Achtung, leider kann nicht jeder die Beihilfe App in NRW verwenden. Das kommt drauf an, wohin man den Beihilfe Kram schicken muss. Das funktioniert nur bei der Zentralen Scannstelle und einige Städte, die sich angeschlossen haben. (Bei mir leider nicht )
Umgang mit Rezept - privatversichert und jetzt
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Was genau ist denn die "Kostendämpfungspauschale" in NRW? Habe danach gegoogelt und dann nette Tabellen dazu mit €-Beträgen gefunden, aber keine wirklich Erläuterung!
Die "Kostendämpfungspauschale" ist eine Sparmaßnahme des Dienstherren, bei der er Geld spart, indem er seine Beamten einfach auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen lässt. Oder, wenn du willst, eine Extraabgabe für kranke Beamte zur Entlastung des Landeshaushaltes. Mehr nicht.
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Die "Kostendämpfungspauschale" ist eine Sparmaßnahme des Dienstherren, ...
Und ich dachte immer, es sei eine Maßnahme der "sozialen Gerechtigkeit", um höchstverdienende, überprivilegierte Beamte solidarisch an den Kosten der Gesundheitsvorsorge zu beteiligen, um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte für die benachteiligten Bevölkerungsschichten zu erhalten...
Aber habe ich wahrscheinlich falsch in Erinnerung...
Gruß !
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Kostendämpfungspauschale = Betrag, der grundsätzlich (pro Jahr) nicht erstattet wird (= Sparmaßnahme des Landes = faktische Erhöhung deiner Versicherungskostrn um 300/12 Euro im Monat)
10. Dezember ist zu spät für eine Zahlung zum 1. Januar. Es ist ca. der Tag, an welchem die Daten für die Zahlung schon stehen müssen (wurde mir so erläutert). Aber es läuft dir nicht weg.
Mit deiner Verbeamtungsurkunde hast du es schwarz auf weiss und kannst privat versichert sein. Ab dem Zeitpunkt nicht mehr die GKV-Karte ziehen!Ich danke dir für deine Erläuterung zur "Kostendämpfungspauschale" (interessantes Wort dafür ;-)), wobei ich davon noch nie etwas gehört habe. Wurde auch im Beratungsgespräch der PKV nicht erwähnt! Das heißt also, dass ich bis 300 €, laut der Tabelle im Jahr, keine Rückerstattung erhalte. Aha, mmmmh!
10. Dezember ist zu spät, ich hoffe nicht! Das ist eigentlich unverschämt. Ich habe einen Tag nach der Verbeamtung sämtliche Unterlagen an die Bezirksregierung per Einschreiben gesendet und erhofft, dass ich zumindest im Januar endlich mal - schon zweifaches - Gehalt erhalte. Ich ziehe gerade um, habe wie jeder fixe Kosten etc. und zumal möchte der Staat doch auch, dass ich meinem Dienst als Lehrkraft nachgehe. Wer geht arbeiten, ohne Entlohnung? Ich habe auch kein Verständnis für Personalengpässe, Feiertage o.ä. Interessiert in der freien Wirtschaft auch keinen, wenn es um VBL und FO geht!!!
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Wurde auch im Beratungsgespräch der PKV nicht erwähnt!
Die Versicherung hat damit auch nichts zu tun, das ist allein die staatliche Seite.
ZitatDas ist eigentlich unverschämt.
[loriot]Ach...[/loriot] Aber du kannst dich freuen, in all den Jahren deiner Dienstzeit werden noch viele, viele solcher Überraschungen auf dich zukommen.
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Bitte les dich auch ein bisschen im Internet ein / durch..
warum sollte dich die PKV über die Beihhilfe aufklären?
zweifaches Gehalt kriegst du nicht. Einmal Gehalt als Angestellte am Ende des jeweiligen Arbeitszeitraums (traditionell: Monats), Sold im Vorfeld als Beamtin. Da du nunmal nicht mehr im Vorhinein bezahlt werden kannst, verzögert sich das. Aber bis dahin zählst du als Angestellte (&es wird später verrechnet, das hatten wir schon mal), du kriegst also am 31. Dezember oder 2. Januar auf jeden Fall Geld.
und sich jetzt darüber beschweren, dass man nicht doppelt Geld bekommt, weil man Kosten hat, ist ein bisschen ... überzogen?
mit den Feiertagen hat es nichts zu tun, es gibt einen fixen Stichtag, an dem die Daten für die Zahlungen gezogen werden. Alles danach wird manuell angewiesen. Da du nicht zahllungslos bist, kümmert sich dein Sachbearbeiter womöglich eher um jemanden, der _gar keine_ Zahlung bekommt, damit dieser einen Abschlag bekommt.
