Hallo,
meine Beruffschüler (Einzelhandel) müssem die Klassenarbeiten im Ausbildungsbetrieb vorzeigen, abstempeln und unterschreiben lassen.
Bei einem Schüler waren komische Vermerke des Ausbilders...
Zum Beispiel ging es bei einer Frage um die Nichtigkeit von Kaufverträgen: Zwei Landwirte vereinbaren den Tausch zweier Grundstücke auf eimem Bierdeckel. Der Schüler schreibt, dass der Vertrag gültig ist, weil zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Ich habe die Aufgabe als falsch bewertet, weil Geschäfte mit Formmangel nichtig sind...
Die Anmerkung des Ausbilders: "Geschäft per Handschlag. Schriftform nicht notwendig. Bitte aktuelle Gerichtsurteile beachten."
Dann gab es auch noch andere Bemerkungen, weil er die Aufgabenstellung nicht richtig gelesen hat, wie z.B. Kreuzen Sie die FALSCHE Aussage an...
Vielleicht sollte es mir egal sein. Aber irgendwie frage ich mich dann auch, ob es in Ordnung ist dem Schüler solche Antworten mitzugeben.
Ich sage ja auch nicht, ob seine Aufgaben als Ausbilder richtig oder falsch sind...
Wie seht ihr sowas? Einfach vergessen? Gespräch suchen?
Gruß
Frank