung und Routine.
Bei uns im Föschbereich hieß es danals: Eine 3 ist eine gute Note. und das hatten wir dann auch alle (in der Mehrheit, es gab vereinzelt 2 und immer einer im Seminar eine 1), verbunden mit den Einstllungsnoten war das nicht sehr motivierend. Viele von uns hatten eine 4 - was die heute wohl bekommen würden...?
Inzwischen sagen das Seminarleiter nicht mehr (dass eine 3 eine gute Note ist).
Edit: Es gab auch viele 4er, daher auch der Spruch, ne 3 ist´ne gute Note.
Also beantrage ich die gleiche Stundenzahl wie dieses Jahr, wenn ich das gleiche Gehalt haben möchte wie dieses Jahr, und dann schlagen sie automatisch eine Stunde drauf?
(Die dann hoffentlich auch bei Teilzeitkollegen auf dieses Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, aber muss ja).
Im Umkehrschluss:
Wenn ich jetzt eine Stunde mehr beantrage, muss ich am Ende zwei Stunden mehr unterrichten?
Und wenn ich genausoviel unterrichten will wie dieses Jahr, muss ich eine Stunde weniger beantragen?
Genau das habe ich gestern meine Schulleiterin auch gefragt. Sie versprach, sichzu erkundigen, knnte aber heute auch noch nichts genaueres sagen. Auch das Schulamt scheint leicht überfordert zu sein.
Ich finde die Nichtgenehmigung von TZ einen heftigen Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Niemand geht in TZ, weil er weniger Geld haben möchte, sondern weil er Zeit benötigt für andere Sachen. Leider oftmals auch, um wieder "aufzutanken", um weitere Jahre im Beruf zu überstehen. Hier wird ausgenutzt, dass das Land nahezu einziger "Arbeitgeber" ist und dass es keinen Vertrag gibt, der die Rahmenbedingungen von Arbeitebedingungen konserviert.
Unsere Bezirksregierung (NRW) hat es anders versucht (so der naheliegende Verdacht):
Es gibt fürs kommende Halbjahr ein neues Teilzeitantragsformular, das man nur noch elektronisch und nicht mehr handschriftlich ausfüllen darf, sonst wird es nicht akzeptiert. Eben dieses Formular zu öffnen war nur sehr wenigen Menschen möglich. Die meisten erhielten einen Hinweis auf einen neuen Acrobat-Reader, dessen Installation aber auch nicht dazu führte, dass das Formular sich öffnen ließ; als einziges Formular von insgesamt ca. 10 verschiedenen in der Liste auf der BezReg-Seite wohlgemerkt.
Kann man ja mal versuchen, die technischen und formalen Hürden so hoch zu setzen, dass vielleicht doch einige die Frist nicht einhalten können, und schwupps - hat man viele neue Vollzeitkräfte.
...wenn man mehrmals gesehen hat, was man (nicht) leisten muss, um jenseits der 3,5 landen, dann weiß ich nicht, ob man diese lehrkräfte so dringend verbeamten sollte. befristet angestellt ist für alle beteiligten in diesen fällen belastend genug meiner erfahrung nach. bei uns sind das leute der kategorie "kann man mit sus alleine lassen". mehr aber auch nicht wirklich. durchgefallen sind die, bei denen das definitiv nicht der fall ist.
Ich kenne jetzt zumindest bewusst zwar niemanden mit einem Notendurchschnitt von 3,5 oder schlechter, kenne aber einige Anwärter, die außerhalb von Lehrproben wirklich guten Unterricht gemacht haben (was auch das SL-Gutachten zeigt), in Lehrproben aber nicht zeigen konnten, was in ihnen steckt, so dass durchaus auch mal eine 3,5 mit dabei war in einer Lehrprobe. Bei uns in der Sek.I gibt es auch angesichts der unproblematischen Einstellungssituation sehr realistische Noten und keine Einserflut. Da sind bei manchen eben auch die 3er mit dabei für eine Teilleistung, die lediglich "befriedigend" ist. Ich gehe zuversichtlich davon aus, dass KuK, die über eine volle Lehrbefähigung verfügen, nicht nur als Aufsichtspersonen "mit SuS alleine gelassen werden können", andernfalls hätten sie diese volle Lehrbefähigung zu Unrecht erlangt. Letzteres könnten Seminare ändern, müssten sie, wenn die Einstellungpolitik des Landes Bayern eine andere wäre und wie in anderen BL nicht die 3,5, sondern die 4,5 die Ausschlussgrenze wäre. Wer im absoluten Mangelfach mit 4,0 besteht wird in allen anderen BL mit Handkuss genommen und verbeamtet (Elektrotechnik, Metalltechnik, Physik dürften zumindest in BW wohl die heißesten Kandidaten dafür sein), um die Leute nicht so leicht wieder verlieren zu können.
