Befreiung für Lernentwicklungsgespräch?

  • Die Termine sind sicher noch nicht vergeben. Ich würde der Lehrerin im Nachhinein zurückmelden, dass du gerne einen Samstagstermin nehmen würdest.


    Bei der Terminvergabe ist es so, dass man diejenigen, die alles angekreuzt haben in die entstehenden Lücken setzt. Allerdings hätte man es auch anders verteilen können, wenn weniger Auswahl gewesen wäre.
    Zu wenig Auswahl ist auch ungeschickt, deswegen bitte ich die Eltern mindestens 3 mögliche stündliche Zeiträume anzukreuzen. Ich biete allerdings auch mehr Termine an wie nötig sind und fasse dann die Termine zusammen. Zu spät abends mache ich erfahrungsgesmäß nichts mehr, weil da die Kinder zu müde sind. Ich hatte schon gähnende, unkonzentrierte Kinder in den Gesprächen als ich noch späte Termine anbot.
    Wenn beide Eltern kommen wollen, wählen sie durchweg einen Samstagstermin.

  • Ich habe auch Termine angegeben, an dem nur einer von uns Eltern unterrichtsfrei hat, der andre aber sicher von der Schulleitung befreit wird (so schätze ich meine Schulleitung ein). Wenn ich NICHT unterrichtsfrei bekomme für das LEG und mein Mann eh Zeit hat, dann ist das so, kein Beinbruch. Wenn ich doch fei bekomme von der Schulleitung, entfällt kein Unterricht, das gibt es bei uns nicht, ich werde vertreten, bin auch oft doppelt besetzt. Ich würde, wie von einem User weiter oben auch vorgeschlagen, einen Ausgleich vorschlagen und im Vorfeld auch erst die betreffenden Kollegen fragen, das finde ich immer netter.
    Aber das Rechtliche konnte mir jetzt noch keiner sagen.
    Moralisch hat ja jetzt jeder seinen Senf dazugegeben.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Rechtlich willst du Sonderurlaub, da müsstest du in deine Vorschriften gucken. In Hamburg hat man dazu kein Recht. Selbst wenn das eigene Kind eingeschult wird, ist es Goodwill der Schulleitung.

  • Ich weiß, dass man in Bayern drei Tage Anrecht auf Unterrichtsbefreiung für "Sonstiges" hat (SL entscheidet meines Wissens, ob genehmigt wird).
    Aber vom LEG hab ich eben nirgends was gefunden, ich dachte, da gibt es einen Extra-Passus irgendwo...
    ...somewhere, over the rainbow, way up high...

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wäre ich deine SL, würde ich als erstes fragen, ob es keine Termine außerhalb deiner Unterrichtszeiten gibt. Da diese angeboten werden, würde ich dich nicht befreien. Warum auch?
    Ich selbst hätte auch meinen Kollegen gegenüber ein schlechtes Gewissen, wenn die mich vertreten müssten, obwohl es einen Alternativtermin gibt bzw. das ganze LEG auch problemlos mit nur einem Elternteil abgewickelt werden könnte.

  • Ich biete ja einen Stundentausch mit Kollegen an, da muss mir keiner böse sein und wer nicht tauschen will, muss auch nicht.

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    Aldous Huxley

  • Das habe ich doch oben schon begründet. Ich wollte die Samstagstermine auch Eltern möglich machen, die NICHT freibekommen können, ich wollte nett sein. Ich stelle mir vor, dass es Berufe gibt, in denen man nicht einfach Urlaub nehmen kann. Diesen Eltern möchte ich entgegen kommen. Falls nun also in der Klasse meines Kindes 10 solcher Eltern sind und es aber nur 6 Samstagstermine gibt, dann hat die Lehrkraft ein Problem. Und diesem wollte ich entgegenwirken.
    Im Übrigen ist es an unsrer Schule (und an der letzten, an der ich war) nicht unüblich, mit Kollegen Stunden zu tauschen. Es wäre also keiner verwundert, wenn ich ihn fragen würde. Es wäre auch keiner böse. Ich zwinge niemanden und langsam frage ich mich, wieso hier viele mein Verhalten so hinterfragen. Ich tue niemandem etwas.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Eventuell bist du ja selbst der von dir angesprochene „Fall“ von Beruf, in dem man sich nicht einfach so frei nehmen kann. Die rechtliche Seite scheint ja zumindest unklar.
    In NRW gibt es für so etwas meiner Kenntnis nach kein Recht auf Freistellung. Mit ein bisschen gutem Willen und Kollegialität geht aber vieles.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Marie: Ja, das wollte ich eben wissen. Ob ich mich eben darauf einstellen muss, nicht dabei zu sein oder eben doch. Wie mir scheint, weiß das keiner so recht.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Nachdem rechtlich nicht einmal die Einschulung des eigenen Kindes einen hinreichender Grund für einen Anspruch auf Freistellung darstellt, gilt dies wohl für Elterngespräche, die noch dazu auch zu anderen Zeiten geführt werden könnten, analog.

