Was sollte das sein, "Schwimmbegleitungen sollten im Idealfall die Rettungsfähigkeit nachweisen?" Oder "Ohrringe sollten nach Möglichkeit abgelegt werden?"Muss und soll hat schon verschiedene Bedeutungen.
Hier trotzdem egal, wie schon gesagt.
Mir brauchst du das nicht sagen, die Schwierigkeiten mit der Unterscheidung von "Muss", "Soll" und "Kann" scheinen andere hier zu haben. Aber ich zitiere natürlich gerne einige Beispiele aus dem genannten Erlass, die bei Nichtbeachtung nicht ganz folgenlos bleiben dürften. Das betrifft an einigen Stellen wie hier bei der Anweisung von oben die Schulleitung und an anderen die jeweiligen Lehrkräfte.
Beispiele
1) Benutzung von feststehenden Turn- und Spielgeräten auf dem Pausenhof : "Wenn die Geräte jedoch an unübersichtlichen oder entfernten Orten aufgestellt sind, soll eine weitere Person (..) dort Aufsicht führen". // Problematisch für die SL, wenn keine Aufsichten zusätzlich eingeteilt wurden und ein Unfall passiert
2) Brillenträger im Sportunterricht: "Es sollen alle SuS, die Sehhilfen benötigen (...) auf (...) Sportbrille oder Kontaktlinsen hingewiesen werden" //Anschließend wird explizit auf die Sorgfaltsplicht eingegangen
3) Schwimmunterricht: "Anfangsschwimmunterricht soll nach Möglichkeit in Lehrschwimmbecken oder in dem Beckenteil, in dem die SuS ungefährdet stehen können, erteilt werden." //In der Haut der Lehrkraft, die das umgeht und gleich in das tiefe Becken geht, weil sie denkt "Och, das wollen die zwar so, aber egal, ist ja nur ein Wunsch" möchte ich nicht stecken, wenn etwas passiert.
Naja, das lässt sich noch etwas fortsetzen. Ich denke aber, es reicht erst einmal, um die Lästerei ad absurdum zu führen.