Ich hätte einmal eine grundsätzliche Frage:
In wie weit kann eine Schulleitung eine Anwesenheitspflicht bei abendlichen Elternveranstaltungen anordnen?
Bei uns haben wir zu gewissen wiederkehrenden Elterninformationsveranstaltungen Anwesenheitspflicht, betrifft einen Lehrer pro Schuljahr allerdings nur einmal. Es geht da weniger darum, dass Lehrer informiert werden, sondern um das optische Präsentsein des Kollegiums vor den Eltern.
Jetzt haben wir ein Projekt, da gibt es ebenso eine Elternveranstaltung mit anschließender Diskussion zum Thema am Abend. Dazu ordnet die Schulleitung Anwesenheitspflicht für alle Lehrkräfte an.