Alles anzeigenIch werde mich leider aus dem Fenster lehnen und dem Amtsarzt die Schuld geben und nicht der Bezirksregierung.
Die Grundlage für eine amtsärztliche Untersuchung ist der Untersuchungsauftrag, den man mit zum Termin nehmen muss.
Dieser Auftrag ist in der Regel so formuliert: "[...] muss bescheinigt sein, dass Sie für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit geeignet sind und mit Ihrer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechnen ist."
Was hat denn der Amtsarzt gesagt?
1. dass er die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und auf Lebenszeit zustimmt?
2. dass er zwar die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe befürwortet, enthält sich noch einer Zustimmung wegen Lebenszeit?
3. dass er die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe befürwortet, möchte aber beobachten, ob Probleme aus dieser "leichten Vorgeschichte" wieder auftauchen.
Wenn der Amtsarzt den Anforderungen des Auftrags nicht erfüllt hat, dann ist eine Verbeamtung zu verwehren.
Tatsächlich sehe ich im Nachhinein auch, dass der Amtsarzt mit seinem Gutachten etwas gemacht hat, was die Bezirksregierung wohl garnicht gerne sieht. In dem Untersuchungsauftrag steht genau wie calmac schreibt geschrieben "In dem Gesundheitszeugnis muss bescheinigt sein, dass der Bewerber aufgrund des derzeitig festgestellten Gesundheitszustandes für die Übernahme in das 1) Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist und bei ihm nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit einer 2) Dienstunfähigkeit oder häufigen erheblichen 3) krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist." (Hervorhebungen und Nummerierungen von mir)
Dann heißt es weiter unten: "Wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufgrund des derzeitig feststellbaren Gesundheitzustandes nicht befürwortet so bitte ich, von einer weiteren Aussage hinsichtlich der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe abzusehen. In diesem Fall bitte ich jedoch, eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Dauerbeschäftigung in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich ist."
Was hat der Amtsarzt bei mir also gemacht? Er schreibt in sein Gutachten, dass eine Vorerkrankung im Bereich der Psyche vorliege, bei der allerdings nicht mit einer dienstrestlichen Relevanz zu rechnen sei. Die Punkte 2) [Dienstunfähigkeit] und 3) [krankheitsbedingte Fehlzeiten] schließt er tatsächlich wie im Untersuchungsauftrag gewünscht aus, bestätigt aber anstelle der Eignung für Punkt 1 [das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit] nur eine Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe mit dem Hinweis vor der Lebenszeitverbeamtung nocheinmal zu untersuchen.
Heißt also konkret: Punkte 2 und 3 erfüllt das Gutachten. Bei Punkt 1 macht er jedoch genau das, was der Untersuchungsauftrag sagt, was er bitte nicht tun solle, er spricht die Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe aus.
Post vom Anwalt ist jedenfalls raus.