Miss Miller
Guck mal in deine Konversationen. Hab dir in Bezug auf Unterrichtsplanung geschrieben. Vielleicht kann man sich ja Schulübergreifend austauschen?
Sehr gerne! Hab nichts in meinen Konversationen gefunden, hab dich aber angeschrieben.
Miss Miller
Guck mal in deine Konversationen. Hab dir in Bezug auf Unterrichtsplanung geschrieben. Vielleicht kann man sich ja Schulübergreifend austauschen?
Sehr gerne! Hab nichts in meinen Konversationen gefunden, hab dich aber angeschrieben.
Ich persönlich würde zweigleisig fahren.
1.) Widerspruch einlegen (von Schwerbehindertenvertretung oder VdK beraten lassen).
2.) Gleichzeitig beim Landesarbeitsamt die Gleichstellung beantragen
3.) Auch bei Ablehnung des Widerspruchs zusammen mit den Beratungsstellen ggf..
Schlachtplan für einen Verschlimmerungsantrag entwerfen.
Der aktuelle Stand meines Verfahrens:
Ich war bei meiner Psychiaterin und die meinte, ich solle kämpfen. Sie war verwundert, dass sie nicht aufgefordert worden war, ein Gutachten zu schreiben, obwohl ich sie angegeben hatte. Ich habe dann Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde sie aufgefordert, ein Gutachten zu schreiben. Resultat: GdB von 40. Sie meinte, dass das zu wenig sei und auch meine Therapeutin hat mich darin bestärkt, weiterzukämpfen. Ich habe mir darauf einen Anwalt genommen. Nach ewigem Hin und Her und zwei wirklich "krassen" Gutachten des Arztes vom Sozialgericht (er unterstellt mir zu lügen und tut meine Beschwerden ab, zweifelt Diagnosen meiner Ärzte an und weicht infolgedessen von einem GdB von 40 nicht ab) werde ich nun zu zwei externen Gutachtern (Ärzten) geschickt, die ein Gutachten erstellen sollen. Das ist das erste Mal, dass ich mit einem Arzt spreche bzw. von ihm begutachtet werde.
Ich muss sagen, dass ich mit meinen Nerven am Ende bin, diese beiden Gutachten des Arztes vom Sozialgericht haben mich völlig fertig gemacht. Da stehen Dinge drin, die mich traurig und wütend gemacht haben, zum Beispiel, dass ich ja so gute Ressourcen habe, dass ich alle meine Arzttermine schaffe. Es wird mir nicht geglaubt, dass ich zwei Burnouts hatte sowie einmal für 6 Wochen in einer Psychiatrie war. Der Gutachter regt an, die Fehlzeiten beim Dienstherrn zu erfragen. Das ist ja abartig, sogar meine Therapeutin hatte das in ihrem Gutachten stehen, er scheint also noch nicht mal ihr zu glauben. Für mich bedeutet das alles unendlich viel Nerven und Aufwand, ich hätte nie gedacht, dass das so heftig wird. Meine Therapeutin ist auch völlig erstaunt, sie hat andere Erfahrungen.
Nun war ich bei dem 1. externen Gutachter - mit extremer Angst vor dem Termin. War aber gut, der beruhigte mich sofort und meinte, dass er einen GdB von 60 begründet sieht und das auch so in seinem Gutachten schreiben wird. Er hat diese schrecklichen beiden Gutachten auseinandergenommen und genau die Stellen angesprochen, in denen ich und meine Ärztin des Lügens bezichtigt werden, er ist konsterniert und wird das auch so in seinem Gutachten schreiben. Das hat mir wieder etwas Mut gemacht. Zudem möchte er mich zu einer ausführlichen ADHS-Diagnostik schicken, also ein drittes Gutachten anordnen.
Der Termin beim zweiten Gutachter (Hauptgutachter) ist im Mai.
Wie geht es nun weiter? Werden die mich zu dem dritten Gutachter schicken oder können die das auch abweisen?
Wie gehen die mit den beiden neuen Gutachten um? Hat jemand Erfahrungen damit? Wenn der zweite Gutachter auch 50 oder 60 sagt, was passiert dann? Inwiefern werden die neuen Gutachten berücksichtigt? Falls nicht und es bei 40 bleibt, und ich Widerspruch einlege - Geht das direkt vor Gericht? Ich finde dieses ganze Verfahren total grauenhaft - da hat jemand die Macht, über mich zu urteilen, obwohl er mich nicht kennt. Und dieser jemand darf Diagnosen meiner Ärzte anzweifeln und mir in seinen Gutachten Lügen und Anstellerei unterstellen? Ich bin ziemlich erschrocken über das Ganze.
Es wird mir nicht geglaubt, dass ich zwei Burnouts hatte sowie einmal für 6 Wochen in einer Psychiatrie war.
Wie kann dir denn nicht geglaubt werden, dass du in einer psychatrischen Einrichtung warst? Das kannst du doch belegen, oder?
Das hört sich alles sehr traurig an, liebe Miss Miller! Ich wünsche dir ganz viel Kraft für die kommende Zeit. Bleib' stark!!!