    Ich stelle mir vor, dass es Berufe gibt, in denen man nicht einfach Urlaub nehmen kann.

    Ja, die gibt es. Wir haben einen von diesen Berufen. Es führt m.E. kein Weg an einem ergebnisoffenem Gespräch mit der Schulleitung vorbei, wenn du das wirklich über Stundentausch o.ä. machen möchtest. Manchmal findet man hierfür Möglichkeiten im Plan. Einen Anspruch darauf hast du aber m.M.n. nicht.

  • ^ ^ Schade sowas. Als ob es den Kindern an etwas fehlen würde, wenn sie im Vorfeld von der Lehrerin ein paar Arbeitsaufträge bekämen und in diesen Stunden durch eine Vertretungskraft betreut werden. In anderen Berufen klappt das mit dem Freinehmen bei persönlichen Anlässen ja auch und die Kinder müssten im zuvor beschriebenen Szenario ja nicht einmal auf Unterricht verzichten...

  • Also, bei mir an der Schule werden Kollegen frei gestellt, deren Kinder im Kiga eine Nikolausfeier haben oder bei denen gerade zu wenig Personal für einen Kigaausflug da ist. Insofern werde ich wohl frei bekommen. Ob ich das gut finde, dass die andren Kollegen da OHNE Stundenausgleich frei bekommen, ist eine andre Sache. Aber das alles hat ja nix mit meiner Frage zu tun.
    Mich hat einzig und allein die rechtliche Seite interessiert, aber ich denke, ich frage mal besser direkt beim Kumi nach, da es hier auch keiner zu wissen scheint.

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    Aldous Huxley

  • ^ ^ Schade sowas. Als ob es den Kindern an etwas fehlen würde, wenn sie im Vorfeld von der Lehrerin ein paar Arbeitsaufträge bekämen und in diesen Stunden durch eine Vertretungskraft betreut werden. In anderen Berufen klappt das mit dem Freinehmen bei persönlichen Anlässen ja auch und die Kinder müssten im zuvor beschriebenen Szenario ja nicht einmal auf Unterricht verzichten...

    Sorry, aber das ist Käse, den du schreibst. Natürlich macht es einen Unterschied, ob meine SuS beispielsweise im Fremdsprachenunterricht nur Aufgaben schriftlich bearbeiten und dabei von jemandem beaufsichtigt werden, der/die kein Wort Französisch spricht, ihnen bei Rückfragen nicht helfen kann, Aussprachefehler bei mündlich zu absolvierenden Übungen korrigieren könnte etc. oder ob ich als Französischlehrerin in derselben Zeit richtigen Unterricht mit den SuS mache. Den Kindern fehlt an der Stelle guter Unterricht anstelle reiner Betreuung, auf den sie einen Anspruch haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber an der Förderschule ist das nicht so, also da sind ja (fast) alle Förderschullehrer und wir haben das gleiche studiert (oder zumindest eine Behindertenfachrichtung) und iwr "können" somit das Gleiche.
    Es macht für die Kinder schon einen Unterschied, ob die Klassenlehrkraft drin ist oder jemand andres. Aber erstens wird bei uns immer versucht, jemand reinzutun als Vertretung, der eh die Klasse schon hat und somit kennt und außerdem haben andre Lehrer dann einen andren Zugang zu meinen Schülern als ich. Also eine Kollegin, mit der kann meine Schülerin A. sehr gut, mit mir zB kann A. gar nicht, die wäre froh, wenn ich nicht da wäre ;)

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    Aldous Huxley

  • Außerdem sprechen wir auch von einem Tag und nicht von mehreren Wochen... Da kann man ja auch den Französischschülern durchaus auch mal einen schriftlichen Arbeitsauftrag geben "und wir schauen uns nächste Stunde dann eure Texte noch einmal gemeinsam an". Im Grund- und Förderschulbereich ist das etwas einfacher: Einmal, weil die meisten Lehrer eh breit eingesetzt werden, einmal weil man zur Not immer Deutsch oder Mathematik vorziehen kann. Klar, in einer Förderschulklasse hat der Klassenlehrer eine besondere Rolle, aber auch da muss man sich immer wieder bewusstmachen: Niemand ist unersetzlich.

