Beurteilung eines Schülers bei verspätetem Eintritt in eine Schulform

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade folgenden Fall: In der nächsten Woche kommt noch ein neuer Schüler in eine Berufsfachschulklasse. Sein Ausbildungsverhältnis wurde nach der Probezeit beendet. Nun werde ich diesen Schüler bis zu den Halbjahreszensurenkonferenzen noch fünf Mal im Unterricht haben (drei Mal vor und zwei Mal nach den Weihnachtsferien bei einer Doppelstunde Englisch pro Woche), wobei ich in der kommenden Woche die zweite Klassenarbeit schreiben lasse. Ich habe diese Klasse nur im ersten Halbjahr in Englisch, so dass die Halbjahres- zugleich die Endzensur darstellt.


    Ich bin der Meinung, dass ich den Schüler nicht mehr beurteilen kann, weil ich von ihm ja nur max. eine schriftliche Leistung und die mündlichen Leistungen aus den verbliebenen vier Doppelstunden vorliegen haben werde (wenn er denn jedes Mal anwesend ist), und er daher im Zeugnis die Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" inkl. einer Zusatzbemerkung, dass er verspätet am 02.12.19 in die Schulform eingetreten ist, erhalten sollte. So haben wir es in der Vergangenheit schon mehrfach bei SuS, die spät im Halbjahr bei uns "eingeschult" wurden, gehandhabt - sprich: dieses in der Zeugniskonferenz beschlossen.


    Nun meint aber der zuständige Abteilungsleiter, so einfach sei das mit der Nicht-Bewertung im Zeugnis nicht und ich solle dem Schüler auf Grundlage einer anderen Leistungsmessung (also einer Zusatzleistung, z. B. einer schriftlichen Hausarbeit oder eines Referats) eine Note geben. Das finde ich nicht fair - weder den anderen SuS der Klasse noch diesem Schüler selbst gegenüber, da die die meisten SuS ja schon seit August in der Klasse sind und in - wie ich ausgerechnet habe - 18 Doppelstunden bis zu den Zensurenkonferenzen Leistungen erbringen konnten / mussten und nun genauso beurteilt werden sollen wie jemand, der nur fünf Mal anwesend war. Falls dieser Schüler es in der noch verbleibenden kurzen Zeit nicht schafft, den verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen - was mich nicht wundern würde - und sowohl in der Klassenarbeit nächste Woche als auch in der schriftlichen Hausarbeit oder im Referat eine schlechte Note erhält und auch mündlich nicht besonders aktiv ist, würde er ja mit einer schlechten Englischzensur im Zeugnis schlechter dastehen als mit der Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden", oder?


    Wie würdet Ihr diesen Fall sehen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • An meiner alten Schule haben wir sowas immer sehr individuell gelöst. Wir hatten schon Schüler, die gerade mal 3 von 12 Wochen Blockunterricht anwesend waren und einen Großteil der Fächer benotet bekommen haben. Die waren richtig fit, haben viel nachgelernt und gut mitgearbeitet.


    Andere Schüler waren fast das halbe Schuljahr da und haben das nicht geschafft. Die waren dann oft kognitive nicht so fit, oder habrn zusätzlich noch viele Fehlzeiten gehabt. Dann haben wir versucht in den prüfungsrelevanten Fächern zu benoten und Deutsch/Englisch/Reli/Sozialkunde zu vernachlässigen. (Die Fächer haben die Schüler eh jedes Jahr...)


    Bei manchrn hatten wir keine Chance, da kam dann eben die Benerkung ins Zeugnis.


    Warte doch erst mal ab, wie fit der Schüler wirkt. Bei nem guten Schüler, der viel mitarbeitet hätte ich keine Bedenken, dass das irgendwie ungerecht wäre für die anderen Schüler.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Wie du!


    Ich finde es auch nicht richtig, anhand von maximal fünf Doppelstunden eine (Jahres!-) Zeugnisnote zu bilden.


    Bei uns kommt es auch gelegentlich vor, dass Vertreter der SL in die Noten von Kollegen rein quatschen wollen, was ich persönlich unmöglich finde. Das kann auch schon mal in die Richtung gehen - ich überspitze die Zitate ein wenig -: "Die 6 sieht unschön aus, kann man da nicht ne 5 draus machen?" oder "Die eine Note reicht, da machen wir die Zeugnisnote draus."


    Ich würde mich weigern, unter den genannten Bedingungen eine Zeugnisnote zu "basteln" und nur fair erstellte Noten in die Notenkonferenz mitnehmen. Soll die Konferenz dann entscheiden.