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10. Dezember ist zu spät, ich hoffe nicht! Das ist eigentlich unverschämt. Ich habe einen Tag nach der Verbeamtung sämtliche Unterlagen an die Bezirksregierung per Einschreiben gesendet und erhofft, dass ich zumindest im Januar endlich mal - schon zweifaches - Gehalt erhalte. Ich ziehe gerade um, habe wie jeder fixe Kosten etc. und zumal möchte der Staat doch auch, dass ich meinem Dienst als Lehrkraft nachgehe. Wer geht arbeiten, ohne Entlohnung? Ich habe auch kein Verständnis für Personalengpässe, Feiertage o.ä. Interessiert in der freien Wirtschaft auch keinen, wenn es um VBL und FO geht!!!
Jede Bank wird Dir gerne einen ausreichenden Dispo einräumen. Ja, der verursacht Kosten. Willkommen im Leben!
Ich hatte in der „freien Wirtschaft“ Arbeitgeber, die mit acht Wochen Verzögerung gezahlt haben. -
Eben ... beim LBV müssen immer alle Veränderungen bis zum 10. eines Monats eingegangen sein, damit diese zum Monatsletzten wirksam werden (also z.B. Heirat, Geburt, Beförderung, Wechsel Konto, ...)
Und stelle dich schon mal drauf ein:
- Bearbeitungszeiten der Beihilfe dauern. (Derzeitiger Bearbeitungsstand bei meiner Beihilfestelle: 1.12.19. Als ich mal etwas eingereicht habe, habe ich 1,5 bis 2 Monate auf Rückerstattung gewartet)
- dass die Beihilfe / KK gerne mal was streicht und man erst mal darum kämpfen muss (falls Du Brillenträgerin bin, zahlen die auch nur Standardgläser). Das gilt v.a. wenn der Arzt der Meinung ist, dass er doch das 3.5 fache abrechnen möchte und keine oder keine ausreichende Begründung liefert (da kommt es manchmal auf Nuancen in der Formulierung an. Wenn man das Beihilfegesetz kennt, kann man VOR der Behandlung (NACH dem Aufstellen eines Kostenplans) mit dem Arzt reden).
- dass das Finanzamt, wenn sie deine eingreichte Steuererklärung bearbeitet, auch lange Bearbeitungszeiten hat.
[Und es lohnt sich auch immer gerade die 1. Gehaltsmitteilung zu überprüfen bzw. alle, bei denen sich Änderungen ergeben. Fehler passieren immer wieder ...]Und einem Beamten kann durchaus zugemutet werden, sich über Beihilfe etc. selbst zu informieren.
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Finanzamt, wenn sie deine eingreichte Steuererklärung bearbeitet, auch lange Bearbeitungszeiten hat
Ja, da ist die Beihilfe noch schnell gegen.
Mein Einspruch aus dem Dezember 2018 zur 2017er Steuererklärung ist wohl im Januar 2019 zur Widerspruchstelle gegangen (habe ich Anfang des Monats nach mehrmaliger Nachfrage erfahren) und ist bis heute eben noch nicht bearbeitet!Und auch die 2018er Steuerklärung haben sie nach gut 6 Monaten erst Anfang Dezember dann bearbeitet, da geht es ja auch nur um mehrere tausend Euro (mehr als zwei meiner Monatsgehälter).
Gewöhn dich gleich dran zu warten!
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In NRW brauchst du dir keine Kopie der Rechnung geben lassen. Bei der Beihilfe kannst du per App einreichen, genau wie bei der Debeka. Das Original kannst du dann zu deinen Akten legen bis alles erstattet ist.
