Seiteneinstieg Grundschule (auch: numerus clausus, Wartesemester)

  • Unten stehende Schnapsidee kam mir gerade. Aber erstmal etwas Hintergrund:


    Ich arbeite als Seiteneinsteiger an einer Grundschule in NRW. Zurzeit bin ich sehr zufrieden. Viel Arbeit, teilweise auch im Bereich Schulentwicklung, viel Eigenverantwortung, keine Klassenleitung. Zurzeit habe ich damit nicht weniger Arbeit als die Kolleginnen mit Klassenleitung, mag meine Tätigkeiten aber sehr. Für meinen Berufsalltag würde ich 8 von 10 Gummipunkten vergeben.


    Ein Haken ist die Bezahlung mit EG10. Nach einer langen und teuren Studienzeit ist das wenig.
    Rechtlich bestünde außerdem die Möglichkeit, mich zu einer Klassenleitung zu verpflichten. Das möchte ich nicht, u. a. deshalb, weil ich keinerlei Ausbildung im Unterrichten von Deutsch oder Mathe habe. Als Seiteneinsteiger bin ich auch von entsprechenden Zertifikatskursen ausgeschlossen.
    Drittens dürfte ich mit meiner Ausbildung keinerlei Chancen auf eine Schulleitung oder Konrektorenstelle haben. Gerade daran gewinne ich aber zunehmend Interesse. Ich habe drei Jahre lang in einem ganz anderen Bereich eine Einrichtung geleitet. Mehr als alles andere hat mir daran gefallen, dass ich sowohl ins Tagesgeschäft eingebunden war (etwas Unterricht, viel Beratungstätigkeit, viele Koordinationsaufgaben), die Einrichtung aber auch ggü. Presse (viel), Politik (seltener) oder Kooperationspartnern (praktisch jeden Tag) vertreten habe und wesentlich am Aufbau und der Entwicklung mitgearbeitet habe. Im Berufsalltag meiner Schulleiterin erkenne ich davon ganz viel wieder.


    Der Blick auf‘s Geld verbietet es eigentlich, jetzt auch noch Grundschullehramt zu studieren. Dennoch die Frage: Wie ist das mit Wartesemestern und numerus clausus? Meine bisherigen Uniabschlüsse waren sehr gut, die Abi-Note leider nicht. Ich komme auf ein Jahr Zivildienst, acht Jahre Vollzeit-Studium, zwei Jahre Studium neben Teilzeit-Beschäftigung und vier Jahre Vollzeit-Beschäftigung (ich führe nur sozialversicherungspflichtige Jobs an). Würde davon etwas als Wartesemester anerkannt? Wirken sich meine bisherigen Uni-Abschlüsse in dieser Hinsicht aus?


    Eigentlich möchte ich in NRW bleiben, frage aber auch: Wie sieht es mit dem Seiteneinstieg Grundschule in eurem Bundesland aus? Gibt es die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung, an deren Ende man den KollegInnen mit 2. Staatsexamen gleichgestellt ist? Ich habe einen Magister mit zwei Hauptfächern (beides keine Grundschulfächer) und einen Zwei-Fach-Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (eins der Fächer ist Musik). Berufserfahrung drei Jahre in der Sek 1 und ein Jahr in der Grundschule.


    Danke für‘s Lesen!

  • Du bewirbst dich für ein Zweitstudium, deine Abinote ist also irrelevant, es gibt keine Wartesemesterquote mehr die veröffentlichten NC Werte gelten für dich (und alle anderen Zweitstudienbewerber) nicht. Schau bei der/den Uni/Unis die in Frage kommen mal nach dem Zulassungsverfahren.

  • Die Befähigung zu einem Lehramt erhält man nur, wenn man ein Referendariat abgelegt hat.


    Eine Befähigung ist die Voraussetzung für eine Verbeamtung und eine Beförderung.


    Ohne Befähigung gibt es nichts.

    In meiner zweiten Frage (Seiteneinstieg in anderen Bundesländern) geht es mir darum, ob irgendwo eine berufsbegleitende Ausbildung existiert, die mit der OBAS vergleichbar ist, die du ja kennst. Nur eben für Grundschule.

  • Ansonsten: Berlin.

    Ich fürchte, nein. Laut GEW muss explizit der höhere Studienabschluss (Diplom, Magister, Master, bei mir Magister) in dem Mangelfach (bei mir Musik) vorliegen. Ich habe aber den Magister in zwei Nicht-Grundschulfächern und im Fach Musik nur einen Bachelor.

  • Wie bei euch der Quereinstieg mit der OBAS funktioniert, versteht wohl nur ihr NRWler.


    Mir ist auch nicht klar, was davon dann das Ziel ist. Was bist du, wenn du den Quereinstieg absolviert hast? Gibt es einen Abschluss?


    In Nds. kann man mit vorgewiesenem Master einen Quereinstieg in verschiedenen Schulformen machen,
    braucht aber letztlich 2 Unterrichtsfächer.