  • Ich hatte einen umgekehrten Fall, bei dem eine Schülerin nur die ersten drei Doppelstunden anwesend war und dann krank ausfiel.
    Nachdem es erst hieß, dass ab der ersten Stunde Anwesenheit eine Note vergeben werden muss (Hörensagen aus der Landesschulbehörde), haben wir mit Verweis auf den unten stehenden Erlass keine Note gegeben.



    Aus dem Erlass "Zeugnisse an allgemeinbildenden Schulen":


    "4.18 Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalb-
    jahres am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im Halb-
    jahrszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden Lehrkraft eine Beur-
    teilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich, ist anstelle der Bewertung „kann nicht
    beurteilt werden“ zu vermerken."



    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es an BBS großartig anders ist. Schau doch mal, ob euer Erlass da auch was zu sagt.

  • Achja. Schön wär's, wenn sich Abteilungs-, schul und sonstige Leiter mal Gedanken dazu mächtem, wie das gehen soll, bevor sie jemanden zu krummen Zeitpunkten in Klassen stecken. Nö, das kann sich ja das Bodenpersonal ausdenke, die wichtigen Chefs haben das ja durgewunken, das reicht.


    Um festzustellen, ob der Delinquent die für das Halbjahr vorgesehenen Kompetenzen erworben hat, setzte ich eine Feststellungsprüfung an, vorzugsweise mündlich. Rechtzeitig ankündigen, der Schüler muss dann die versäumte Inhalte selbsstständig nacharbeiten. Schwerpunkt wären die verpassten Inhalte.


    Zuvor allerdings würde ich mir den Spaß gönnen, den Abteilungsleiter nach der Rechtsgrundlage für die verpätete Aufnahme und die kurzfristige Leistungsbewerung zu fragen, vorzugsweise schriftlich. uch würde micht interessieren, ob der Schüler einen Abschluss erwerben kann oder soll.


    Der Fall ist eigentlich angenehmer als derjenige eines ständig kranken Schüleers, den du drei mal gesehen hast und für den du dann für ein Abgnagszeugnis eine Note schnitzen musst, nachdem er weg ist.

  • an Berufsschulen ist die Rechtsgrundlage für verspätete Aufnahme ganz einfach die Schulpflicht. Da hat kein Abteilungsleiter was mit zu tun.


    Wenn ich den Ausgangsfall richtig verstehe, dann hat der neue Schüler in seiner Ausbildung die Probezeit nicht bestanden. Der hat dann aber weiterhin Schulpflicht und muss irgendwo beschult werden. Wenn er irgendwo sinnvoll unterkommt, dann ist das allemal besser als ihn bei den Jugendlichen ohne Ausbildung zu beschulen.


    Deswegen immer noch: guck dir den Schüler an. Vielleicht ist er ja fit und motiviert, dann entsteht gar kein Problem.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • an Berufsschulen ist die Rechtsgrundlage für verspätete Aufnahme ganz einfach die Schulpflicht.

    In NRW reicht ab 16 Jahren (zum Stichtag) eine Schulform mit einem Schultag pro Woche. Nennt sich dann bei uns Ausbildungsvorbereitung. Wie ist denn das in Niedersachsen?


    Wenn der Schüler "nur" zur Erfüllung der (Berufs)-Schulpflicht an dem Bildungsgang teilnimmt, braucht er ja nicht dringend eine Note. Es reicht, wenn er regelmäßig zum Unterricht erscheint.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Erstmal vielen Dank für eure Tipps!


    Ich werde mir @Veronika Mars' Vorschlag zu Herzen nehmen und in der kommenden Woche erstmal schauen, wie "fit" dieser neue Schüler ist. Dann kann ich ja immer noch entscheiden, ob ich ihn bewerten kann oder nicht. Außerdem werde ich das Gespräch mit dem o. g. Abteilungsleiter suchen und ihn mal persönlich fragen, wieso er die Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" im Zeugnis für so schwierig erachtet (bis jetzt habe ich dazu nur eine schriftliche Aussage per Mail von ihm erhalten). Die Fehlzeitenregelung unserer Schule besagt nämlich eigentlich, dass - wenn ein Schüler mehr als fünf Unterrichtseinheiten in einem Fach entschuldigt gefehlt hat (Unterrichtseinheit = Zahl der Wochenstunden in dem Fach) - die Klassen-/Zeugniskonferenz entscheiden kann, ob die Bewertung des Faches ersetzt werden soll durch die Zeugnisbemerkung "Kann nicht beurteilt werden". Diese Regelung sollten wir m. E. auch für SuS anwenden, die so spät im Halbjahr in eine Schulform eintreten und dadurch ja eigentlich auch mehr als fünf Mal "entschuldigt gefehlt" haben! Aber auch das werde ich mit dem Abteilungsleiter noch besprechen.