Ich sammle auch immer ein bisschen: bei der Debeka bis ich über die Kostendämpfungspauschale bin, bei der Beihilfe bis ich so 10 Rechnungen/Rezepte oder 500€ Rückerstattung zusammen hab (bei 3 Leuten!). Beim letzten Mal stand allerdings auf der Abrechnung der Beihilfe, dass man bitte nicht sammeln, sondern direkt einreichen soll. Mach ich aber nicht, nicht solange ich für jede Einreichung einen Brief von ca 4 Blättern zurück bekomme.Bei Kindern kann man die Rechnungen bei der Debeka immer einreichen, ohne dass es schädlich für die Rückerstattung wird. Daher reiche ich meist nur die Kinder ein. Ich komme nicht immer drüber.
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Bei Kindern kann man die Rechnungen bei der Debeka immer einreichen, ohne dass es schädlich für die Rückerstattung wird. Daher reiche ich meist nur die Kinder ein. Ich komme nicht immer drüber.
Das stimmt natürlich, da bezog ich mich auf mich und meinen Mann.
Kostendämpfungspauschale bei der Debeka war natürlich auch Quatsch. Die Kinder reiche ich meist nach 200€ ein, meine Sachen nur, wenn ich über die Beitragsrückerstattung komme. -
Was reiche ich dann bei der Debeka bzw. bei der Beihilfe ein - was muss ich vom Arzt ausgestellt behalten, um es vorzule
Bei der Krankenversicherung würde ich nicht voreilig was einreichen, da du, wenn du nichts einreichst, einen Beitragsrückfluss von einigen hundert Euro bekommst. Einreichen lohnt sich erst, wenn die Erstattung über das Jahr größer ist als der Beitragsrückfluss.
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Bei der Krankenversicherung würde ich nicht voreilig was einreichen, da du, wenn du nichts einreichst, einen Beitragsrückfluss von einigen hundert Euro bekommst. Einreichen lohnt sich erst, wenn die Erstattung über das Jahr größer ist als der Beitragsrückfluss.
Das kann man einfach nicht so verallgemeinern, denn es gibt welche die verrechnen es, es gibt welche da gibt's gar keine Beitragsrückerstattung usw. Das muss jeder eben gucken, wann er für sich die Grenze erreicht hat, wo einreichen sinnvoll ist.
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Das kann man einfach nicht so verallgemeinern, denn es gibt welche die verrechnen es, es gibt welche da gibt's gar keine Beitragsrückerstattung usw. Das muss jeder eben gucken, wann er für sich die Grenze erreicht hat, wo einreichen sinnvoll ist.
Ich denke, ich werde einfach mal im neuen Jahr meinen Debeka-Menschen vor Ort fragen Hoffe, dass dieser im Sinne des Kunden eine Rückmeldung gibt!
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Jede Bank wird Dir gerne einen ausreichenden Dispo einräumen. Ja, der verursacht Kosten. Willkommen im Leben!
Ich hatte in der „freien Wirtschaft“ Arbeitgeber, die mit acht Wochen Verzögerung gezahlt haben.Dispo: Das die Bank das kann/möchte o.ä., ist mir bewusst, aber will man das?
Wenn Du solch einen Arbeitgeber hattest, dann würde ich einmal hinterfragen, ob das die "Lebensrealität" ist.
Ich habe viele Jahre im Personalmanagement gearbeitet und das muss man sich definitiv nicht bieten lassen! -
Du WIRST doch bezahlt, es geht nur um den Unterschied Angestellte - Beamtin.
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Aber wie kommst du darauf „zweifach“ besoldet zu werden? Du arbeitest doch auch nur einfach.
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(Es geht um den Wechsel Angestellte (Zahlung am Ende des Monats) -> Beamtin (Zahlung zu Beginn des Monats). Da hat man zu einem fiktiven Zeitpunkt doppelt Geld)
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Aber wie kommst du darauf „zweifach“ besoldet zu werden? Du arbeitest doch auch nur einfach.
Also ich arbeite locker für 3.
Die Bezahlung ist dummerweise trotzdem nur einfach.
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Aber wie kommst du darauf „zweifach“ besoldet zu werden? Du arbeitest doch auch nur einfach.
Gehalt Ende November: Tarifangestellt, ab dann verbeamtet -> Anfang Dezember Beamtengehalt und nun auch "schon" dann Anfang Januar!
Ergibt das Doppelte, aufgrund von Ende November im Nachhinein tariflich entlohnt und Anfang Dezember vorab beamtlich entlohnt
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