Die Schule benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Erziehungs-, Bildungs- und Fürsorgeauftrags von Schülern, Eltern und Lehrern personenbezogene Daten. Diese können an der Schule z.B. mittels eines Schulverwaltungs-, Stundenplan-, Vertretungsplan- und Zeugnisprogramms, mittels einer E-Learningplattform oder Profil AC zur Kompetenzanalyse verarbeitet werden.
Das Kultusministerium hat in der Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen unter II. Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie von deren Erziehungsberechtigtendie für die Aufgabenerfüllung der jeweiligen Schulart erforderlichen und damit notwendigen Daten aufgeführt.
Ausdrücklich weist das Kultusministerium darauf hin, dass eine Übermittlung (Weitergabe von Schülerdaten mündlich, per Mail, Fax oder schriftlich) an Privatpersonen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs grundsätzlich eine Einwilligung bedingt. Einer solchen bedarf es nur dann nicht, wenn die Übermittlung für die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder einer anderen schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person oder zur Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich ist.
Webuntis ist auf jeden Fall DSGVo-Konform
Sobald Daten weitergegeben werden, benötigt man eine Einverständniserklärung. Das heißt: Webuntis (das Klassenbuchmodul meine ich) ist auf jeden Fall NICHT DSGVO-konform, wenn man sich das nicht extra von den Eltern (und den volljährigen Schülern) schriftlich genehmigen lässt.
Eine gute Lösung aus Datenschutzsicht wäre es, wenn man das el. Klassenbuch als Web-App auf dem Schulserver installiert. Das hätte natürlich wieder andere Nachteile (man muss erst mal einen Schulserver haben, der muss gut gewartet und sicher sein, usw. usf.). Dennoch darf man bitte nicht so tun, als sei das alles so einfach.