Bildungsstaatsvertrag

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    Nachdem Bayern und Baden-Württemberg nun faktisch den nationalen Bildungsrat begraben haben, setzt diese Entscheidung die KMK insofern unter Druck, alsdass nun ein Bildungsstaatsvertrag ausgehandelt werden muss, auf dessen Basis dann die Bedingungen und Vorgaben für die Abiturprüfung angepasst werden könnten, um die Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern zu erhöhen.


    Meine Frage richtet sich insbesondere an die NRW-LehrerInnenschaft, die auch in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet:


    Wo könnte / müsste die APO-GOSt verändert werden, um die Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern zu erhöhen?
    Was würdet Ihr ändern, was würdet Ihr beibehalten wollen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, ob ich den Hinweis "auf der Basis der aktuell geltenden NRW-Spezifika" richtig verstehe. Darf ich sie eben ändern?
    Ich antworte einfach mal los: ich würde behaupten, dass eine Erhöhung der Anzahl der "schriftlichen Fächer" zu einer wesentlich höheren Vergleichbarkeit beitragen würde. Oder ist es etwas, das man eben nicht ändern dürfte?

  • Schwer zu sagen, wenn man die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der anderen Bundesländer nicht kennt.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • - Schriftliche Abiturprüfungen in Deutsch/Mathematik/1. Fremdsprache
    - Zweitkorrektur in jedem Fach verblindet (d.h. ohne Name des Schülers bzw. der Schule) und ohne Korrekturzeichen des Erstkorrektors an fremder Schule (am besten direkt in Kopie bevor der Erstkorrektor anfängt)
    - bundesweit einheitlicher Lehrplan (zumindest in Bezug auf die Gegenstände, es kann nicht sein, dass in manchen Bundesländern komplexe Zahlen behandelt werden und in anderen Zahlen einfach als generell komplexes Thema behandelt werden)
    - klare Vorgaben was zu welchen Anteilen in die SoMiNo hineinspielen soll, denn da werden mehr als 1/3 der Punkte des Abiturs vergeben.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • In den Fremdsprachen wird ja gerne vorgeworfen, dass man die Abiturprüfungen schon irgendwie gut bestehen könne, wenn man die Sprache einigermaßen gut beherrscht. Der Anspruch könnte dadurch erhöht werden, dass das Sprachniveau höchstens 50% der Gesamtpunkte ausmacht und die anderen 50% auf den verarbeiteten fachlichen Inhalten aufbauen.

    Einmal editiert, zuletzt von Lindbergh ()

    • Offizieller Beitrag

    @Lehramtsstudent


    Das ist bereits der Fall, wenn man die kommunikative Darstellung auch zum Bereich "inhaltliche Verarbeitung" zählt. In NRW ist die Sprachmittlungsaufgabe mittlerweile die Aufgabe, bei der sich auch die schwachen Schüler noch ihr Gesamtergebnis von sechs bis sieben Punkten sichern.

  • Das ist ein Wunsch den ich von Fremdsprachenkollegen öfter bereits gehört habe (deswegen hatte ich ihn eben vergessen, aber mich dann beim Lesen gerade wieder erinnert):


    Abwertung gemäß wichtiger Kriterien (wie bei Stiftung Warentest), z.B.: "Die Gesamtnote kann maximal eine Note besser sein, als die Note im Bereich Sprachbeherrschung." --> Was nützt eine tolle Analyse, wenn man sich bei der Sprachbeherrschung nur denkt: In welcher Sprache schreibt der und benutzt er lateinische Schriftzeichen?


    Für Geschichte umsetzbar: Der Erwartungshorizont ergibt zwar 11 Punkte, aber in zwei Aufgaben wurde einfach nur auswendig Gelerntes aufs Blatt gekotzt --> 8 Punkte

    If you look for the light, you can often find it.
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    • Offizieller Beitrag

    @Valerianus


    Eine Abwertung der Gesamtnote auf bestenfalls "mangelhaft plus" war bislang bei einem "ungenügend" im kommunikativ-darstellenden Bereich vorgeschrieben. Dazu kommt es aber in der Regel deswegen nicht, weil die Prüflinge in den Fremdsprachen für jeden Satz, den sie halbwegs geradeaus schreiben, so viele Punkte in den Allerwertesten geblasen bekommen, dass ein "mangelhaft" die absolute Ausnahme darstellt. Selbst ein objektiv schlechter Prüfling schafft in Englisch in der Regel ein glatt "ausreichend" oder besser. Das liegt an der Aufgabenstellung, den Hilfsmitteln und dem Erwartungshorizont. Die 45% der Gesamtpunktzahl für ein "ausreichend" tun ihr Übriges.

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