Der Kampf ist (hoffentlich) ausgefochten, auch wenn ich hier nur einen Zwischenstand schreiben kann.
Ich habe ja einen Anwalt und geklagt, und musste zu drei Ärzten. Nun liegen alle Gutachten vor und der Hauptgutachter kommt auf einen GdB von 70. 🥹
Nun heißt es abwarten, ob das Sozialgericht einen Vergleich findet (also 60 oder 50), die 70 anerkennt oder ich persönlich hin muss, damit dann entschieden wird. Theoretisch ist auch möglich, dass das Gericht bei den 40 bleibt, aber das ist höchst unwahrscheinlich.
Ich werde berichten, bin aber jetzt schon sehr erleichtert…
Einen Vergleich gibt es ja nur, wenn Du zustimmst. Ansonsten gibt es ein Urteil. Um Dir etwas die Angst zu nehmen. Ich war selber ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht und die Einschaltung weiterer Gutachter ist eigentlich ein gutes Zeichen. D.h. man traut den vorliegenden Gutachten nicht so ganz. Ob da jetzt ein GdB von 50 oder 70 rauskommt ist nicht kriegsentscheidend. Wichtig ist, dass auf jeden Fall ein GdB von 50 gewährt wird. Damit hast Du vollumfänglich den Status schwerbehindert und damit eben auch Zugang zu allen Nachteilsausgleichen. Zur Einforderung dieser Nachteilsausgleiche setze Dich bitte unbedingt mit Deiner Schwerbehdertenvertretung in Verbindung.
Habe mir das nochmals komplett durchgelesen. Was für ein schrecklicher Wahnsinn! Drei Jahre um als schwerbehindert anerkannt zu werden. Das Ganze zusätzlich zu Erkrankung. Das ist wieder ein erschreckendes Beispiel für Steine, die einem unnötigerweise in den Weg gelegt werden. Besteht das Versetzungsproblem immer noch?
Hallo,
Ja, 3 Jahre sind lang, und ich war zwischendurch wirklich fertig mit den Nerven. Es ist ja auch typisch für ADHS, dass man sich ständig mit Dingen beschäftigt und nicht abschalten kann. Meine Depressionen wurden auch getriggert, weil dieser Arzt mir ja unterstellt hat, dass ich die Unwahrheit sage. Ich war so froh, als es hieß, dass ich endlich zu Ärzten gehen soll, die mich testen/ untersuchen etc.
Wie wird man denn ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht?
Hattest du da auch viel mit GdB-Anerkennungen zu tun?
Ich hoffe so sehr, dass ich da nicht hinmuss, ich bin wirklich nervlich am Ende mit dem Thema und hoffe, dass man mir und den Ärzten einfach glaubt.
Das Versetzungsproblem hat sich entschärft - ich habe mir einen Status an meiner Schule erarbeitet und ich komme mit Veränderungen nicht klar - beides Gründe, die für einen Verbleib an der Schule sprechen.
Schwerbehindertenvertretung - meinst du die entsprechende Lehrerin an meiner Schule oder den, der bei der Behörde sitzt? Zu beiden habe ich Kontakt. Wer kann mir besser helfen?
Ja, 3 Jahre sind lang, und ich war zwischendurch wirklich fertig mit den Nerven. Es ist ja auch typisch für ADHS, dass man sich ständig mit Dingen beschäftigt und nicht abschalten kann.
Ja, Hyperfokus. Und das sieht keiner. "Schalten Sie mal ab. Denken Sie an was Schönes! Innere Bilder! Zürcher Ressourcenmodell! Entspannungsübungen! Progressive Muskelentspannung! Ein Buch lesen! Aufs Konzert gehen! In die Natur gehen! Dehnübungen!" Und bei jedem einzelnen dieser Vorschläge denkt man die ganze Zeit rotierend an das blöde K**kproblem!
So, das Verfahren ist so gut wie abgeschlossen. Die Gutachten der Ärzte gingen wieder zu einem Gutachter des Versorgungsamtes, der hat wieder alles verdreht und Blödsinn geschrieben, kommt aber immerhin zu einem GdB von 50. Und ich habe keine Kraft mehr, daher werde ich das anerkennen, es ist eine Schwerbehinderung, und die sollte es auch werden.
Leider hat sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, ich nehme mittlerweile 2 Antidepressiva, falle aber trotzdem immer wieder in sehr tiefe Löcher.
Ich bin mir im Moment unsicher, wie es für mich beruflich weitergeht. Ich bin krankgeschrieben, gehe aber zur Arbeit, weil sie mich irgendwie ja auch erfüllt, auch wenn ich dauerhaft gestresst bin. Nach den Gutachten verstehe ich nun endlich, warum ich nicht so belastbar bin. Ich habe vor ein paar Wochen die mittlerweile 4. Verhaltenstherapie begonnen und denke, dass mir die Ergebnisse helfen werden, noch gezielter mit der Therapeutin zu arbeiten. Frustrierend ist aber, dass die Depression immer wieder kommt, es hilft echt nichts Ich werde eine Kur beantragen, und da meine Kids beide ebenfalls ADHS haben, wird das kostenmäßig zumindest kein Problem werden.