    Dabei gibt es die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst, also ins Ref, einzusteigen, wie LehramtsabsolventInnen
    ODER den direkten Quereinstieg zu machen, dabei unterrichtet man eine Menge mehr Stunden und absolviert quasi nebenbei und zusätzlich das Referendariat (Vorteil: man bekommt mehr Geld), die Prüfungsleistungen scheinen jedoch andere zu sein (da hört man eine Menge, mal so, mal anders, auf der Seite des Ministeriums klingt es weit harmloser (4 Unterrichtsbesuche und am Ende eine Bewährungsfeststellung - seitens des SL vermutlich).
    Am Ende ist man Lehrkraft und einem stehen die Wege offen.


    Immer aber muss man davon ausgehen, dass man in der Grundschule
    a) Klasenlehrkraft wird, auch als Schulleitung
    b) Unterricht in Deutsch, Mathematik oder anderen Fächern übernehmen muss, auch in Klasse 1
    c) als Schulleitung davon auch Ahnung haben sollte, da man u.a. auch für die Einschulung oder Zurückstellung von SuS zuständig ist,
    d) als Schulleitung einige Jahre Erfahrung mitbringt, damit man die üblichen Vorgänge, z.B. Förderschul-Überprüfungsverfahren uvm. als Lehrkraft vorgenommen hat und als Schulleitung weiß, worum es da geht. Das ist nicht vorgeschrieben, aber es fährt gerne und schnell gegen die Wand, wenn man nicht weiß, was man tut.


    In Nds. kann man sich als Lehrkraft auf die SL-Stellen bewerben, die Fortbildung dafür bekommt man erst, wenn man die Stelle bereits hat und als SL arbeitet.

  • Die OBAS gibt es nicht an der GS, Thosrten hat die andere Variante des SE absolviert, die pädagogische Einführung und die führt zum Angestelltenverhältnis mit TVL-10...
    Danach hat man keine Lehrbefähigung, wie nach der bestandendenen OBAS...

  • Ich fürchte, nein. Laut GEW muss explizit der höhere Studienabschluss (Diplom, Magister, Master, bei mir Magister) in dem Mangelfach (bei mir Musik) vorliegen.

    Ja,
    das ist in Nds. auch so.
    Und die Fächer müssen für die Grundschule relevant sein.
    Wirtschaft z.B. geht nicht, wenn man in die Grundschule will, nicht mal mehr für Vertretungskräfte. Das war vor Jahren noch anders.
    Ein Musik-Bachelor reicht für eine Vertretungstätigkeit, nicht aber für eine feste Stelle.
    Dann müsste mindetens ein Musik-Master auf den Tisch ...und für das 2. Fach zusätzliche Nachweise darüber.

  • Wie bei euch der Quereinstieg mit der OBAS funktioniert, versteht wohl nur ihr NRWler.


    Mir ist auch nicht klar, was davon dann das Ziel ist. Was bist du, wenn du den Quereinstieg absolviert hast? Gibt es einen Abschluss?


    Dabei gibt es die Möglichkeit, (...)
    ODER den direkten Quereinstieg zu machen, dabei unterrichtet man eine Menge mehr Stunden und absolviert quasi nebenbei und zusätzlich das Referendariat (Vorteil: man bekommt mehr Geld), die Prüfungsleistungen scheinen jedoch andere zu sein (da hört man eine Menge, mal so, mal anders, auf der Seite des Ministeriums klingt es weit harmloser (4 Unterrichtsbesuche und am Ende eine Bewährungsfeststellung - seitens des SL vermutlich).
    Am Ende ist man Lehrkraft und einem stehen die Wege offen.

    Dein Text zum direkten Quereinstieg in Niedersachsen beschreibt ziemlich genau die OBAS, die aber nur an weiterführenden Schulen möglich ist. An Grundschulen gibt es nur die Pädagogische Einführung, die man mit links absolviert, bei der ich aber kaum was gelernt habe (Es waren rund 70 Stunden Präsenz in Lehrveranstaltungen, Hospitationen und eigenen UB. Hab‘ viele Sportstunden gesehen, das Fach unterrichte ich allerdings nicht). Und die eben kaum Wege eröffnet.

  • Die Vertretungskräfte bekommen bei uns keine Einführung ... sie warten auf den Vertrag, der hoffentlich über die telefonisch vereinbarten Stunden ausgestellt wird, dann wird unterschrieben und los geht es mit dem Unterrichten.


    Die Vertretungstätigkeit umfasst einiges, was Aufgabe von Lehrkräften ist, z.B. auch Notengebung,
    eher keine Klassenleitung, damit auch viele andere Tätigkeiten nicht.
    Mit einer grundständigen Ausbildung zur Lehrkraft ist das nicht zu vergleichen.

  • Das Vertretungsthema ist hier irgendwie reingerutscht. Auch nach der PE erhält man einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Aber halt EG10 ohne Möglichkeit der Verbeamtung und/oder Beförderung. Die Teilnahme an Zertifikatskursen ist explizit untersagt.

  • Schade, dass dies für die GS so geregelt ist, wo dir die Schulform offenbar sehr liegt.



