Selbst wenn dann beschlossen wird: "Für die Vertretungsplanung sind 4 Ermäßigungsstunden vorgesehen" bleibt genügend Raum zum Tricksen: Kollege XY und Kollegin XX sind für die Erstellung der Vertretungspläne zuständig. Kollege XY soll laut Schulleitung nun aber auch noch bei der Erstellung der Stundenpläne mitwirken. Schulleitung zu Kollegin XX: "Ich kann Ihnen deswegen nur noch 0,5 Entlasstungsstunden geben - das müssen Sie verstehen!" Kollege XY erhält dann zwar 3,5 Stunden, hat aber noch eine zusätzliche Aufgabe an der Backe.
Es gibt da dieses kleine Wörtchen "Nein", was unglaublich hilft. Man kann einer SL durchaus klar machen, dass die Erstellung der Stundenpläne nicht mit 0,5 Stunden machbar ist und das weiß die SL i.d.R. selbst sehr gut. Abgesehen davon ist das zumindest hier in Niedersachsen eine Aufgabe für Koordinatoren oder stellv. SL, welche zumindest an größeren Schulen (nur) dafür bereits A15 und 5-7 Abminderungsstunden erhalten. Wie ist das bei euch in NRW geregelt? Ist das da keine Funktionsstelle?