Genau das habe ich gestern meine Schulleiterin auch gefragt. Sie versprach, sichzu erkundigen, knnte aber heute auch noch nichts genaueres sagen. Auch das Schulamt scheint leicht überfordert zu sein.
Genau so war´s zumindest im Förderschulbereich damals (und kommt ja evtl wieder). 3 Jahre ansparen (hieß das), 3 jahre Pause (!!!) und dann 3 Jahre "abfeiern" (an dieser Stelle wirklich kein passender Ausdruck).
Ist deine Empfehlung wirklich, bewusst eine Burnout-Erkrankung zu riskieren? Oder ist die Empfehlung eher, den Dienstpflichten nicht mehr nachzukommen? Dann war es das nämlich auch schnell mit der Unkündbarkeit.
Nein, meine Empfehlung ist rechtzeitig vor Eintritt einer Burnout-Erkrankung (und die droht Lehrern nun einmal berufsbedingt) mit Hilfe des Arztes und entsprechenden Kuren, Krankschreibungen usw. die Gesundheit zu erhalten.
Es kann imho nicht sein, dass man auf Teilzeit geht und dem Dienstherrn Geld schenkt, weil die Arbeitslast nicht tragbar ist.
Dann doch lieber eine volle Stelle haben und sich selbst dabei genau beobachten und bei psychischen, somatischen oder psychosomatischen Symptomen rechtzeitig zum Arzt gehen.
Das mit der Überlastungsanzeige sehe ich sehr zwiespältig, das könnte sehr schnell zur Waffe der Schulleitung werden.
Seit wann ist Dienst nach Vorschrift eine Dienstpflichtverletzung? Und wenn die SL einen am Wochenende zur Dienstpflichterfüllung am Tag der offenen Tür einbestellt dann kommt man auch seiner Dienstpflicht nach, wenn man die SL möglichst zeitnah darüber informiert, wenn man eine Migräneattacke hat und den Dienst nicht antreten kann.
Ich rede nicht davon, dass man z.B. einfach seine Aufsicht schwänzen soll und stattdessen irgendwo eine echte Pause zur Erholung macht.
Nochmal etwas zur Unkündbarkeit. Ich beziehe mich schon auf Beamte, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, bei Beamten auf Probe und Widerruf ist das Beamtenrecht noch einmal anders.
Als Beamter auf Lebenszeit kann man nicht wegen schlechter Leistung aus dem Dienst entlassen werden, noch nicht einmal in den Ruhestand versetzt werden. Das ist etwas, was viel mehr Beamte wissen sollten, was aber natürlich in vielen Seminaren im Referendariat aus Kalkül nicht deutlich behandelt wird. Da ist es schonmal ganz nützlich wenn der Unterricht in Beamtenrecht durch Externe (bei uns ein vollausgebildeter Jurist) durchgeführt wird.
Als Beamter auf Lebenszeit kann man nicht wegen schlechter Leistung aus dem Dienst entlassen werden, noch nicht einmal in den Ruhestand versetzt werden.
Ein weiser Mentor sagte einmal zu mir, man dürfe als Beamter auf Lebenszeit zwar unfähig sein, aber nicht unwillig.
Ein weiser Mentor sagte einmal zu mir, man dürfe als Beamter auf Lebenszeit zwar unfähig sein, aber nicht unwillig.
Korrekt!
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