  • Wenn wir jetzt über einen ersten Schultag des eigenen Kindes oder die Beerdigung eines Verwandten oder Freundes reden würden, wäre ich da ganz bei dir. Das sind einmalig auftretende Ereignisse, die einem wichtig sind. Wenn man daran nicht teilnimmt, kann es unter Umständen jahrelang an einem nagen.


    Hier sprechen wir über ein LEG, für das es viele Termine gibt, einige davon unter der Woche außerhalb von Laleonas Unterrichtszeit, andere sogar samstags!!!
    Warum man da dieses Faß aufmachen muss von wegen Dienstbefreiung und Stundentausch, ist unklar.

  • Wenn wir jetzt über einen ersten Schultag des eigenen Kindes oder die Beerdigung eines Verwandten oder Freundes reden würden, wäre ich da ganz bei dir. Das sind einmalig auftretende Ereignisse, die einem wichtig sind. Wenn man daran nicht teilnimmt, kann es unter Umständen jahrelang an einem nagen.

    *unterschreib*


    Wegen eines LEGs als Vertretung eingesetzt zu werden, würde mich ziemlich anöden.
    Aber gut, ist ja nur meine Meinung.

  • Auch in der Grundschule geht das nicht so locker flockig. Wenn es etwas Wichtiges ist, ja klar. Aber das hier ist nicht so wichtig und würde eben auch außerhalb der Unterrichtszeit gehen.


    Bei uns kriegt man aber auch nur zu sehr wichtigen Anlässen frei. Beerdigung, Hochzeit oder Einschulung, wobei letztere auch schonmal verwehrt wurde, weil die Lehrerin selbst eine 1. Klasse bekam.

  • 1. Ich würde niemandem zumuten, mich 2 Stunden vertreten zu müssen ohne Ausgleich bzw ohne eigenen Vorteil. ZB habe ich eine Kollegin, die hat an einem Schultag nur olle 2 Stunden, die würde sich sogar freuen, wenn ich diese Stunden für sie übernehme, damit sie einen ganzen Tag frei hat und sie hängt meine 2 Stunden einfach irgendwo dran (es geht bei meinen Terminwünschen um Randstunden).
    2. Wo mache ich bitte ein Fass auf? Ich habe eine rechtliche Frage gestellt.
    3. Bei uns an der Schule bekommt man für jeden Käse unterrichtsfrei, wie bereits oben geschrieben. Das meiste davon ist NICHT so vorgesehen (Hochzeit der Schwester, Ausflug vom Kiga, Einschulung des Kindes). Ich habe in diesem Schuljahr meinen Bruder verloren und deswegen viel nachgeforscht, wann man frei bekommt. Wegen Tod des Bruders schonmal nicht. Aber man hat das Anrecht auch 3 Tage "Sonderurlaub" (hab den richtigen Namen vergessen) in "begründeten Fällen". Netterweise war die Einäscherung und die Urnenbeisetzung meines Bruders jeweils an meinen freien Tagen, sonst hätte ich da schon bitten müssen.
    4. Ich nehme jeden Termin, die uns die Lehrerin zur Verfügung stellt, an. Auch, wenn der unter der Woche ist und ich nicht frei bekomme. Ich lamentiere nicht darüber, ich beklage mich nicht. Ich werde im Nachhinein der Lehrerin nicht sagen, dass ein Samstagstermin besser gewesen wäre, ich NEHME den Termin einfach an.
    5. Von locker-flockig schreibt hier auch keiner.


    Ich wollte lediglich die rechtliche Frage geklärt wissen.


    Nochmal kurz: Niemand muss für mich Mehrarbeit machen. Ich nehme jeden Terminvorschlag der Lehrerin an.


    Gruenfink, warum so beleidigt? Ich hatte mehrfach geschrieben, dass ich die eventuell betreffenden Kollegen VORAB fragen würde, ob sie Stunden mit mir tauschen wollen. Ich habe 40 Kollegen, da wird sich einer finden. Und wenn nicht - dann nicht, auch das hatte ich mehrfach geschrieben.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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