Es gäbe die Möglichkeit der Alimentation, das bedeutet, dass ich zu einem Amtsarzt gehen und der einschätzen muss, ob ich dienstfähig bin oder nicht. Falls nicht, wäre ich raus aus der Schule und würde 33% eines vollen Gehaltes bekommen. Das ist nicht von Dauer, es muss immer neu entschieden werden, wie es weitergeht. Aber die Gefahr ist, dass der Amtsarzt nein sagt, oder das Gegenteil, dass er mich für Jahre oder gar nicht mehr zurück in den Beruf lässt, und das möchte ich auch nicht.
Am liebsten würde ich nur 8 Stunden machen, aber da müssen wir echt rechnen, vor allem in Zeiten, in denen alles teurer wird.
Ich hatte schon ein Gespräch mit der SL, und habe meine Wünsche vorgetragen, dass ich mal mit der Klassenleitung aussetze, und dass ich nicht immer zu kurzfristig angesetzten Konferenzen kommen kann wegen fester Arzttermine. Ich bin gespannt, was davon umgesetzt wird.
Da es mir nicht gut geht und in dem letzten Gutachten wieder viel Blödsinn steht, werde ich im nächsten Jahr einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen - einerseits geht es mir nicht gut, andererseits habe ich Angst, dass ich ganz schnell wieder bei 40 bin und dann wäre die Schwerbehinderung weg. Eine Überprüfung meines GdB steht nämlich in 3 Jahren an.
Puuuuh, was für ein Kampf, das hat mich echt gefordert. Ich hoffe, dass sich für mich nun ein paar Dinge verbessern werden.
Eine weitere Alternative wäre die Feststellung einer Teildienstfähigkeit.
Hallo Miss Miller, die Überprüfung des GdB ist zu Beginn üblich. Mir wurde damals gesagt (erste Überprüfung war bei mir nach 5 Jahren), dass es 1-2 solcher Prüfrunden geben kann und dann der GdB üblicherweise unbefristet vergeben wird. Tatsächlich war das dann bei mir schon nach der ersten Überprüfung der Fall. Bei einer endogenen Depression mit zahlreichen Episoden plus dem ADHS würde ich annehmen, dass die Verlängerung in deinem Fall am Ende eine Formsache sein wird. Versuch dich also vielleicht jetzt nicht direkt in den nächsten Kampf zwecks Erhöhung zu stürzen, sondern erst einmal an deiner Stabilisierung zu arbeiten.
Ebenso wie Chemicus möchte ich dir zunächst einmal den Schritt der Teildienstfähigkeit ans Herz legen. Den Weg werde ich für mich letztendlich auch gehen, um die finanziellen Verluste durch die gesundheitlich bedingte Teilzeit (bin aktuell bei rund 55%) zu reduzieren. Klassenleitung musst du nicht machen, wenn du als Schwerbehinderte deutlich gesagt hast, dass das zu viel wäre (so zumindest Stand in BW). Das muss also respektiert werden. Ich habe auch keine eigene Klasse, weil mir das gesundheitlich bedingt nicht möglich wäre. Informiert dich mal bei deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung, welche Rechte dir sonst noch zustehen, um zu prüfen, was du ggf. weiterhin an Entlastung benötigen würdest. Ich müsste beispielsweise keine Aufsichten machen, mache aber immer eine, weil das geht, habe aber keine eigene Klasse, einen festen freien Tag in jedem Schuljahr für Arzttermin, maximal 6 Unterrichtsstunden an einem Tag und zusätzliche Vertretungsstunden als Schwerbehinderte nur nach vorheriger Nachfrage, ob mir das möglich ist (das ist immer mal eine Stunde in den Prüfungsphasen, mache ich immer, aber vor regelmäßiger Mehrarbeit bin ich dadurch geschützt, was wichtig ist), etc.
Eine Reha klingt ebenfalls sehr gut, um dich eben stabilisieren zu können.
Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft.
Danke
Ich habe mich mal über die Teildienstfähigkeit erkundigt, bin aber nicht schlau daraus geworden. Kann mir jemand Konkretes schreiben?
Teildienstfähigkeit NRW
Der Amtsarzt muss hierzu feststellen, dass Du nur einen bestimmten Prozentsatz der Pflichtstunden leisten kannst. Es müssen jedoch noch mindestens 50% leistbar sein
Deine Besoldung setzt sich dann wie folgt zusammen:
1) Die Besoldung, die Dir für eine entsprechende Teilzeittätigkeit zustehen würde
2) Eine Zulage, die die hälftige Differenz zur vollen Stelle beträgt.
Damit steht man sich wesentlich günstiger, als wenn man einfach auf Teilzeit geht🤷
Ah … das Problem ist, dass ich halbe Stelle nicht schaffe 😳
Dazu kämen ggf. noch Entlastungstunden falls Du einen GdB hast
Ist das nicht der Fall wird's eng, denn für Beamte liegt die Untergrenze nun Mal bei 50%, danach würdest du wahrscheinlich ganz für dienstuntauglich erklärt und zur Ruhe gesetzt.
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