Hauswirtschaft in der Realschule

  • Hallo zusammen,


    Weiß jemand ob es verpflichtende Bestimmungen gibt, wie viele Schüler/innen gleichzeitig in der Schulküche kochen dürfen? (Wir sind in NRW)


    Unsere Küche hat sechs Kochzeilen und momentan kochen dort pro Zeile vier Schüler/innen.


    Um die schulinternen Lehrpläne zu aktualisieren sind wir gerade auf der Suche, ob es rechtliche Vorgaben dafür gibt? In den Kernlehrplänen gibt es keine Angaben.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Soetwas findet man auch nicht in den Kernlehrplänen. Dort geht es nicht um Sicherheit, sondern um Inhalte; Methoden, ...


    Eine solche Regelung müsste man eher in der RISU suchen. Habe ich dort auf Anbieb nicht drin gesehen.
    Notfalls beim GUV (Gemeinde Unfallverband) anfragen.


    Meine persönliche Meinung: Wie ist das in D, M oder E? Müssen sich dort die Schüler immer mit vier Personen ein Heft teilen? Ok. In HW kann dort eine andere Person den Tisch decken, Abwiegen, schneiden, .... Ich habe kein HW, aber ich würde aus dem Bauch heraus schon 3 als (fast) zu viel empfinden. (Nur so als Arguemnt für den Chef)



    Ihr müsst aber auch bedenken was die anderen Schüler dann machen sollen. Es gibt nur 3 Möglichkeiten:
    a) Ihr habe den Unterricht im Kurssystem. Dann könte man ein Limit, zumindest aus Sicht des Stundenplaners, leicht umsetzen.
    b) Ihr habt es im Klassenverband. Dann wird es schwierig. Was sollen die anderen Schüler in der Zeit machen?
    Lösungen
    b1) Der Unterricht findet Nachmittags statt. Die anderen Schüler gehen nach Hause.
    b2) Ihr habt den Unterricht vormittags (in 5&6 finde ich am sinnvollsten), dann braucht ihr noch ein Fach, welches die anderen Schüler "auffängt". Am bestens eins, welches ebenfalls Sicherheitsprobleme und/oder Probleme mit zu geringer Anzahl an Arbeitsplätzen hat. Also z.B. Technik, Informatik, Textil (wenn die Nähen machen und ihr nicht so viele Nähmaschinen habt), ...
    b3) Es wird ein anderer HW Lehrer parallel gesetzt, der den anderen Teil der Klasse in Theorie unterrichtet.


    Lösung a, b2 und b3 haben den Nachteil, dass sie direkt Lehrerstunden "fressen". Evtl. muss dann das AG Angebot an eurer Schule gekürzt werden, oder ... gekürzt werden.
    Lösung b1 hat diesen Nachteil zumindest nicht direkt (nur indirekt, da der einzelne Schüler weniger Unterricht hat)

  • Wenn an der Schule keine Lösung zu finden ist und sich die SL nicht traut, eine Entscheidung zu treffen, dann sollte man bei der oberen Schulaufsicht anfragen. Aber das ist über den Dienstweg Aufgabe der SL.

  • Der Schulleiter wird dafür aber nicht mehr Stunden von der Schulaufsicht bekommen.
    Er kann sich im Grunde nur für eine der Lösungen a) bis e) entscheiden.
    a) bis b): siehe oben
    c) HW ist dann eben nur Theorie und nicht Praxis
    d) Er beantragt eine geeignete/größere Küche beim Schulträger
    e) Es findet kein HW statt (HW ist ja kein Fach, welches ein Schulleiter seinen Schülern anbieten muss)

  • Ich bin über einige der Antworten sehr verwundert.


    In der Anfrage von november0411 wird nach verpflichtenden Bestimmungen gefragt.


    In der Anfrage steht nicht, dass die Kombination 6 Kochzeilen, 4 SuS pro Kochzeile ein Problem darstellt.

  • Naja, wenn ich es aus der Perspektive lese, dann wundern mich die Anfrage von november0411.
    Oder schreibt ihr (Nitram) auch in euren schulinternen Lehrplan für Mathematik rein ob es verpflichtende Vorgaben für die Anzahl der Personen im Raum, die Raumtemperatur, das Raumvolumen, die Luftfeuchtigkeit, den ... gibt?

  • Der Raum sollte bei Errichtung abgenommen worden sein. Dabei wird festgelegt, wie viele Schüler dort unterrichtet werden dürfen.


    Ansonsten kannst du dich an die Unfallkasse NRW wenden. Der entscheidende Punkt ist dabei, bis zu welcher Schüleranzahl die Schüler versichert sind.


    Das Problem an diesen Anfragen ist, dass dir bei baulichen Problemen im Nachgang auch der Raum vom Schulträger gesperrt werden kann und dein Fach dann nicht mehr unterrichtet wird. :(

  • Wenn schon die Raumgröße es nicht hergibt, dann wäre das Problem schnell gelöst. Ich befürchte aber, dass der Raum selbst groß genug sein wird, da in HW Räumen oft große Bereiche ohne Küchenzeilen sind (nur Tische).
    Der Raum könnte also theoretisch auch groß genug für 2 Klassen sein, wenn dort aber nur 6 Kochzeilen sind, dann muss man den Unterricht auch irgendwie organisieren. Und ich vermute, dass die Frage so gemeint war. Ich lasse mich aber gerne aufklären.


    Meiner Meinung nach genau so absurt wir die Computeräume. Klar dürfen dort oft 32 und mehr Schüler rein, weil der Raum groß genug ist und alle einen Tisch uns Sitzplatz haben. Wenn dann dort aber nur 16 Rechner aufgebaut sind, dann ist das meiner Meinung nach einfach etwas "dumm". Die Hälfte der Klasse kann dann im Grunde nicht sinnvoll arbeiten. Daher haben wir an unserer Schule z.B. Informatik und HW "gekoppelt".

  • Ich weiß nicht, ob es alleine an der Raumgröße hängt. Es hat ja auch was mit Aufsichtspflicht zu tun.
    Bei uns in den Laboren ist die Schülerzahl, die maximal dort unter einer Aufsicht arbeiten darf, festgelegt.

  • Danke für eure Antworten.
    Für meine Kollegin und mich gibt es keinerlei Problem mit der Größe der Küche und der Anzahl der Schüler.
    Der BAD war Mitte des Jahres da und hat alle Räume auf Sicherheit geprüft, auch da gab es bezüglich der Küche keine Beanstandungen.


    Es geht nur darum, dass eine weitere Kollegin darauf besteht zukünftig nur mit einer halben Klasse in der Küche zu sein und das im vormittagsbereich. Anders wäre es nicht machbar.
    Das ist aber vom Personal und vom Stundenplan her überhaupt nicht stemmbar. Deswegen suchten wir jetzt nach den Bestimmungen.

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