Nein. Auftragsbeschaffung und strategische Firmenentwicklung ist nicht das, womit sich ein Lehrling in der Ausbildung beschäftigen müsste. Berufsanfänger sollten sich damit beschäftigen, ihren Beruf erst einmal sorgfältig zu beherrschen.
schon wieder bald nicht mehr im schuldienst
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Nein. Auftragsbeschaffung und strategische Firmenentwicklung ist nicht das, womit sich ein Lehrling in der Ausbildung beschäftigen müsste. Berufsanfänger sollten sich damit beschäftigen, ihren Beruf erst einmal sorgfältig zu beherrschen.
Dem möchte ich widersprechen... Ich fand die Thematisierung der Schulgröße an meiner Ref-Schule schon sehr interessant. Eine ähnlich offene Einstellung der SL erkenne ich an meiner jetzigen Schule nicht wieder. Da habe ich von meiner ehemaligen SL schon einiges mitgenommen.
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Wie können wir es schaffen, dass alle Schulen wachsen?
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Rammeln wie die Karnickel. Das war einfach.
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Wenn man in NRW die Probezeit nicht besteht, ist man doch praktisch als Lehrer für weitere Stellen gesperrt.
Man muss zumindest in NRW bei der Bewerbung und dann beim Vertragsabschluss immer Folgendes bestätigen:
Ich wurde weder aus einem Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft zum Land NRW noch zu einem
anderen Bundesland oder im Ersatzschuldienst (befristet oder unbefristet) wegen einer
Nichteignung/Nichtbewährung entlassen oder gekündigt.
Bei mir wurde weder in einem Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft zum Land NRW noch zu einem
anderen Bundesland oder im Ersatzschuldienst (befristet oder unbefristet) eine
Nichteignung/Nichtbewährung festgestellt.
Ist es in anderen Bundesländern anders? -
Ist es in anderen Bundesländern anders?
In Nds ist das auch so, besteht man die Probezeit oder das Ref endgültig nicht, sind auch Vertretungsverträge nicht mehr möglich, die man zuvor machen konnte.
Bleibt noch die Anstellung an einer Privatschule.
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Und selbst die sind da dann schon ganz vorsichtig.
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Und selbst die sind da dann schon ganz vorsichtig.
kann ich nur bestätigen
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