    O. Meier: wenn ich mich nicht völlig irre, ist es in Niedersachsen so, dass die SuS prinzipiell 12 Schuljahre schulpflichtig sind; davon mind. 9 Jahre im allgemeinbildenden Schulsystem und 3 Jahre in der Berufsschule. Nachdem sie allerdings 9 Jahre eine allgemeinbildenden Schule und ein Jahr eine Vollzeitschulform an einer berufsbildenden Schule absolviert haben, haben sie ebenfalls ihre Schulpflicht erfüllt. Mit dem Alter hat das also bei uns nichts zu tun. Und so etwas wie die von dir genannten "Ausbildungsvorbereitung" mit nur einem Schultag pro Woche gibt es hier meines Wissens nach ebenfalls nicht.


    @Veronika hat von daher recht: dieser neue Schüler kommt - nach Abbruch seiner Ausbildung wegen nicht bestandener Probezeit - nur in diese Berufsfachschulklasse (das ist eine Vollzeitschulform für Schüler mit Haupt- oder Realschulabschluss) um seine Schulpflicht zu erfüllen, da wir verpflichtet sind ihn irgendwo aufzunehmen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ein Jahr eine Vollzeitschulform an einer berufsbildenden Schule absolviert haben,

    Das Jahr dürfte der Kandidat dann ja wohl nicht zusammenkriegen, zumindest nicht innerhalb dieses Schuljahres.


    Dann wäre wohl noch zu klären, welches die Rechtsgrundlage für die Benotung ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nein, ein komplettes Schuljahr mit dem Besuch einer Vollzeitschulform bekommt dieser Schüler definitiv nicht mehr zusammen. In solchen Fällen wird dann aber der bisherige Besuch der Berufsschule (wo er ja im Rahmen seiner jetzt abgebrochenen Ausbildung von August bis November d. J. zweimal wöchentlich hingegangen ist) angerechnet, so dass er, wenn er nun regelmäßig die Berufsfachschule besucht, am Ende des Schuljahres 2019/2020 nicht mehr schulpflichtig wäre.


    Eine Rechtsgrundlage für die Benotung habe ich bis jetzt noch nicht gefunden, abgesehen von der von Zirkuskind o. g. für allgemeinbildende Schulen.

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  • Wie du!


    Ich finde es auch nicht richtig, anhand von maximal fünf Doppelstunden eine (Jahres!-) Zeugnisnote zu bilden.

    Es geht nicht darum, was man als Lehrer richtig findet oder nicht. Es geht darum, ob durch die Rechtsvorschriften eine Bewertung verbindlich gefordert wird und wie das durch die Lehrerin zu gewährleisten ist.


    Im Zweifelsfall würde ich mich in der Situation an meine Schulleitung wenden, mir sagen lassen, was ich tun soll, und das dann umsetzen. Dafür ist die Schulleitung da.

  • ich habe gerade folgenden Fall: In der nächsten Woche kommt noch ein neuer Schüler in eine Berufsfachschulklasse.[...]
    Wie würdet Ihr diesen Fall sehen?


    An Deiner Stelle würde ich erst mal abwarten ob der Schüler überhaupt auftaucht.
    Falls ja, nimmst Du ihn im Unterricht öfters dran und machst damit seine Note. Fertig.
    Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen...

  • Na, herzlichen Dank für diesen "hilfreichen" Kommentar!!! Warum bitteschön mache ich mir das Leben denn selbst schwer, indem ich versuche, alle SuS fair und nach denselben Maßstäben zu beurteilen?!?


    Nur zur Information: natürlich ist der betreffende Schüler am Montag im Unterricht der Berufsfachschule aufgetaucht! Warum sollte er auch nicht, wenn er doch letzte Woche selbst darum gebeten hatte, noch in diese Schulform aufgenommen zu werden?

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  • Warum bitteschön mache ich mir das Leben denn selbst schwer, indem ich versuche, alle SuS fair und nach denselben Maßstäben zu beurteilen?!?

    Weil das nicht geht, wenn der Schüler erst jetzt dazu kommt. (Was nicht Deine Schuld ist.)



    Nur zur Information: natürlich ist der betreffende Schüler am Montag im Unterricht der Berufsfachschule aufgetaucht! Warum sollte er auch nicht, wenn er doch letzte Woche selbst darum gebeten hatte, noch in diese Schulform aufgenommen zu werden?

    Das habe ich schon mehrfach so erlebt.

  • Weil das nicht geht, wenn der Schüler erst jetzt dazu kommt. (Was nicht Deine Schuld ist.)

