Nachdem Bayern und Baden-Württemberg nun faktisch den nationalen Bildungsrat begraben haben, setzt diese Entscheidung die KMK insofern unter Druck, alsdass nun ein Bildungsstaatsvertrag ausgehandelt werden muss, auf dessen Basis dann die Bedingungen und Vorgaben für die Abiturprüfung angepasst werden könnten, um die Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern zu erhöhen.
Meine Frage richtet sich insbesondere an die NRW-LehrerInnenschaft, die auch in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet:
Wo könnte / müsste die APO-GOSt verändert werden, um die Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern zu erhöhen?
Was würdet Ihr ändern, was würdet Ihr beibehalten wollen?