S erhält Ordnungsmaßnahme - soll für Klassenarbeit zur Schule kommen

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage und zwar habe ich in meinem Freundeskreis einen Fall. Der Schüler ist 14 Jahre alt und hat aufgrund mehrerer Verstöße eine Ordnungsmaßnahme erhalten. Er soll nun 11 Tage zuhausebleiben und muss jeden Tag morgens zur Schule, um sich ABs abzuholen, um diese dann um 13:30, also nach Schulschluss, bei dem Direktor bearbeitet abzugeben.


    Nun kommt der Knackpunkt: Der Schüler ist in Mathe sehr schlecht und soll Mitte Dezember die Mathearbeit in der Schule mitschreiben, obwohl er ja zuhause ist und nicht den Stoff zusammen mit den anderen SuS lernt. Für 11 Tage "Permanentnachhilfe" hat die Familie kein Geld. Darf die Schule das so machen? Immerhin ist er sehr schwach in Mathe und würde mit Sicherheit eine "6" schreiben.


    LG Michi

  • Nunja, die Ordnungsmaßnahme ist "Ausschluss vom Unterricht" d. h. dann wohl, dass man nicht am Unterricht teilnimmt. Die negativen Konsequenzen sind also Teil der Maßnahme. Wenn der SL vor Verhängen der Maßnahme die Verhältnismäßigkeit richtig abgewogen hat, passt das so. Falls nicht, muss der Betroffene (bzw. die Eltern) Rechtsmittel einlegen.


    Von hier aus kann man aber die Verhältnismäßigkeit nicht beurteilen.

  • Ja, darf sie. 11 Tage Unterrichtsausschluss ist auf der Skala der Ordnungsmaßnahmen ja auch schon einigermaßen weit oben angesiedelt und muss entsprechend ja mindestens von der Schulleitung beschlossen worden sein, die in diesen Fragen hoffentlich weiß was sie tut.


    Edit: O. Meier war schneller

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Darf die Schule das machen? Ist das dein Ernst? Die Frage ist doch wohl eher: Durfte der Schüler das machen was er getan hat und die Schule hat das mit "nein" beantwortet. Jetzt muss er selbstverständlich mit den Konsequenzen für sein Verhalten leben.


    Als Hilfe für den Jungen: Daniel Jung, Sebastian Schmidt, Johann Beurich bei Youtube suchen, wenn er wirklich will, lernt er da sicher nicht weniger als in der Schule (wo er ja vermutlich weniger interessiert dabei gewesen ist...ich hab zumindest noch nie eine Ordnungsmaßnahme gegen jemanden beschließen müssen, der im Unterricht regelmäßig mitarbeitet). Bis zum Erbrechen Übungsaufgaben mit Lösungen findet er z.B. bei http://www.aufgabenfuchs.de


    P.S.: Rechtsmittel sind für den Fall zwar möglich, aber regelmäßig nutzlos, weil der Widerspruch gegen die Maßnahme "Ausschluss vom Unterricht" keine aufschiebende Wirkung hat. Da müsste direkt vor dem Verwaltungsgericht ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt werden und das mit allen entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

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  • Ehrlich gesagt, finde ich es sogar sehr nett von der Schule, dass der Schüler sowohl die ausgehändigten Arbeitsblätter zeitnah bearbeiten als auch die Mathe-Klassenarbeit zum angesetzten Termin mitschreiben darf! Wenn bei uns ein/e Schüler/in die Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht" erhält, bedeutet das i. d. R., dass er/sie für die Zeit des Ausschlusses nicht mal das Schulgelände betreten darf... Wenn jemand während dieser Zeit Klassenarbeiten verpasst, muss er/sie diese eben nachschreiben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja, das ist völlig korrekt und richtig so. Wenn der Stoff in Mathe so gar nicht beherrscht wird, kann man ihn selbstständig nachholen. Ansonsten ist man an der Schulform vielleicht auch einfach falsch. Man bekommt auch nicht für einmal husten elf Tage Unterrichtsauschluss.


    Bist du sicher, dass du nicht der Schüler oder sein Elternteil bist?

  • „...obwohl er ja zuhause ist und nicht den Stoff zusammen mit den anderen SuS lernt.“


    Und? Er bekommt doch den Stoff. Das Zusammenlernen mit den anderen SuS war ja wohl bisher auch nicht erfolgreich. Oder er hat die Zeit im gemeinsamen Unterricht nicht so genutzt, wie vorgesehen.


    Er hat jetzt die Chance, sich in Ruhe zu Hause gründlich vorzubereiten.


    Wo genau liegt das Problem?

  • Das ist ja gerade ein Teil der Ordnungsmaßnahme, dass man nun den Stoff sich selbst erarbeiten, aber Prüfungen mitschreiben muss. Ohne das ... wo wäre es denn sonst eine "Strafe", wenn man 11 Tage nicht in die Schule dürfte?

  • Und es hindert den Schüler ja niemanden daran, dass er zu Hause einen anderen Mitschüler (der Mathe kann) bittet, ihm diese "Nachhilfe" zu geben.
    Und warum sollte der Lehrer noch dafür bestraft werden ggf. für ihn extra eine Nachschreibearbeit zu konzipieren?
    Würde der Schüler es besser können, nachdem er wieder einige Tage die Schule besucht hat? Soll der Lehrer ihm dann vll. noch alles vorkauen und seine Freistunde dafür opfern oder die anderen Schüler, die sich regelkonform verhalten haben, vernachlässigen? (Nach dem Motto: Ich muss Mäxchen jetzt erst mal den verpassten Stoff erklären. Beschäftigt euch bitte so lange selbst?