    Und genau deswegen würde ich ja diesem Schüler gerne in Englisch ein "Kann nicht beurteilt werden" im Halbjahreszeugnis geben!

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  • Das habe ich schon mehrfach so erlebt.

    Bis jetzt habe ich das bei SuS, die verspätet eingeschult wurden, nur dann erlebt, wenn sie sich nicht selbst für eine Schulform entschieden haben, sondern zwangsweise (da noch schulpflichtig) in irgendeine Schulform "gesteckt" wurden - meist in die Berufseinstiegsschule. Da handelt es sich aber ja auch oftmals um schulmüde Kandidaten. Jene SuS, die verspätet in eine BFS-Klasse aufgenommen wurden, sind - zumindest in den Klassen, die ich unterrichte - dabei geblieben.

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  • Und genau deswegen würde ich ja diesem Schüler gerne in Englisch ein "Kann nicht beurteilt werden" im Halbjahreszeugnis geben!


    Das verstehe ich gut, aber wenn Dein Vorgesetzter Dich anweist, dass Du eine Note bringen musst, musst Du eben eine Note bringen.


    Ich musste schon mal einem Schüler eine Jahresnote geben, den ich im ganzen Schuljahr nur zwei Mal gesehen hatte. Einmal direkt nach Beginn des Schuljahres und dann kurz vor Jahresnotenabgabe. Wenn man nicht aufgibt gegen solchen Irrsinn anzukämpfen, besteht die Gefahr, dass man irgendwann selbst irre wird.

  • Ich verstehe die Aussage des zuständigen Abteilungsleiter bis jetzt allerdings nicht als Anweisung an mich sondern eher als Hinweis. Morgen haben der Klassenlehrer, der Schulsozialarbeiter und einige Fachlehrer*innen, u. a. auch ich, einen Gesprächstermin mit dem Abteilungs- wie auch dem Schulleiter bzgl der Benotung für den besagten Schüler. Denn wir sehen alle nicht ein, dass wir eine Fehlzeitenregelung in der Schule haben, die besagt, dass ein Schüler bei hohen Fehlzeiten eben nicht beurteilt werden kann (es sei denn, es liegen dem Fachlehrer genügend Leistungsnachweise vor, die eine Beurteilung möglich machen), und in solch einem Fall nun plötzlich anders verfahren sollen. Über das Ergebnis dieser Unterredung werde ich euch natürlich informieren!


    In dem von dir genannten Fall hätte ich dem Schüler definitiv keine Jahresnote gegeben, wenn ich ihn nur zweimal gesehen hätte - ich vermute stark, da wären auch meine KuK in der zuständigen Zeugniskonferenz mitgegangen. Ehrlich gesagt, bin ich in solchen Fällen schon bereit zu kämpfen und mache mir halt damit auch gerne der Fairness halber (Zitat deinerseits) "das Leben schwer"! Aber das sieht halt jeder von uns anders. Nichts für ungut!

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  • Ich verstehe die Aussage des zuständigen Abteilungsleiter bis jetzt allerdings nicht als Anweisung an mich sondern eher als Hinweis. Morgen haben der Klassenlehrer, der Schulsozialarbeiter und einige Fachlehrer*innen, u. a. auch ich, einen Gesprächstermin mit dem Abteilungs- wie auch dem Schulleiter bzgl der Benotung für den besagten Schüler. Denn wir sehen alle nicht ein, dass wir eine Fehlzeitenregelung in der Schule haben, die besagt, dass ein Schüler bei hohen Fehlzeiten eben nicht beurteilt werden kann (es sei denn, es liegen dem Fachlehrer genügend Leistungsnachweise vor, die eine Beurteilung möglich machen), und in solch einem Fall nun plötzlich anders verfahren sollen. Über das Ergebnis dieser Unterredung werde ich euch natürlich informieren!


    In dem von dir genannten Fall hätte ich dem Schüler definitiv keine Jahresnote gegeben, wenn ich ihn nur zweimal gesehen hätte - ich vermute stark, da wären auch meine KuK in der zuständigen Zeugniskonferenz mitgegangen. Ehrlich gesagt, bin ich in solchen Fällen schon bereit zu kämpfen und mache mir halt damit auch gerne der Fairness halber (Zitat deinerseits) "das Leben schwer"! Aber das sieht halt jeder von uns anders. Nichts für ungut!

    Da Du und Deine genannten Kollegen alle an einem Strang ziehen habt ihr ja gute Chancen, dass ihr die Einhaltung der Regel auch durchsetzen könnt. Ich wünsche es Dir/Euch!

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