Niedersachsen auch,
da gab es im letzten Jahr eine neue Regelung zu Entlastungen, die den KollegInnen Korrektur-Tage beschert haben - auf dem Rücken der anderen KollegInnen, die dann die Vertretung übernehmen mussten.
Zudem gab es früher die Regelung, dass die Zweitkorrektur von einer Lehrkraft einer anderen Schule zu erfolgen hatte, hier als Beispiel 60 km einfache Fahrstrecke. Dies ist gestrichen worden, sodass man wohl schulintern tauschen kann.