Hallo liebes Forum,
ich bräuchte euren Rat bzw. das berühmte Schwarmwissen. Zu meiner Situation:
- verbeamteter Lehrer mit abgeschlossener Probezeit (Gym/Ge in NRW)
- meine Partnerin lebt in BW und wir erwarten ein Kind im Frühjahr
- der Plan ist, dass ich bis zu den Sommerferien Elternzeit in gehe, gleichzeitig zum 01.08. ein Antrag auf Versetzung im Bundesländertauschverfahren stelle (bisher sind schon drei Anträge abgelehnt worden / wir hoffen allerdings, dass die dann ja stattfindende Familienzusammenführung ein gewichtiges Argument für eine Versetzung darstellt).
Nun habe ich Folgendes in einer Handreichung der GEW NRW gelesen (https://www.gew-nrw.de/elternzeit-elterngeld.html
"Achtung: Während einer laufenden Elternzeit wird grundsätzlich nicht versetzt! Es ist aber im Einzelfall möglich, sich an den gewünschten Ort abordnen zu lassen, um dort Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten."
Wenn ich nun meine Elternzeit bis zum 31.07. beantragen, kann ich doch trotzdem an dem Tauschverfahren teilnehmen oder? Die Elternzeit würde dann zum Zeitpunkt der angestrebten Versetzung nicht mehr laufen. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ansonsten gibt es folgende berühmte Regelung: "Nach Beendigung einer Elternzeit von einem Jahr und mehr (einschließlich Mutterschutzfrist) hat man das Recht, wohnortnah eingesetzt zu werden. Beurlaubte Lehrkräfte nehmen an dem Versetzungsverfahren teil, das vor der Rückkehr abgeschlossen ist."
Meine Frage wäre, ob diese Regelung auch länderübergreifend gilt. Denn dann wäre es für mich natürlich auch eine Option, 12 Monate in Elternzeit (plus) zu gehen, für den Fall dass ich nicht zum 01.08. versetzt werde.
Vielen Dank für eure Hilfe.