  • Vielleicht begreift er ja mal, dass es ein Privileg ist, zur Schule gehen zu dürfen. ;)

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Aus Perspektive des betroffenen Schülers oder auch seiner Eltern mag sich das sicherlich als unzumutbare Härte anfühlen. 11 Tage Unterrichtsausschluss sprechen aber nicht nur eine sehr deutliche Sprache über den Schweregrad der diesen begründenden Vorfälle, sondern bedeuten auch, dass es mit Sicherheit im Vorfeld bereits ein ganzes Arsenal erzieherischer Maßnahmen gegeben hat, die nichts gefruchtet haben. Der Junge sollte diese Auszeit konsequent nutzen, selbst lernen, mit Mitschülern bzw. elterlicher Unterstützung verpassten Stoff nacharbeiten, die Aufgabenblätter die er in der Schule erhält konsequent bearbeiten und wenn es der Familie an den finanziellen Mitteln für Nachhilfe mangelt prüfen, ob - unabhängig von dem zeitweisen Schulausschluss- ein Anspruch auf Unterstützung nach dem "Starke Familien"-Gesetz besteht, der die Finanzierung einer Mathe-Nachhilfe ermöglichen könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Uh. Bei Unterrichtsausschluss muss (zumindest in NRW) schon eine Menge passiert sein. Der wird nicht beim ersten Verstoß verhängt und bei Weitem nicht bei jedem. Da wird die Akte derart dick sein, dass es mir als Eltern peinlich wäre, dagegen vorzugehen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Er könnte die Zeit auch für erste Psychotherapiesitzungen beim Kinder- und Jugendpsychologen nutzen, der mit ihm an seinen Problemen arbeiten kann. Denn die Ursachen dafür, sich nicht in eine Schulgemeinschaft integrieren zu können oder zu wollen, müssen erforscht und behoben werden.
    Kontra: lange Wartezeiten.

  • Es geht in der Schule als Gemeinschaftseinrichtung nicht nur um einen Schüler - vielleicht kann ja jetzt eine ganze Lerngruppe endlich mal 11 Tage lang ohne die Störungen dieses Schülers Mathe lernen....

  • Soweit ich weiß, werden bei uns alle schriftlichen Arbeiten (Proben, Schulaufgaben, ...), die in der Zeit des Ausschlusses vom Unterricht geschrieben werden, mit 6 bewertet. Deshalb finde ich es schon "nett", dass er die Arbeit mitschreiben "darf".

  • Soweit ich weiß, werden bei uns alle schriftlichen Arbeiten (Proben, Schulaufgaben, ...), die in der Zeit des Ausschlusses vom Unterricht geschrieben werden, mit 6 bewertet. Deshalb finde ich es schon "nett", dass er die Arbeit mitschreiben "darf".

    hmm... bei schrifltichen Arbeiten fände ich das zumindest "komisch". Kann mir nicht vorstellen, dass das vor Gericht durchkommt.


    Beispiel:
    3 Schüler machen gemeinsam den gleichen Mist. Alle 3 werden mit 5 Tage Schulausschluss bestraft.
    Schüler 1 ist in Klasse 9a. In der Woche schreiben sie zufällig keine Arbeit. -> Minimale negative Auswirkung.
    Schüler 2 ist in Klasse 9b. In der Woche werden in der Klasse zufällig zwei Klassenarbeiten geschrieben. -> beide 6 (Da nur 2 Klassenarbeiten geschrieben werden hat es zur folge, dass ein ganzen Quartal schriftlich ungenügend ist.)
    Schüler 3 ist in Klasse 10a. In der Woche werden die ZP10 Arbeiten geschrieben -> 50% der Endnote des Zegnisses sind somit 6.

  • der ausschluss über eine so extrem lange zeit ist ja so gut wie immer die letzte maßnahme vor dem verweis von der schule. insofern dürfte es eh schon egal sein, ob er da jetzt noch ne 6 bekommt oder nicht. solche kandidaten sind selten dann plötzlich doch in der lage, sich ausreichend anzupassen, um doch nicht zu fliegen. der schülerakt dürfte hier ja sicher nicht eben dünn sein.


    (viel wichtiger wäre es, wenn ich den kollegen selbst kennen würde, passgenaue hilfen einzuleiten oder die dazu berechtigten dazu zu bringen, diese in anspruch zu nehmen. jugendamt: hilfe zur erziehung, familienhilfe, schulbegleitung, kinder- und jugendpsychiater, vll. stationär oder tagesklinik, wenigstens diagnostik. leute, die solange ausgeschlossen werden, also solche probleme haben, sind fast immer sehr, sehr, sehr belastete kinder oder jugendliche. die brauchen dringend hilfe, die eine regelschule i.a. nicht leisten kann.)

  • Schüler mit so einer Maßnahme müssen nicht schlecht in der Schule sein. Sie können durchaus sehr gute Leistungen haben und wurden z.B. "nur" ausgeschlossen, weil sie Mitschüler verprügelt haben, Mitschüler unter der Dusche gefilm haben, Drogen verkauft haben, ...

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