    Eine Idee wäre es sich um die OBAS an einer PRIMUS- Schule zu bewerben.
    Dort wird ja von der ersten Klasse an unterrichtet und du würdest sicher auch bei den "Kleinen" eingesetzt werden. Offiziell für die OBAS-Zeit dann eben in der Sek 1 mit deinen zwei anerkannten Fächern.


    Für Musik würdest du ja die 1/3 Regel erfüllen. Weiß nicht was dein erstes Fach ist. Bei mir in der Stadt sucht diese Schulform händeringend nach Lehrkräften und stellt viele SE ein, da nicht alle regulär ausgebildeten Lehrkräfte das Konzept (Textzeugnisse, Jahrgangsstufenübergreifendes Lernen) und sich wegbewerben.
    Kann dir die Schule gerne per PN empfehlen...

  • In Sachsen ist es inzwischen auch so, dass du einen Master/Magister/Diplom in einem grundschulrelevanten Fach brauchst. Allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass bei Musik eine Ausnahme gemacht wird, da Mangelfach, außerdem hast du ja schon als Lehrer gearbeitet. Auch das gibt Pluspunkte.


    Wenn du eine Stelle hast, müsstest du, um wie die grundständig ausgebildeten Lehrer bezahlt zu werden (in Sachsen ist das inzwischen auch in der Grundschule A13) noch ein grundschulrelervantes Fach studieren (also z.B. Deutsch oder Englisch oder Mathe...), das geht berufsbegleitend 4 Semester, außerdem noch 4 Semester lang die Grundschuldidaktik nachstudieren (GSD Mathe, GSD Deutsch, GSD Su, Biwi), ebenfalls berufsbegleitend. Die Studiengänge sind eigens für die Seiteneinsteiger konzipiert, du bist dann immer zwei Tage die Woche von 9-17 Uhr an der Uni. Und dann holst du noch das Ref nach (1 Jahr), und wenn du dann noch nicht 42 bist, kannst du verbeamtet werden und A13 bekommen.


    Ist ein langer Weg, aber wenn man das geschafft hat, ist man den grundständig Ausgebildeten gleichgestellt. Ist nicht nur für die Bezahlung schön, sondern auch fürs Standing... Da ich bereits ein grundschulrelevantes Fach studiert habe, muss ich nur die Grundschuldidaktik nachholen und das Ref natürlich, das dauert dann insgesamt gut 3 Jahre. Für mich ein fairer Deal.


    Aber wenn du in NRW bleiben willst, ist Sachsen wahrscheinlich eher nix für dich, oder? Ich selbst bin ja an einer Schule in Leipzig und würde auch nicht irgendwo anders in Sachsen arbeiten wollen ;)

  • Dein Text zum direkten Quereinstieg in Niedersachsen beschreibt ziemlich genau die OBAS, die aber nur an weiterführenden Schulen möglich ist. An Grundschulen gibt es nur die Pädagogische Einführung, die man mit links absolviert, bei der ich aber kaum was gelernt habe (Es waren rund 70 Stunden Präsenz in Lehrveranstaltungen, Hospitationen und eigenen UB. Hab‘ viele Sportstunden gesehen, das Fach unterrichte ich allerdings nicht). Und die eben kaum Wege eröffnet.

    Ja OBAS entspricht dem ungefähr. Man bekommt im OBAS 6 Stunden Ermäßigung auf das Lehrdeputat. Macht 24 statt 18 Monate Ref. Hat je nach Schulform 2-4 UB's mehr und ein Bildungswissenschaftliches Seminar mit anschließendem Kolloquium, es gibt auch noch zwei Ausbildungsplanungsgespräche, eins nach den ersten zwei UB's, dass zweite nach einem Jahr. An dieser stelle kann man theoretisch von Seiten des Seminars rausfliegen. Am Ende hat man ein 2. Staatsexamen und ist entsprechend gleichgestellt. Man benötigt allerdings einen mind. 8 Semestrigen Universitätsabschluss aus dem sich zwei Fächer ableiten lassen. Bei Musik gibt es dort allerdings eine Ausnahme bezüglich eines Faches. Bin mir aber nicht sicher, ob das nur für Sek 2 gilt oder auch für Sek 1.


    Falls für Sek 1. wäre es vielleicht wirklich eine Überlegung mit der genannten PRIMUS Schule.

  • Man benötigt allerdings einen mind. 8 Semestrigen Universitätsabschluss aus dem sich zwei Fächer ableiten lassen. Bei Musik gibt es dort allerdings eine Ausnahme bezüglich eines Faches. Bin mir aber nicht sicher, ob das nur für Sek 2 gilt oder auch für Sek 1.

    Da unterscheiden sich dann auch die OBAS und die Verfahren in anderen Bundesländern: Auch bei der OBAS müssen zwei Schulfächer studiert worden sein. Eins vollständig, sprich Diplom/Magister/Master, ein weiteres mit einigen Semesterwochenstunden (etwa drei Semester). Dabei kann man sich allerdings für eine mit x, beliebig ausgeschriebene Stelle bewerben, auch wenn man das Fach x nur drei Semester lang studiert hat - solange man im zweiten Fach ein Diplom/Magister/Master vorweisen kann.

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